Energiepreis-Protest > EWE
EWE kündigt Online-Verträge widerrechtlich "außerordentlich"
khh:
Hab mal gegoogelt und selbst die Antwort gefunden :
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html
Auszug:
--- Zitat ---Was versteht man unter Ersatzversorgung?
(Gesetzliche Grundlage: § 38 EnWG, § 3 Strom GVV, § 3 GasGVV)
Wenn der Energiebezug eines Letztverbrauchers nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Diese Art der Energielieferung wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Insbesondere ... bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel kann der Haushaltskunde in die Ersatzversorgung fallen.
[...]
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch mit dem Zeitpunkt, in dem der Netzbetreiber eine Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. ...
Der Grundversorger hat dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss mit dem Grundversorger als Ersatzversorger nötig.
[...]
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Während dieser Zeit kann sie vom Verbraucher jederzeit dadurch beendet werden, dass er einen neuen Lieferanten seiner Wahl mit der Belieferung beauftragt. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
Didakt:
--- Zitat von: @ khh in Antwort # 19 ---Was trifft denn jetzt richtigerweise zu??
--- Ende Zitat ---
@ khh, eine kurze Anmerkung hierzu: Wie vorstehend schon richtigerweise festgestellt, ist es die „Ersatzversorgung“. Stattdessen wird dafür fälschlicherweise wie in diesem Thread, im aktuellen Aufruf von "Bezahlbare Energie e.V." und sehr oft fallweise auch vielfach an anderer Stelle im Forum - und sogar auch von den EVU :( bewusst - die „Grundversorgung“ missbräuchlich angeführt. Die Ersatzversorgung bietet für den Verbraucher halt den Vorteil, dass sie binnen 3 Monaten problemlos durch diverse Vertragsschlüsse beendet werden kann.
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