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Autor Thema: Neuen Anbieter sofort suchen oder warten?  (Gelesen 3098 mal)

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Offline berghaus

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Neuen Anbieter sofort suchen oder warten?
« am: 01. Dezember 2014, 02:36:30 »

Einem (Sonder)kunden liegt die Kündigungsbestätigung seines bisherigen Anbieters zum 31.12.2014 vor.

Könnte es irgendeinen Grund geben, nicht sofort einen neuen Anbieter zu suchen und u.U. einen Monat Grundversorgung in Kauf zu nehmen?

Macht es vielleicht Sinn, den jährlichen Wechsel des Versorgers erst am 1.Februar stattfinden zu lassen?

berghaus 01.12.14

Offline RR-E-ft

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Re: Neuen Anbieter sofort suchen oder warten?
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2014, 11:09:23 »
Der Betroffene wird den bisherigen Sondervertrag zum 31.12.14 wohl deshalb gekündigt haben, um sich preislich zu verbessern.
Ob er sich in der Grundversorgung preislich verbessert, ist fraglich.
Zumeist sind Sonderverträge, zumal ohne wirksame Preisänderungsklausel, günstiger im Preis.
Man weiß schon nicht, wer der Grundversorger ist, wie hoch dessen Allgemeiner Preis ab 01.01.15 liegen soll.
Ein Grund dafür, zunächst in die Grundversorgung zu gehen, könnte darin liegen, dass man Haushaltskunde ist und sich kein Anbieter zum Abschluss eines Sondervertrages mit dem Betroffenen bereit findet, insbesondere mit Vertragsbeginn 01.01.15. Dann bleibt dem Bertroffenen wohl nur die Grundversorgung.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung 14 Tage.

Offline berghaus

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Neuen Anbieter sofort suchen oder warten?
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2014, 14:22:35 »
Es scheint sich wohl um einen etwas erfahreneren Kunden zu handeln, der jährlich wechselt, um den Bonus mitzunehmen.

Dieser weiß auch, dass es bei der Höhe der Tarife wie bei den Aktienkursen an der Börse ist:
Es wird nicht geklingelt, wenn es rauf oder runter geht!

Der Kunde weiß auch von den über ‚bezahlbare Energie‘ aufgerufenen Vergleichsportal ‚verivox‘, dass er beim Gas bei einem Verbrauch von 27.500 kWh 764,70 EUR im 1. Jahr gegenüber der Grundversorgung spart, wenn er z.B. Vattenfall mit einer Preisgarantie wählt. Bei 123energie mit einer eingeschränkten Preisenergie und einer Ersparnis von (nur) 761,53 EUR war er gerade.

Er wählt auch nicht ‚extraenergie‘ mit einer Ersparnis von 777,70 EUR aus nachlesbaren Gründen.

Die Frage ging u. A. dahin, ob es Sinn macht, die Erhöhung oder Erniedrigung der staatlichen Anteile an den Energiepreisen, die ja mehr als die Hälfte des Preises ausmachen, abzuwarten, die der Versorger bei eingeschränkter Preisgarantie ja weitergeben kann, aber nicht muss.

Diese Änderungen ergeben sich zumeist zum Jahreswechsel, und es ist meist oder eigentlich immer nicht klar, ob oder in welcher Höhe sie in dem Angebot schon eingepreist sind.

Aber zugegeben, die Frage nach dem Sinn oder Unsinn des Wartens ist eigentlich schon beantwortet, wenn man 764,70 EUR durch 12 teilt: = 63,70 EUR/Monat oder durch 27.500 kWh = 2,8 Ct./kWh

berghaus 01.12.14
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2014, 14:27:32 von berghaus »

 

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