Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
365 AG: Versteckte Grundpreiserhöhung, 12. Abschlagslastschrift, Laufzeitende
Didakt:
Ach, geschätzter @ bolli, Sie verlangen einfach zu viel von mir! Ich kann doch nicht auf jeden Mumpitz, der mir entgegengehalten wird, eine langatmige auflösende Erklärung abgeben. Die Zeit dafür ist mir einfach zu schade. Des Rätsels Lösung ergibt sich beim näheren Hinschauen ganz einfach aus dem Eingangsbeitrag. Es bedarf dazu noch nicht einmal der Befähigung, eine Gleichung mit zwei Unbekannten lösen zu können. Es genügt absolut, 1 und 1 zusammenzuzählen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen, nämlich, die Unterzahlung des vsl. Jahresverbrauchs zu vermeiden!
MfG
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 09. Februar 2015, 20:16:41 ---Ach, geschätzter @ bolli, Sie verlangen einfach zu viel von mir! Ich kann doch nicht auf jeden Mumpitz, der mir entgegengehalten wird, eine langatmige auflösende Erklärung abgeben. Die Zeit dafür ist mir einfach zu schade. Des Rätsels Lösung ergibt sich beim näheren Hinschauen ganz einfach aus dem Eingangsbeitrag. Es bedarf dazu noch nicht einmal der Befähigung, eine Gleichung mit zwei Unbekannten lösen zu können. Es genügt absolut, 1 und 1 zusammenzuzählen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen, nämlich, die Unterzahlung des vsl. Jahresverbrauchs zu vermeiden!
MfG
--- Ende Zitat ---
Leider sehe ich in Ihrer Erläuterung immer noch keine Rechtfertigung für einen 12. Abschlag. Die Vereinbarung über die Anzahl der Abschläge Abschlagshöhe wird zu Vertragsbeginn getroffen und kann nicht einseitig geändert werden, solange keine ausreichenden Rechtsfertigungen für einen veränderten Abschlag vorliegen. Dabei ist der errechnete Gesamtbetrag , in der Regel basierend auf dem Vorjahresverbrauch ($ 41 Abs 2 EnWG) maßgeblich. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Nebenkriegsschauplatz der Begriffe Abschlag/Vorauszahlung !
Das die Kundin nun einen geringen Mehrverbrauch hat, ist dem Versorger nicht bekannt und kann daher keine Rechtfertigung für einen 12. Abschlag sein. Schließlich dürfte die Kundin auch nicht einfach ihren letzten Abschlag einbehalten, wenn sie einen deutlichen Minderverbrauch hätte. Hier müsste sie beim Versorger offiziell eine Absenkung beantragen, die aber, da sie ja meist erst kurz vor Ende des Vertrages sicher feststeht, kaum noch umzusetzen ist. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass der 12. Abschlag rechtsgrundlos gezahlt wurde und somit kostenfrei für den Kunden zurückgebucht werden kann.
Ob das aufgrund des unmittelbar bevorstehenden Endes des Vertrages und der dann anstehenden Nachzahlung pragmatisch ist, muss jeder für sich selbst eintscheiden. Rechtlich sehe ich da auf jeden Fall wenig Risiken.
Aber ich habe ja Verständnis für Sie. Wer soviel im Hintergrund berät, kann sich natürlich dem profanen Volk im Vordergrund nicht in der Ausführlichkeit widmen. Nur sollten Sie dann vielleicht besser gar nichts im Forum schreiben, statt andere Leute zu verunsichern. 8)
--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2015, 17:13:06 ---wenn der 12. Abschlag bereits eingezogen ist, sind die Kosten für die Lastschriftrückgabe von Ihnen zu tragen. Es stellt sich deshalb angesichts der Vertragsbeendigung zum 28.02.15 die Frage der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage im ersten Satz stimmt nun mal pauschal so nicht, zumal die Banken zunächst IMMER dem Lastschrifteinreicher die Kosten belasten und sich dieser diese bei Ihnen zurückholen KANN, wenn die Forderung aus der Lastschrift zu Recht bestand, also vertraglich vereinbart war. Und das ist bei dem Versorger beim 12. Abschlag in der Regel nicht der Fall, da der errechnete Gesamtpreis in der Regel bereits mit 11 Abschlägen bezahlt wurde. Punkt !
Sosua2020:
Hallo liebe Forumsmitglieder,
um keinen neuen Thread aufzumachen, da es sich mal wieder um das Thema "Versteckte Grundpreiserhöhung" bei Immerguen handelt, knüpfe ich hier an.
Auch wir sind Opfer der Almado AG geworden.
Erst im Oktober 2014 erhielten wir die RG für das Stromjahr 2013 mit einer fehlerhaften Bonusbrechnung. Im Februar 2015 kam dann die Rechnung für 2014 mit der ab 01.02.2014 jetzt berechneten Grundpreisgebühr über 19,95 E.
Ich habe gegen beide Rechungen Widerspruch eingelegt mit Fristsetzung und Hinweis ür 2014 auf die unwirksame Grundpreiserhöhung wegen Intransparenz( dazu eine Mustersschreiben aus dem Forum verwendet).
Die Almdao hat die RG für 2013 anstandslos neuberechnet und das Guthaben in die RG für 2014 mitaufgenommen (Im Oktober 2014 hatten wir bereits einen Verrechnungsscheck über das erste Guthaben erhalten).
