Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV - absolut unseriös
Makebo:
E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und Diskriminierungsfreiheit...!
--- Zitat von: Erdferkel am 14. September 2016, 15:09:36 ---und da fragt mich die Mitarbeiterin doch nicht plötzlich ob ich schon einen neuen Anbieter hätte, da würde eine Versorgungsabmeldung zum 31.03.17 vorliegen, ob wir ausziehen oder Interesse an einem Angebot hätten??? Warscheinlich von Eon, die stecken doch unter einer Decke... hab dankend abgelehnt.
8)
--- Ende Zitat ---
Erdferkel:
--- Zitat von: Makebo am 14. September 2016, 15:49:30 ---E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und
--- Ende Zitat ---
Ohh, bitte nicht falsch interpretieren, das mit Eon ist reine Spekulation von mir, ist der lokale Grundversorger hier... Vieleicht makelt sie das ja nebenbei privat, Hab das gleich unterbunden und abgelehnt, kümmer ich mich selber drum, ist ja auch noch viel zu früh..
bolli:
--- Zitat von: Erdferkel am 14. September 2016, 09:48:57 ---Ich würde dann am Montag eine Mail an den Kundendienst schicken und auf das Fax verweisen, nochmal 2 Wochen Frist für die Kündigungsbestätigung einräumen und weitere Schritte ankündigen wenn auch diese verstreicht. Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:
1. Einschalten der Schlichtungsstelle, da wären dann in der Beschwerdemail statt der 2 Wochen 4 Wochen Frist einzuräumen
2. Kündigung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen und die Kosten in Rechnung stellen
3. Feststellungsklage dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und zum 31.03.2017 zu beenden und der Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben ist.
Auf jeden Fall Warnung an Alle Kunden: Zeit einplanen, das scheint nicht reibungslos abzulaufen!! >:(
--- Ende Zitat ---
Gut und richtig ist auf jeden Fall, für den ganzen Prozess ausreichend Zeit einzuplanen. Ein Problem taucht manchmal noch insofern auf, als manche Versorger gerne nach der Kündigung die Zahlung der Abschläge nicht mehr per Lastschrifteinzug einziehen möchten sondern eine manuelle Überweisung vom Kunden verlangen (vermutlichl um zu verhindern, dass die letzten Abschläge zurück gebucht werden, wenn der Bonus nicht gezahlt wurde :( ). Hier muss man ggf. entscheiden, ob man das mitmacht oder sich dagegen wehrt.
Problem in dem ganzen Verfahren ist ja letztlich der Nachweis des Zugangs der Kündigung. Daher sehe ich Ihre Varianten 1 und 3 als nur begrenzt tauglich an, da Sie den Faxzugang nicht endgültig nachweisen können. Ihr Protokoll über das Gerät ist ein technisches Protokoll, was möglicherweise auch bei bestimmten Systemzuständen ausgegeben wird, die nicht mit dem Zugang beim Empfänger gleichzusetzen sind. Es gibt da schon Rechtsprechung in beide Richtungen, weshalb mir an dieser Stelle dieser Weg zu aufwendig wäre.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher mit Kostenerstattung sehe ich als nicht machbar an, da Sie Ihre Zustellungskosten in der Regel nicht beim Empfänger geltend machen können.
ich habe in den letzten Jahren mehrfach bei Problemfällen das Einschreiben mit Rückschein gewählt und mir bei meiner (freundlichen) Poststelle den Inhalt des Einschreibens auf der Kopie bestätigen lassen. Da das Schreiben ja nur ein Zweizeiler ist, hat die Dame in der Poststelle dieses freundlicherweise schriftlich bestätigt (hatte natürlich den Bestätigungssatz mit Übereinstimmung mit dem versandten Schriftstück vorgedruckt). Bei weniger Entgegenkommen hätte ich eine eigene dritte Person mitgenommen zur Bestätigung.
Aber auch hier muss man natürlich frühzeitig agieren, da der Empfänger die Abnahme des Einschreibens "verweigern" kann (durch nicht abholen). Dann bleibt tatsächlich nur der Gerichtsvollzieher.
Den habe ich aber in fast 10 Jahren regelmäßigem Lieferantenwechsel noch nie gebraucht.
Erdferkel:
Hallo bolli, Bev bucht auch nach Kündigung weiter ab, habe jedenfalls keine derartige Klausel wie in den Almado AGB gefunden.
Es sieht ja ganz gut aus, Versorgungsabmeldung liegt beim Netzbetreiber vor, da wird die Bestätigung hoffentlich doch noch kommen, @Nichtmituns hat ja auch eine Kündigungsbestätigung erhalten.
Ich habe das gestern auch mal gegoogelt, Zustellung durch Gerichtsvollzieher ist gar nicht viel teurer, wenn man alle benötigten Kopien (insgesamt 3 Ausfertigungen des Schriftsatzes) fertig beilegt sind da wohl 10,-€ Gebühren fällig, oder kommt da noch was dazu?
Der Zugangsnachweis ist glaube ich zumindest bei Einschalten der Schlichtungsstelle in der Situation kein Problem: Es wurde per Fax und nochmal per Mail gekündigt UND es wäre noch reichlich Zeit für eine ordentliche Kündigung, die hätte spätestens 6 Wochen vor Vertragsende, also Mitte Februar 2017 zu erfolgen. Vorteil ist auch, daß hier eine "unabhängige" Stelle in den Vorhang eingeschaltet wird, da würden ja dann wohl der Vorgang inkl. Dokumente mit bitte um Stellungnahme von der Schlichtungsstelle nochmal an die BEV geschickt, da hat jedenfalls damals auch Almado endlich reagiert.
Ich bin mal gespannt was der Briefträger die nächsten Tage bringt.
Erdferkel:
Hurra, Kündigungsbestätigung ist da!
Ohmanoman, was für ein Laden, da scheints echt noch zu haken im Getriebe:
Schreiben datiert auf München, den 12.09.2016,
Sehr geehrter Kunde,
gerne hätten wir sie blabla......
Leider haben Sie Ihren Vertrag gkündigt. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung vom 16.10.2016
Es ist schade blabla...
Wir werden unsere vertragliche Leistung zum 31.03.2017 einstellen.
Kann ich das so akzeptieren oder sollte ich da Korrektur fordern?? Kündigung ist glaube ich am 02. oder 03.09.2016 gefaxt worden, müsste ich nachschauen?
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