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Autor Thema: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag  (Gelesen 10909 mal)

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Offline lailatent

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Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« am: 10. Mai 2015, 11:17:43 »
Wir haben ein Haus gekauft, auf dem ein gemieteter Flüssiggas-Tank von Pxxxx steht.
Jetzt wollen wir aus dem Vertrag raus und einen eigenen Tank kaufen.

Im Vertrag des Vorbesitzers steht unter "Besonders ausgehandelte Bedingungen":

"Die Laufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, falls er nicht mit Jahresfrist vor Ablauf gekündigt wird.
Bei Erdgasanschluß ist dieser Vertrag innerhalb von 6 Monaten kündbar.
Pxxxx ist berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen."

Wir haben gehört, dass für die Kündigung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Grundbucheintragung gilt.

Unsere Fragen sind:
Welche Rechtsgrundlage gibt es für dieses Sonderkündigungsrecht?

Können uns die ausgehandelten Vertragsbedingungen zum Verhängnis werden?

Wie müssen wir das Kündigungsschreiben verfassen, damit es rechtssicher ist?

Gibt es dazu ein Musterformular?


Vielen Dank!

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #1 am: 13. Mai 2015, 20:44:29 »
Zunächst Glückwunsch, daß Sie das Thema Flüssiggastank als solches erkannt haben bevor Sie einen Knebelvertrag abgeschlossen haben.
M.E. gibt es keinen automatischen Vertragsübergang vom Verkäufer auf Sie. Das ist ja beim Stromanbieter auch nicht so. Vielleicht haben Sie das mit dem Versicherungsvertrag für das Wohngebäude verwechselt. Details zum Thema Vertragsübernahme finden Sie z.B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags%C3%BCbernahme.
Schreiben Sie Pxxx, daß Sie nicht die Absicht haben einen Vertrag abzuschliessen und fordern Sie unter Fristsetzung zur Räumung auf (Einschreiben mit Rückschein). Hier wird gerne auf Zeit gespielt, aber Sie haben den Sommer für den Umbau zur Verfügung (Ihr Vorteil!). Dann wird Sie möglicherweise der Außendienstmitarbeiter von Pxxx von den Vorteilen und dem tollen Service überzeugen wollen. Als informierter Leser dieses Forums wissen Sie ja mittlerweile was davon zu halten ist, also jagen Sie den Vertreter vom Hof und erklären ihm, daß er besser in dieser Zeit den Rücktransport des Tanks organisiert.

Offline lailatent

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #2 am: 14. Mai 2015, 11:51:30 »
Danke für die schnelle Antwort!

Wie es scheint, stecken wir durch den Hauskauf aber leider mitten drin im Knebelvertrag...

Zur Vertragsübernahme von Flüssiggas-Verträgen haben wir hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/ihr-gutes-recht__221/ContentDetail__2956/

gelesen, dass mit Hauskauf automatisch der Miet- und Liefervertrag vom Flüssiggasanbieter übernommen wird. So stand es auch im Flüssiggas-Knebelvertrag des Vorbesitzers ("Pxxxx ist berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.").

Das liest sich im Vertrag des Vorbesitzers so:
"Für den Fall, daß das mit Pxxxx versorgte Objekt an Dritte übertragen, vermietet, verpachtet oder sonstwie überlassen wird, ist der Kunde verpflichtet, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Dritten zu übertragen, soweit bei diesem Flüssiggasbedarf besteht, es sei denn, der Kunde werde dadurch an der beabsichtigten Übertragung unzumutbar gehindert."

Wir haben auch gelesen, dass es sich bei Flüssiggasverträgen um ein sogen. Dauerschuldverhältnis handelt:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/ContentDetail__2947/


Die Frage ist nun, wie schnell und auf welcher Rechtsgrundlage können wir Pxxxx kündigen?

a) Haben wir das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 314 Abs.1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund?

b) Oder können wir fristlos kündigen, weil der alte Vertrag des Vorbesitzers unzulässige Vetragslaufzeiten (10 Jahre) und Preisgleitklauseln enthält? Unfassbar ist auch, dass Pxxxx ohne Lieferauftrag befüllen darf!

c) Oder müssen wir ganz normal kündigen - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate ?) zum Ablauf der Jahresfrist? Wir müssten dann bis zum 14.10.15 kündigen und Beendigungszeitpunkt wäre der 14.1.16 - also mitten im Winter und alles ziemlich ungünstig!


Für uns ist das ein rechtliches Wirrwarr.

Offline stingmb

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #3 am: 15. Mai 2015, 09:18:08 »

Für uns ist das ein rechtliches Wirrwarr.

Ja ist es, doch ohne Vertrag kann auch Progas nichts von Ihnen verlangen.

Wie sieht es mit dem Notar-Vertrag aus, steht darin etwas von bestehenden Miet/Pacht-Verhältnissen drin ?

Offline lailatent

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #4 am: 15. Mai 2015, 11:21:27 »
In unserem notariellen Kaufvertrag steht: "Das Grundstück ist frei von Miet- und Pachtverträgen."

