Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?

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UR:

--- Zitat von: thomas223 am 05. Februar 2015, 15:34:59 ---Also erst mal moin aus dem Norden.

Auch ich bin diesen Halsabschneidern von Immergrün aufgelaufen.

bin 2013 dort eingetreten und habe auch den Berühmten SEPA Brief bekommen. Mein Vertrag sah zum Anfang 0,00€ Grundgebühren vor und nun sollten 19,xx€ fällig sein. Das ist mir allerdings auch erst in der Abschlussrechnung von 2014 auf gefallen.
Mit dem Bonus von 25% hatte ich eh nicht mehr gerechnet da ich ja schon im Internet gelesen hatte worauf ich herein gefallen bin.
Die Abrechnung für 2013 kahm erst im Oktober und die von 2014 dann doch schon im Januar in der Sie dann so Dreist wahren die Grundgebühr ein zu fordern.
Nun war mal endgültig Schluss. Ich habe einen Widerspruch ein gelegt natürlich jetzt gegen beide Abrechnungen.
Herauf kahm von denen natürlich die Standard Antwort das ich ein Gewerbe habe. Von der versteckten Preiserhöhung keine Rede.

Der zweite weg ging zur Schlichtungsstelle, die auch prompt handelte. Schon am Abend hatte ich eine Email des Herren Immergrün EnergieTeam

Hier ein Auszug:
[EMail entfernt]
Jetzt weiß ich nicht ob ich das einfach annehmen sollte oder ob das wieder eine Finte ist. Eigentlich hätte ich einen Anspruch von 266€ mit Bonus aber habe auch keine Lust mehr mich weiter zu streiten.

Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen?

--- Ende Zitat ---

Hier kann man sehr schön, zwecks Profitmaximierung, die versteckte, interne Rechnung, die immergrün aufgemacht, sehen. Ihre Aussage: "...aber habe auch keine Lust mehr mich weiter zu streiten" spielt immergrün genau in die Karten. Ihnen muss bewusst sein das diese Haltung von Ihnen erwünscht und gewollt ist. Diese Art von Briefen und Formulierungen zielen genau darauf ab. Wenn das Schlichtungsverfahren nämlich früh durch eine interne Einigung eingestellt wird entstehen immergrün nur 100 Euro Kosten bei der Schlichtungsstelle.

"Endet ein Schlichtungsverfahrennach § 9 Abs. 1 lit c) Verfahrensordnung im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 1 Verfahrensordnung, beträgt die Fallpauschale 100 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die sofortige Abhilfe bzw. die einvernehmliche Einigung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt und nachweist."

Nur darum geht es immergrün bei solchen Briefen, dass der Kunde keine Lust mehr hat sich weiterzustreiten und befürchtet am Ende sogar auf einem riesen Berg Kosten zu sitzen. Da wird dann gerne von Kundenseite "um des Friedens willen" auf das Angebot eingegangen und man merkt gar nicht das man manipuliert wurde und nun geistig da steht, wo immergrün einen haben will.

Denn mal angenommen.....
1. Ihr Anspruch liegt bei 266€.
2. Sie gehen "eingeschüchtert" auf das Anbebot ein und sollen das immergrün bis Datum X schriftlich bestätigen. Und zwar deshalb, weil immergrün diese Erklärung  nämlich spätestens bis Datum X der Schlichtungstelle zukommen lassen muss, damit nur 100 Euro Kosten durch die Schlichtungsstelle entstehen. (Darum auch die schnelle Antwort seitens immergrün....denn die Frist und damit die mögliche Entstehung von weiteren Kosten bei der Schlichtungsstelle laufen ab der Minute der Verfahrenseröffnung gegen immergrün....)
3. Dann wird ein Verrechnungsscheck über 80 Euro ausgestellt, über den Sie dann irgendwann in ~ vier Wochen verfügen können.
4. Der Gewinner heisst immergrün. Sie haben sich einschüchtern lassen und genau in die Ecke drängen lassen in der immergrün Sie sehen will. Und diese Ecke heisst: "Kunde ist bereit uns freiwillig per Erklärung Geld zu überlassen, das rein rechtlich dem Kunden zusteht."

    266 € Anspruch
-  100 € Kosten Schlichtungsstelle
-   80 € Kunde abgespeist
 = 86 € Profit für immergrün.

Nochmal..... Ihnen muss klar sein das dort halt so kalkuliert wird und diese Masche Angst vor Gerichtskosten etc., wohl sehr oft noch funktioniert, so dass sie halt erstmal standardmäßig bei Erfolgsaussichten eingesetzt wird.

