Jetzt weichen Sie nicht wieder aus auf irgendeinen Unfug mit "Autofahren verbieten".
Auch das hab nicht ich gesagt, sondern Sie.
So so, das habe ich gesagt. Wenn Sie schon von
"Unfug" schreiben, den schreiben Sie! Wo lesen Sie denn sonst noch @superhaase?
Es bleibt dabei, dass die Umweltschutzkosten bei der Herstellung von Konsumgütern wie Autos oder Strom auch über die Preise der Konsumgüter von den Konsumenten getragen werden sollen. Das Verursacherprinzip soll gelten. Und das ist gut so.
Keiner würde wohl ernsthaft verlangen wollen, die Umweltschutzkosten bei der Herstellung von Konsumgütern generell aus dem Steuerhaushalt zu finanzieren, nur weil der Staat die Umweltschutzvorschriften erlassen hat und somit erhöhte Kosten erzwingt.
Lächerlich, das EEG enthält ja gerade keine
"Umweltschutzvorschriften" und kein technischen Vorgaben oder Grenzwerte für die Stromerzeugung. Das Gesetz ist auch nicht EU-konform, für Kraftfahrzeuge gibt es dagegen EU-Emissionsgrenzwerte!
Die von Ihnen einkassierten Einspeisevergütungen sind ganz sicher keine
"Umweltschutzkosten"! Das EEG ist ein Fördergesetz mit extremen Subventionen. Jährlich werden jetzt schon über die EEG-
Umlage 20 Milliarden Euro
umverteilt. Das Gesetz mogelt sich am Staatshaushalt vorbei und belastet unsozial und grundrechtswidrig unbeteiligte Stromverbraucher. Es geht um staatlich sanktionierte Förderung zu Lasten unbeteiligter Verbraucher zu Gunsten Dritter. Sie können hier nochmal
klicken und nachlesen.