Man teilte uns, wie auch vielen andren mit man habe uns mit Schreiben vom 30.08.2013 iber die Grundpreiserhöhung informiert und wir hätten von unserem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Das Schreiben wurde der Mail angehängt.
Mir war das Schreiben bis dato unbekannt!
Also ernut Widerspruch eingelegt und auf die Intransparenz hingewiesen.
Aber Immergruen hat mit gleichem Woartlaut wieder auf das Schreiben vom 30.08.2013 verwisen und wieder das Argument verwendet wir hätten unser Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.
Hat die Almado die Strategie geändert oder muss ich jetzt die Schlichtungsstelle ins Spiel bringen?
Immergruen fordert eine NAchzahlung in Höhe von 130,70 € - ich habe ein Guthaben in Höhe von 88,75 € zu meinen GUnsten errechnet.
Was soll ich jetzt unternehmen, nachdem ich bereits zweimal in der gleichen Sache Widerspruch eingelegt habe und die Almado mir sogar mit Aufkündigung droht.
Mit freundlichen Grüßen an alle ,
sosua2020 :-[
bolli:
Zunächst einmal ist fraglich, welche Laufzeiten Ihr Vertrag hat. Sie sprechen von "Stromjahr 2013" etc. ? Ist Ihr Vertrag "zufällig" auch zu Beginn eines Jahres abgeschlossen worden ? ansonsten rechnen sich die Abrechnungsperioden nach der Laufzeit des Vertrages. Immer nach einem Laufzeitjahr muss es eine Abrechnung geben.
Des weiteren ist die Frage, ob Sie unveränderte Abschläge gegenüber den ursprünglich vereinbarten Abschlägen bezahlen, was ich mir nicht vorstellen kann, da der Versorger spätestens mit der Abrechnung der erhöhten Grundgebühr auch die Abschläge erhöht, meist zu Beginn des zweiten Vertragsjahres.
Wenn Sie tatsächlich erhöhte Abschläge bezahlen und eine Einzugsermächtigung besteht, sollte diese als erstes gekündigt werden.
Da Sie ja anscheinend noch Kunde bei denen sind, sollten Sie eine eigene Rechnung mit den ursprünglich vereinbarten Preisen aufmachen und ausrechnen, wie hoch ihr Abschlag unter dieser Voraussetzung sein müsste. Aber Achtung: Bei Ihren Berechnungen sollten Sie aufpassen, durch wieviele Abschläge Sie teilen. Meines Wissens rechnet der Versorger mit 11, verlangt aber oft 12. Dieses wäre eine Überzahlung, die Sie sich nicht gefallen lassen müssen. Also errechneten Gesamtbetrag durch 11 teilen. Dann ausrechnen, was Sie insgesamt bisher hätten zahlen müssen und dem gegenüberstellen, was Sie gezahlt haben. Wenn eine Überzahlung herausgekommen ist, würde ich die nächsten Abschläge entsprechend kürzen/einbehalten, bis die Summe erreicht ist. Danach überweist man die ausgerechneten Abschläge.
Das Ganze sollten Sie dem Versorger schriftlich per Einschreiben/Einwurf mitteilen.
Sollte der Versorger Sie kündigen, suchen Sie sich einen anderen Versorger und können dann immer noch die Schlichtungsstelle einschalten.
Amygdala:
Das Thema 365 AG ist seit einigen Tagen für mich beendet.
Zum Schluss möchte ich mich bei den Beratern bedanken, explizit bei "bolli" und "Didakt", mit deren Empfehlungen und Arbeitsvorlagen ein für mich akzeptabler Vergleich geschlossen werden konnte:
1. 12. Abschlagszahlung: Eine Woche vor Ablauf des 2. Belieferungsjahres, als sich abzeichnete, dass der tatsächliche Verbrauch dem geschätzten entsprechen würde, gab ich die -ungerechtfertigte- 12. Lastschrift zurück, ohne Kosten für mich. 365 AG reklamierte nicht und bestätigte sogar ein nun ausgeglichenes Konto.
2. Versteckte Grundpreiserhöhung: Zunächst bot 365 AG eine Reduzierung von 19,95 auf 13,90 an. Nachdem ich darauf hinwies, dass es einschlägige Schiedsamtsentscheidungen dazu gibt, wurde der ursprüngliche Grundpreis (10,04) berechnet.
3. Bonusverweigerung am Ende des 1. Belieferungsjahres: Zunächst bot 365 AG einen ca. 35 %- Bonus. Danach wurde ein von mir vorgeschlagener 50% - Bonus als Vergleich angenommen und nach ca. 5 (!) Wochen per Scheck ausgezahlt. Halber Bonus ist für mich ok, da ich eine rein gewerbliche Abnahmestelle bei einem Privatstromtarif habe. Meine Bonusforderung stützte sich lediglich auf den Begriff "Haushaltskunde", der in meinen AGBs Verwendung fand. Da es unterschiedliche Interpretationen zu diesem Begriff gibt und ich kein Interesse an weiteren Auseinandersetzungen (Schlichtungsstelle, Feststellungsklage, etc.) mit dieser Firma habe, ist der Vergleich für mich ok.
Freundliche Grüße
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