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BEV - absolut unseriös

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Erdferkel:
Noch 25 Tage, das Ende ist nahe! Unfassbar: Ich hatte ja schon Zoff mit denen wegen Kündigungsbestätigung und erhöhten Anschlägen, jetzt dieses:
Statt des vereinbarten Abschlages in Höhe von 64,-€ hat die BEV Anfang Februar nur 36,-€ abgebucht... ohne Ankündigung oder Nachricht... am 03.03. dann wieder 64,-€. Das ist wirklich zum ..... Scheint dort nicht möglich zu sein 12 gleichbleibende Abschläge einzuziehen, mein Konto sieht jetzt so aus:
8 Abschläge a 64,-€,
3 Abschläge a 89,-€,
1 Erstattung a 75,-€,
1 Abschlag a 36,-€
Das ist wirklich das Allerletzte, ich freu mich jetzt auf die Schlussrechnung, hab das Messer schon zwischen die Zähne geklemmt und schwinge den Enterhaken.

Erdferkel:
@Günter51: Gabs eigentlich eine Reaktion der BEV auf die geforderten 30,-€ Entschädigung? Wenn man da keine Lastschriften von denen stornieren kann wird das sehr schwierig durchzusetzen sein.

Günter51:
@Erdferkel
Selbstverständlich nein, was ich auch nicht erwartet hatte!  :(

Aber Versuch macht klug und ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn :) aber leider kein gefunden!

Habe Verivox und Check24 angeschrieben und von den Machenschaften von BEV und diesem Forum berichtet, aber auch  da keine Anwort erhalten. Höchstwahrscheinlich, weil die zu gut an den Vermittlungen verdienen und das ist eigentlich die größte Sauerei!

schönhauser:
Vorweg möchte ich jedem, der sich hier vor Vertragsabschluss über die BEV informiert, dringend raten, sich den Wechsel zu diesem Anbieter unter Einbeziehung der Kommentare hier und auf ReclaBox gründlich zu überlegen. Meine Erfahrungen nach einem Jahr sind durchweg negativ:


* Vertragsbeginn war der 01.02.2016. Die BEV, der vorherige Anbieter und der Stromnetzbetreiber erhielten von mir taggenau den Zählerstand übermittelt. Eine Möglichkeit, Verbrauchsdaten online an die BEV zu übermitteln, gibt es nicht, daher schrieb ich eine E-Mail. Diese wurde erst nach 10 Tagen gelesen.
* Die vertraglich vereinbarte Auszahlung des "Sofortbonus" erfolgte mit deutlicher Verspätung und erst nach Beschwerde beim Vermittler Verivox.
* Im Laufe des vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass mein Stromverbrauch deutlich niedriger liegen würde, als im Vorjahr. Nach offizieller Ablesung des Zählerstandes durch den Stromnetzbetreiber im November 2016 bat ich die BEV, die beiden letzten zu leistenden Abschläge an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Meine E-Mail wurde überhaupt nicht beantwortet. Telefonisch (Wartezeit 12 Minuten) lehnte man die Reduzierung ab und stellte überdies infrage, ob bei einem derartigen Minderverbrauch der zugesagte Bonus in Höhe von 15% auf den Jahresverbrauch gewährt werden könne!
* In diesem Zusammenhang fiel mir dann auf, dass die per Lastschrift abgebuchten Abschlagszahlungen an den angeblich "aus dem Herzen Bayerns" (tatsächlich wohl Offenburg in Baden-Württemberg) stammenden Anbieter von einem britischen Finanzdienstleistungsunternehmen eingezogen wurden (Sentenial Ltd., SEPA beginnt mit GB).  Das zeigt meine Sparkasse aber auch nur dann an, wenn man einen Lastschriftwiderspruch in Auftrag geben möchte. In der normalen Buchungsansicht ist das nicht erkenntlich. Um den Wechsel zum neuen Anbieter nicht zu gefährden, habe ich darauf verzichtet, die beiden letzten Abschlagsbeträge zurück zu buchen.
* Der Vetrag wurde von mir rechtzeitig zum Ende des ersten Vetragsjahres schriftlich gekündigt. Auf meine E-Mail erhielt ich jedoch keine Kündigungsbestätigung. Erst auf telefonische Nachfrage mit notorisch langer Wartezeit (das Auswahlmenü scheint grundsätzlich nicht auf Zahleneingaben zu reagieren) bestätigte man mir den fristgemäßen Eingang meines Kündigungsschreibens.
* Die BEV erhielt am 31.01.2017 von mir telefonisch, per E-Mail und per Einwurfeinschreiben (wird von der Deutschen Post an eine "vom Empfänger gewünschte Ersatzadresse weitergeleitet") den Endzählerstand übermittelt. Ich hatte auf der Zählerkarte vermerkt, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Schlussrechnung innerhalb von maximal 6 Wochen erwarte und zum 15%-igen Wechselbonus geschrieben, dass dieser laut Punkt 4.1 der maßgeblichen AGB i. d. F. vom März 2015 auszuzahlen sei und ich die "Gewährung eines anderweitigen Vorteils" gem. Punkt 4.2 ausdrücklich ablehne.Nun läuft die Sechswochenfrist morgen ab, eine Rechnung liegt hier noch nicht vor. Ohne den Bonus beträgt alleine die Überzahlung rund 260 Euro. Telefonisch hat mir die BEV vorhin zwar den rechtzeitigen Zugang des Zählerstandes bestätigt, aber auch, dass die Rechnung noch nicht erstellt sei. Auf Anraten der Schlichtungsstelle Energie e. V. habe ich meine telefonische Beschwerde bei der BEV nochmals per E-Mail nachgeschoben.

Didakt:
@ schönhauser,

an Ihren vorgenommenen Maßnahmen ist kaum etwas auszusetzen, aber an der Form Ihres Vorgehens schon. Hier im Forum wird ständig darauf hingewiesen, mit den „Billigheimern“ sicherheitshalber niemals über die Hotline oder per E-Mail zu korrespondieren, sondern grundsätzlich in Schriftform mit Einschreibebrief, insbesondere dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass mit einer gebräuchlichen Kommunikation nicht zu rechnen ist (telefonische Nichterreichbarkeit, inkompetente GP, Online-Ausschluss usw.).
Allerdings bietet es sich als zweckmäßig an, solche Schreiben parallel vorab im PDF-Format per E–Mail-Anhang an die firmeneigenen Schlichtungsbeauftragten zu senden, wenn in den AGB darauf verwiesen wird.

Ihre Forderungen auf der Zählerkarte zu artikulieren, war doch allein schon deshalb problematisch, um notfalls daraus später einen gerichtsfesten Beweis zu „gestalten“. Zu bedenken ist dabei doch auch, dass es besondere Umstände erfordert, einen Beleg dieser Art und auch E-Mail-Inhalte bei der Online-Einleitung eines Schlichtungsverfahrens als Beweismittel an die Schlichtungsstelle Energie hochzuladen. Übrigens, die Überzahlung von 260 € hätten Sie ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen.

Mit Hilfe der Schlichtungsstelle werden Sie aber sicher Ihre Forderungen durchsetzen. Viel Erfolg dabei.

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