Deshalb:

....KEIN Nachgeben wenn Sie im Recht sind!

Grüße  :)


khh:

--- Zitat von: thomas223 am 10. Februar 2015, 10:58:59 ---Hat hier noch jemand die AGB von Nov. 2012 als PDF und kann sie mir schicken?
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie den Belieferungsantrag in 11/2012 über eines der Vergleichsportal gestellt haben,
dann ist Ihnen die AGB von dort mit der Auftragserteilungsbestätigung per Email zugegangen!

Im Übrigen hat @Didakt die maßgebliche AGB-Klausel doch bereits eingestellt  -  Ziff. 9 Abs. 4
"Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt.
Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."

Was "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" bedeutet, ist in anderen 365AG-Threads ausführlich
abgehandelt worden und kann dort nachgelesen werden (die Foren-Funktion "Suche" hilft da weiter).
Zudem schreiben Sie "... es wurde nie Strom für das Gewerbe verbraucht" (um welch geheimnisvolles
Gewerbe handelt es sich überhaupt?). Insofern können Sie der von den Bonus-Prellern angedrohten
Feststellungsklage doch höchst gelassen entgegensehen.

Fazit: Für Sie gibt es keine Veranlassung, auf das vertragswidrige "Angebot" von I. einzugehen :) .

thomas223:
Bei dem geheimnisvollen Gewerbe handelt es sich um einen Nebenberuflich geführten Handwerksbetrieb, also hauptsächlich Bau und Kundendienst und somit hätte ich das Gewerbe ehr auf ein Autokennzeichen anmelden müssen aber da das nicht möglich ist!

In dem Schreiben von Verivox wurde mir nur mitgeteilt das alles weitere von dem Zeitpunkt an an I abgegeben wurde und I hat nun verständlich nie seine AGB mit geschickt.

Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch nichts von dehnen gehört. Sollte ich noch irgendwie Aktiv werden? Muss ich denen noch einmal mitteilen was ich vordere?

khh:

--- Zitat von: thomas223 am 11. Februar 2015, 12:35:05 ---In dem Schreiben von Verivox wurde mir nur mitgeteilt das alles weitere von dem Zeitpunkt an an I abgegeben wurde und I hat nun verständlich nie seine AGB mit geschickt.

Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch nichts von dehnen gehört. Sollte ich noch irgendwie Aktiv werden? Muss ich denen noch einmal mitteilen was ich vordere?
--- Ende Zitat ---

@thomas223,
bei Auftragserteilung über das Vergleichsportal haben Sie Ihr Einverständnis mit der dort verlinkten Versorger-AGB erklärt; wenn Sie diese vorher nicht gelesen haben.........  ::)
Wie von mir bereits geschrieben, haben Sie die AGB mit der Bestätigungs-Mail von Verivox erhalten; wenn Sie diese Email allerdings gelöscht und nicht archiviert haben........  ::) 
Versorger schicken anschließend nicht nochmals eine AGB an den Kunden, denn das wäre für eine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ohnehin zu spät (vgl. § 305 BGB!).

Und Ihre Fragen verstehe ich jetzt nicht: Mit Ihrem Widerspruch haben Sie doch Ihre Forderung/en gestellt, oder?
Wenn die vierwöchige Abhilfefrist ohne Einigung auch bzgl. des Bonus abgelaufen ist, dann wenden Sie sich jetzt wieder an die Schlichtungsstelle/SE zwecks Fortsetzung des Verfahrens (falls noch nicht erfolgt, sollten Sie der SE vllt. die Art Ihres Gewerbes darlegen).

Der von immergrün/365AG angedrohten Feststellungsklage können Sie m.E. sehr gelassen entgegensehen,
denn nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts ist es doch offensichtlich, dass Sie Ihre Strom-Abnahmestelle ausschließlich privat nutzen! :) 

Gruß, khh

thomas223:
Der Fall liegt erst seit einer Woche bei der Schlichtungsstelle.

Die Frage ist ehr so gemeint, sollte ich den Vorschlag von Immergrün widersprechen oder einfach nicht darauf antworten?
Kann und Sollte man das Angebot von Im der Schlichtungsstelle weiterleiten?

Heute morgen kahm die Mahnung von Im per E-Mail das dort noch die Summe XXX€ aussteht und das ich diese doch gerne bezahlen soll. Das sind die restlichen Grundgebühren aus der versteckten Erhöhung. Muss Ich dieser nun noch einmal widersprechen?

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