Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?

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thomas223:
Leider habe Ich mir von den AGB´s damals keine Kopie gemacht. Ich habe ja auch nicht geahnt was da auf mich zukommt.
Hat zufällig noch jemand die AGB´s aus 2013?

Warum sieht die Schlichtungsstelle ungern ein Handeln von mir?

bolli:
Bezüglich der AGB sollten Sie auch den Monat des Vertragsschlusses nennen, da in dem Jahr mehrfach die AGB geändert wurden. Bin mir aber fast sicher, dass die ausschließliche private Nutzung erst 2014 in die AGB gekommen ist. Hier im Forum unter der 365 AG ist irgendwo auch ein Thread, wo die unterschiedlichen Formulierungen der unterschiedlichen AGB dargestellt sind und wann sie ungefähr verwendet wurden.

Bezüglich der Kommunikation zwischen Versorger und Verbraucher während des Schlichtungsverfahrens habeich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Die Schlichtungsstelle fordert den versorger natürlich zu einer Stellungnahme auf und eröffnet ihm auch den Weg, sich mit Ihnen zu einigen. Und wenn der Versorger zu diesem Zweck auf Sie zuukommt, ist das auch o.k., mit ihm zu kommunizieren, um zu einem Ergebnis zu kommen. Es macht aber keinen Sinn, einerseits die Schlichtungsstelle anzurufen und andererseits parallel noch Verhandlungen mit dem Versorger zu führen. Sie sollten zum Zeitpunkt des Anrufs der Schlichtungsstelle ungefähr wissen, was Sie wollen und was Ihnen zusteht.
Dann lassen Sie sich nämlich von einem Schreiben, wie ihnen jetzt vom Versorger zugestellt wurde, auch nicht beeindrucken lassen.

thomas223:
Ich habe berechnet das ich 260€ von denen zu bekommen habe, 200€ davon ist der nicht zugeteilte Bonus und die anderen 60 hatte ich dummerweise bezahlt damit ich dem DTMI aus dem Wege gehe.
Den Vertrag bin Ich schon am 11.2012 mit denen eingegangen. Währe super wenn sich dazu noch eine AGB finden ließe.

Didakt:
@ thomas223


--- Zitat von: Ihnen ---Währe super wenn sich dazu noch eine AGB finden ließe.
--- Ende Zitat ---

Auszug aus almado-AGB – Nov. 2012

9. Bonusanspruch/ Frei kWh

(1) Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch ENERGY beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von ENERGY gewechselt ist.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
(5) Bei dem Tarif „almado plus“ erhält der Kunde, wenn er von seinem Sonderkündigungsrecht infolge Preisänderung Gebrauch macht oder der Anbieter dem Kunden kündigt ohne das ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, den Bonus zeitanteilig gemessen an dem tatsächlichen Belieferungszeitraum, soweit ansonsten die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bonus erfüllt sind.
 MfG

thomas223:
Hat hier noch jemand die AGB von Nov. 2012 als PDF und kann sie mir schicken?

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