Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
khh:
Ich würde es so machen: Per Fax und Email an almado, Letztere "CC" an die Schlichtungsstelle !
Didakt:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 26. November 2014, 13:35:04 ---...Als Fazit und sicherste Möglichkeit bleibt nur der Gerichtsvollzieher da die Zustellung auch dann bewirkt ist, wenn er das Schriftstück nicht direkt übergeben konnte (§132 BGB). (Fristwahrung)...
--- Ende Zitat ---
Sicherste Möglichkeit? Wohl eher nicht! Warum nicht und bessere Alternative?
Empfehlung hierzu: Vortrag von RA'in L. Holling ab etwa 31. Minute im nachstehenden Video.
https://www.youtube.com/watch?v=fuA3JhEV9Qg
bolli:
Dazu ist aber zu berücksichtigen, dass der Zeuge nicht nur bezeugen muss, dass ein bestimmter Brief in den Umschlag gesteckt wurde sondern AUCH das DIESER Umschlag bei der Post als z.B. Einschreiben aufgegeben wurde. Also am Besten auf der Post eintüten, aufgeben und Zeugen bestätigen lassen. Auch das ist dann mal nicht so leicht zu machen, zuumal es am Besten auch nicht unbedingt der Ehe-/Lebenspartner oder Sohn/Tochter als Zeuge sein sollte.
khh:
Wie schon geschrieben wurde:
--- Zitat von: Didakt am 26. November 2014, 12:46:56 ---Man muss die Dinge nicht noch verkomplizieren und den äußersten Umstand ins Feld führen.
Wer "gerichtsfest" auf Nummer Sicher gehen will, der wählt den Versand als Einschreiben-Einwurf und fügt seinem Schreiben "sicherheitshalber" folgenden schließenden Absatz an:
"Dieses Schreiben wurde im Beisein eines Zeugen unterzeichnet, kuvertiert und bei der hiesigen Filiale der Deutschen Post AG - per Einschreiben-Rückschein - per Einschreiben Einwurf - zum Versand an Ihre Anschrift aufgegeben. Der Inhalt und das Datum der Zustellung dieser Kündigungserklärung in Ihren Machtbereich sind somit gerichtsfest beweisbar."
Und der Versender dokumentiert auf seiner Zweitschrift mit einem Zusatz folgendes:
„Vermerk:
Ich, (Vorname, Name, Geburtsdatum) bezeuge hiermit, dass vorstehendes Schreiben in meinem Beisein angefertigt, unterzeichnet, kuvertiert und der hiesigen Poststelle mit dem Zustellvermerk „ Einschreiben Rückschein“ ‒ „Einschreiben Einwurf“ ‒ zum Versand an die Empfängeranschrift übergeben wurde.
Ort, Datum …………(Eigenhändige Unterschrift des Zeugen)"
Und damit ist dem gerichtsfesten Beweis auch mit weniger Aufwand Genüge getan! :D Edit: Und hier im Forum ist diese Vorgehensweise bereits zigmal empfohlen worden!
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebungen durch khh]
Zu empfehlen ist das Einschreiben-Einwurf - siehe hier: http://www.hwk-rhein-main.de/file/merkblatt-beweisbare-zustellung-einer-willenserklarungpdf/5cf21ce30208cfffaa832c6e44bb567d !
Und bspw. einen Vertrag nicht erst kurz vor dem letztmöglichen (fristgemäßen!) Zeitpunkt kündigen, sondern besser spätestens vier Wochen vorher.
bolli:
Wozu der Zeuge in seiner Bestätigung bescheinigen soll, dass das Schreiben in seiner Anwesenheit angefertigt worden sein soll ist mir nicht ganz klar. Wichtig ist, dass er bescheinigt das Original und Kopie (die er unterzeichnet) übereinstimmen. Wer hat schon bei der Erstellung solch eines Schreibens immer jemanden im Hintergrund sitzen ???
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