Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV - absolut unseriös
PowerPlay:
Ich habe die Befürchtung, dass viele Verbraucher, die noch eine Preisgarantie haben, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen. Dann verfällt aber der Neukundenbonus.
Es zeichnet sich ab (siehe Kommentare auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-preiserhoehung/), dass BEV bei Kunden mit Preisgarantie die Preiserhöhung zurücknehmen wird. Ein entsprechendes Antwortschreiben, mit denen Sie die Preiserhöhung widersprechen können, finden Sie auch auf dieser Seite.
berghaus:
Auch ich habe das Schreiben vom 15.12.2018 von der BEV erhalten, wonach sich ab 01.02.2019 mein Arbeitspreis von 24,09 auf 27,99 Cent/kWh (= + 16 %) und der Grundpreis von 377,69 auf 905,88 (!!) €/Jahr (= + 140 %) erhöhen soll.
Um es vorweg zu sagen, ich bin zwar betroffen wegen solch unsäglicher Unverschämtheit, aber es betrifft mich nicht, weil ich im November zum Ende des 1. Lieferjahres am 31.01.2019 rechtzeitig (nur per E-Mail) gekündigt hatte und diese Kündigung schon nach 5 Tagen von der BEV artig mit einem seriös aussehendem Schreiben per Post bestätigt wurde.
Ich wechsele seit 17 Jahren fast jährlich die Strom- und Gasanbieter und betreue auch meine älteren Kinder bei ihren Verträgen und bin nun schon zum dritten Mal mit wechselnden Lieferstellen bei der BEV. Es gab bisher keine Probleme, obwohl die BEV schon seit Jahren in den Foren als „unseriös“ bezeichnet wird.
Bei einem Verbrauch von 5.800 kWh (PLZ 59821) habe ich unterm Strich mit allen Boni 2016 0,20 €/kWh (stromio), 2017 0,20 E/kWh (extraenergie) und 2018 0,22 kWh (BEV) bezahlt.
Hätte ich nicht zum 31.01.2019 gekündigt und würde der bisherige Arbeits- und Grundpreis der BEV ab 01.02.2019 weitergelten, würde, weil die Boni des ersten Lieferjahres von 215 + 266 (15%) = 481 € entfallen, der Preis auf 0,306 €/kWh steigen. Das ist noch etwas mehr als der Preis von 0,303 €/kWh des örtlichen Anbieters ‚innogy (RWE)‘, der m.E. teuerste Anbieter im Bundesgebiet, der mit seinen Preisen, meine ich, millionen Verbraucher und vor allem ältere Kunden, die nicht in der Lage sind, zu wechseln, abzockt.
Nun aber schlägt die BEV mit einer Erhöhung von 0,22 bzw. 0,306 auf 0,436 €/kWh dem Fass den Boden aus. Ich frage mich auch, ob diese Preiserhöhung für den Fall, dass man die rechtzeitige Kündigung verschlafen hat und die Erhöhung erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkt, wegen „Wuchers“ gerichtlich oder mit Hilfe der Schiedsstelle abgewendet werden kann.
Sofern das 1. Lieferjahr an dem angekündigten Termin der Preiserhöhung noch nicht rum ist, würde ich der Preiserhöhung widersprechen und gleich zum Ende des ersten Lieferjahres kündigen. (Das kann man auch gleich nach Vertragsabschluss tun.) Und gleich ein wenig mit der Schiedsstelle drohen.
berghaus 21.12.18
HJWeber:
Hallo.
Auch ich habe von der BEV mit Schreiben vom 15.12.2018 eine Information zur Preisanpassung erhalten. Absolut dreist !
Ich bin seit 01.02.2018 Kunde der BEV. Gewechselt bin ich von denen über das Portal Verivox, das auch heute den Anbieter immer noch als absolut Seriös listet. Meine Bewertungen zu BEV im Portal von Trustpilot werden ständig gelöscht, obwohl NICHT gegen die Statuten verstoßen wird und alle meine Bewertungen der Wahrheit entsprechen. Wo sollen sich Verbraucher nun vorab informieren können, wenn alle Portale alle unliebsamen Bewertungen rücksichtslos streichen ?
Weiter nun mit der BEV Energie.
Das Schreiben der BEV vom 15.12.2018 hat es in sich ! Die mitgeteilte Preisanpassung sieht für mich folgendermaßen aus :
Bisher zahlte ich als Grundgebühr = 6,50 € / Monat. Ab 01.02.2019 soll ich jetzt 23,03 € / Monat zahlen ( = + 266 % mehr !!!).
Bisher zahlte ich pro Kilowatt = 22,67 Cent / kWh. Ab 02.02.2019 soll ich jetzt 25,94 Cent / kWh zahlen ( = + 26 % mehr).
Bisher zahlte ich Abschläge von 49,- € /Monat. Ab dem 01.02.2019 soll ich 87,- € /Monat zahlen ( = + 78 % mehr), obwohl ich bisher noch nie eine Stromabrechnung bekommen habe.
Den Neukundenbonus habe ich bis heute NICHT erhalten. Natürlich habe ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Stromlieferung von der BEV zum 31.01.2019 für beendet erklärt. Den Neukundenbonus werde ich über den gerichtlichen Weg einklagen.
Viele Grüße
bolli:
Wie Sie schon richtig sagen: Preiserhöhung widersprechen, RECHTZEITIG kündigen; Das sind die beiden wichtigen Stichpunkte in diesem Zusammenhang.
Bekanntermaßen gilt bei allen sehr günstigen Anbietern: Sie sind meist nur im ersten Jahr günstig (durch die Boni) und müssen daher rechtzeitig zum Ablauf der ersten Lieferjahres gekündigt werden.
Und auch wenn ich die Preiserhöhung der BEV ziemlich unverschämt finde, nötigt sie mir nur ein müdes Lächeln ab. Mit einer eingeschränkten Preisgarantie kann die BEV noch so viel rumschwurbeln, da gibt es keinen Grund für eine akzeptierte Preisanpassung. Schriftlich widersprochen, zugestellt und abwarten, was abgebucht wird. Ggf. schon mal mit der Schlichtungsstelle drohen. Das sollte reichen.
Nicko1998:
Heutige Mail von Check24;
--- Zitat von: Check24 ---Ihr Gasversorger BEV Energie hat eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 ausgesprochen, obwohl Ihr Liefervertrag eine 12-monatige Preisfixierung ab Lieferbeginn vorsieht. Wir befinden uns diesbezüglich bereits im Austausch mit dem Versorger. Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, welchen die BEV Energie schnellstmöglich korrigieren wird.
....
--- Ende Zitat ---
Bis heute (27.12.2018) ist mir das ominöse Preiserhöhungsschreiben jedoch nicht zugegangen. Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe Rate - entgegen der Vereinbarung - über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.
[Edit DieAdmin: Email gekürzt. Bitte keine kompletten Emails kopieren, wenn nicht die Erlaubnis des Absenders vorliegt.]
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