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #5 am: 15. Mai 2015, 20:26:56 »
Die Hauptsache ist, Sie unterschreiben nichts (Vertrag, Mietkauf, etc.). Gibt es im Kaufvertrag eine Aussage zum Tank? Die Zeche bezahlt bei der o.g. Aussage im Kaufvertrag im Zweifel der Vorbesitzer (z.B. Rücktransport). Ein ähnlicher Fall wird hier erörtert (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=14624.0). Ggf. sollten Sie doch mal einen Juristen konsultieren. Gehen Sie davon aus, dass es zum Geschäftsmodell von Pxxx & Co. gehört, einem potentiellen Opfer Fußangeln auszulegen.
« Letzte Änderung: 15. Mai 2015, 23:27:50 von Vertragsbefreiter »

Offline lailatent

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #6 am: 16. Mai 2015, 19:29:59 »
Danke für Eure Ratschläge!

In unserem Kaufvertrag steht nichts von einem Miettank, aber wir hatten vorher beim Vorbesitzer nachgefragt und wussten auch davon, dass er gemietet war.
Das heißt, darauf wird sich der Vorbesitzer berufen.
Gutgläubiger Erwerb nach BGB kommt also für uns leider nicht in Frage.

Bei uns geht es um einen oberirdischen Tank.
Im Vertrag des Vorbesitzers steht, dass die Kosten für den Rücktransport "200% der Anlieferungskosten zuzüglich Erschwerniszulage" betragen und vom Mieter zu entrichten sind.

Aber was uns trotz allem noch unklar ist:
Wenn der Vertrag mit Hauskauf automatisch übernommen wird, ist es dann für Pxxxx überhaupt erforderlich, dass wir einen neuen unterschreiben?
Können die sich nicht auf den alten Vertrag berufen, den wir per Hauskauf übernommen haben?
Und der Vertrag ist wirklich sehr, sehr alt....

Also andersrum: Wo kein Vertrag ist, kann nicht gekündigt werden, klar.
Aber ist das bei uns wirklich so?


Kurz nochmal zu unserem Verständnis und zum Hinweis von Vertragsbefreiter:
1) Wir müssen nichts kündigen, auch wenn der Vertrag beim Hauskauf übergeht?
2) Wir dürfen einfach bloß nichts unterschreiben und müssen von Pxxxx die fristgerechte Abholung ihres Eigentums fordern?

Ist das so korrekt?

Erleichtert es die Situation mit Pxxxx, wenn wir dem Vorbesitzer nahe legen, zu kündigen, weil wir neue Eigentümer sind?

Was wir definitiv nicht wollen, ist, irgendwas von Pxxxx zu unterschreiben.
Was wir auch nicht wollen, ist, einfach abwarten, was passiert, denn dann verlieren wir möglicherweise die komfortable Lage, umzurüsten, wenn es draußen noch warm ist.

Und klar, wir haben einfach Angst, mitten im Winter kündigen zu müssen!
Wir haben zwei kleine Kinder...

Offline stingmb

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Re: Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
« Antwort #7 am: 16. Mai 2015, 20:10:50 »
Kurz nochmal zu unserem Verständnis und zum Hinweis von Vertragsbefreiter:
1) Wir müssen nichts kündigen, auch wenn der Vertrag beim Hauskauf übergeht?
2) Wir dürfen einfach bloß nichts unterschreiben und müssen von Pxxxx die fristgerechte Abholung ihres Eigentums fordern?

Ist das so korrekt?


Hallo, also als wir unser Haus gekauft hatten, kam kurze Zeit später der Außendienst-Mitarbeiter und wir haben den "alten"-Vetrag übernommen, da das Vertragsverhältnis eben nicht ganz so einfach auf den neuen Eigentümer über geht, vor allem wen dieser laut Notar-Vertrag ein "Grundstück frei von Miet- und Pachtverträgen" erworben hat. Wir mussten also selber den Vetrag unterschreiben.

Rufen sie dort doch einfach mal kurz an und sagen sie denen Bescheid, dass sie Eigentümer eines Grundstück sind,welches nach Ihrem NotarVertrag frei von Miet- und Pachtverträgen ist und auf dem nun dieser Gas-Tank rumsteht. Setzen sie eine Frist zur abholung des Tanks, da Sie den sonst selbst "Entsorgen" werden. Einen eigenen Vetrag mit denen wollen Sie nicht, einen alten wollen Sie nicht übernehmen und den Tank wollen Sie von Ihrem Grundstück weg haben. Fertig. Alles weitere können die dann mit dem besprechen mit dem die den Vertrag laufen haben.

Falls es da nun Probleme geben sollte wird die Firma Ihnen sicher genau sagen auf welcher Rechtsgrundlage Sie nun an den Tank gebunden sein sollen. Auf diese wäre ich dann mal gespannt.

Sie könnten noch eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen, allerdings haben die meist von soetwas noch weniger Ahnung als die Leute hier im Forum  ;D

Falls sie nun keinen Anrufen möchten und wegen der Frage: Kündigung schreiben ja oder nein nicht sicher sind, dann senden sie ganz einfach einen Brief per Einschreiben an die Firma. Geben sie an, dass Sie der neuer Grundstückeigentümer sind und dass sie keine Verträge mit der Firma eingehen möchten und auch keine Verträge von Grundstücksvorbesitzern übernehmen wollen, sondern das der Tank da weg soll. Dann Wissen die bescheid, und sie haben haben keine Fristen für Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel verpennt.

Bis später.

 

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