Tja, aber nicht alles, was man sich wünscht, muss auch eintreten.
Wenn EWE den Vertrag des Kunden über den 1.1. hinaus weiterführt (nach deren Lesart: Kündigung alter und Beginn neuer Vertrag), obwohl er die neuen AGB nicht schriftlich anerkannt hat, bleibt das so lange deren Sache, bis der Kunde sich dagegen wehrt, ggf. mit dem Versuch der Ausnutzung einer "zusätzlichen Widerrufsfrist" ala janto. Sollte EWE dann darauf nicht eingehen, bleibt nur der Gang vor Gericht und hier könnte dann herauskommen, dass weder der alte Vertrag weitergeführt noch ein neuer Sondervertrag begründet wurde und daher das Konstrukt von RR-E-ft zum Tragen kommt und der Kunde sich in der teuren Grundversorgung befindet. Ob er dann einen Schaden geltend machen kann für das in der teureren Grundversorgung zuviel gezahlte Geld, erscheint fraglich. Insofern kann man nur dazu raten, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.