Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV - absolut unseriös
sixaola:
--- Zitat von: Nicko1998 am 27. Dezember 2018, 10:03:49 ---Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe Rate - entgegen der Vereinbarung - über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.
--- Ende Zitat ---
und diese Umstellung hat tatsächlich reibungslos geklappt ... !? Wie oft hab ich schon vernommen, dass die rigoros weiter abbuchen, im Gegenteil: dann sogar noch den fehlenden Differenzbetrag anmahnen (im Zuge der Erhöhung) ...
und mit diesem besagten "Systemfehler" will man den Kunden scheinbar für selten blöd verkaufen !
Nicko1998:
Offenbar hat man dies aufgrund meiner (bislang unbeantworteten) Mails vom 07.09.18 und 08.09.18 akzeptiert. Meine Kündigung zum Vertragsablauf nach 12 Monaten per 31.08.2019 wurde mir irgendwann Anfang November auch per Post bestätigt. Ich überweise aber wirklich pünktlich zum Monatsersten die ursprünglich vereinbarte und zugesicherte Rate. Jedoch werde ich zum 31.07.2019 ablesen, den Verbrauch von 08.2019 hochrechnen und danach dann meine letzte Rate per 01.08.2019 ermitteln, damit kein Guthaben entsteht. Und natürlich werde ich die Endabrechnung per 31.08.2019 äußerst genau prüfen.
berghaus:
@HJ Weber
Zitat. "Den Neukundenbonus habe ich bis heute NICHT erhalten."
Ich nehme an, dass Sie den Sofortbonus (wird meist ein paar Wochen nach Lieferbeginn gezahlt) meinen.
Haben Sie diesen schon angemahnt und dabei ein wenig mit der Schiedsstelle gedroht?
@Nicko1998
Die Kürzungen der letzten Abschlagszahlungen darf oder sollte sicherlich nicht auch den Neukundenbonus mit einbeziehen.
Der wird ja erst nach einem Lieferjahr fällig. Es ist die Frage, ob er beim Ausbleiben der festgesetzten Abschläge auch entfallen könnte.
Da Sie einen Vertrag ohne Boni haben, ist das Kürzen wohl zweckmäßig.
Im übrigen habe ich heute bei check24 keine Gas-Angebote mehr von BEV gefunden(wohl aber noch am 20.11.2018), auch nicht bei Angabe unterschiedlicher PLZen und Verbräuche.
Bei Verivox findet man BEV noch, wenn auch nicht mehr bei den preiswertesten Angeboten.
berghaus 28.12.18
bolli:
--- Zitat von: berghaus am 28. Dezember 2018, 03:28:17 ---Die Kürzungen der letzten Abschlagszahlungen darf oder sollte sicherlich nicht auch den Neukundenbonus mit einbeziehen.
Der wird ja erst nach einem Lieferjahr fällig. Es ist die Frage, ob er beim Ausbleiben der festgesetzten Abschläge auch entfallen könnte.
--- Ende Zitat ---
Meist enthalten die AGB Klauseln dazu, wann die Boni entfallen, eben auch bei nicht vereinbarungsgemäß gezahlten Abschlägen. Ein kürzen des letzten Abschlags ist deshalb tatsächlich höchstens dann ratsam, wenn man, wie @Nicko1998, eben einen Tarif ohne Boni hat und zu ersehen ist, dass man Überzahlungen hat. Selbst da könnten einem, insbesondere wenn nur 11 Abschläge gezahlt werden und somit der letzte Abschlag 8 Wochen vor Vertragsende fällig wird, noch Mahnungen mit Zuschlägen drohen. Vereinbart sind halt 11 gleiche Abschläge. ;)
bolli:
So, mal zur Info.
Ich hatte hier auch einen Fall mit der Preiserhöhung. Vorgegangen wie oben von mir im Beitrag #77 beschrieben. Jetzt kam die Mitteilung: Preis bleibt wie vereinbart, Abschlag bleibt wie vereinbart !!! Insofern alles o.k. .
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