Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück

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Plattzenberger:
Hallo!
Vorgeschichte:
Ich habe mit Almado schon einiges erlebt! Ab dem 01.01.2013 war ich dort Kunde. Fristgerecht, sechs Wochen vor dem 31.12.2013 kündigte ich via Mail, Fax und per Post. Ich bekam darauf eine Kündigungsbestätigung zugesandt, der sie kurz darauf widersprachen (angeblich war es ein Fehler des Systems. Meiner Kündigung wurde nicht statt gegeben, da sie Mail und Fax nicht anerkennen wollten und der Brief sei zwei Tage zu spät eingetroffen.
Ich wandte mich damals an die Schlichtungsstelle Energie, worauf mich die Schlichtungsstelle von Almado anrief und mir anbot auf den 25% Bonus zu verzichten. In diesem Fall würde man mich fristgerecht aus dem Vertrag lassen. Ich ging auf das "Angebot" nicht ein. Kurz darauf bekam ich eine Mail von der Schlichtungsstelle Energie, mit der Info., dass das Schlichtungsverfahren eingestellt werden musste, da mich die Almado verklagen würde. Die Almado hatte eine Feststellungsklage gegen mich angestrebt. Als sie vor Gericht nicht mit der Argumentation durchkamen, dass sie Mails und Faxe nicht anerkennen würden, schwenkten sie ihre Taktik. Nunmehr argumentierten deren Anwälte damit, dass der Vertrag, mit der Unterschrift auf dem Vertrag beginnt und nicht erst mit dem Belieferungsdatum und das ich somit die Kündigungsfrist nicht eingehalten hätte. Das Gericht folgte dieser Meinung nicht (zumal dann nie jemand Anspruch auf den Bonus nach 1. Jahr gehabt hätte, da man ja somit nicht 12 Monate am Stück hätte beliefert werden können). Dennoch schafte es die Almado, dass Gerichtsurteil etliche Monate herauszuziehen.
Almado musste die Verfahrenskosten, inkl. meiner Anwaltskosten und meinem Bonus bezahlen.

Aktuell:
Unser Stromzähler war defekt. Der Netzbetreiber hat Almado diesbezüglich vor einem Monat die Korrekturdaten zugemailt. Es handelt sich um 4000 kWh, die wir an Almadso bezahlt haben, aber nachweislich nicht verbraucht haben. Almado hat sich bisher nicht gemeldet.
Am 12.11.14 habe ich Almado per Mail und per Fax eine Frist gesetzt. Heute bekomme ich eine Mail vom Almado Mail-System, dass meine Mail durch das System nicht zugestellt werden konnte. Das muss man sich mal vorstellen: 13 Tage später kommt von Almado eine Systemmail, in der auf englisch steht, dass diese Mailadresse nicht bekannt ist!

Aber das heftigste an der Sache ist, dass es zwei Anhänge zu dieser Mail gab, die eindeutig beweisen, dass meine Mail dort eingegangen ist und an etliche hausinterne Mailadressen weitergeleitet worden ist.
Es taucht unter anderem folgende Mailadresse auf: kontakt@kundenservice-energie.de"@bonusfilter.almado.info
Man beachte das Wort "Bonusfilter" in der Mailadresse!!!
Soll das bedeuten, dass die einen automatischen Bonusfilter in ihrem Mailsystem haben, der alle Mails aussortiert, die mit Geldforderungen verbunden sind?
Ich habe bereits alles der Schlichtungsstelle Energie übergeben und hoffe das mit dieser Mail von Almado die vierwöchige Wartezeit (nach EnWG §111a) entfällt.

Bei allem was eben über Almado im Netz grassiert, habe ich die Befürchtung, dass die Pleite gehen und ich mein Geld abschreiben kann!

Didakt:

--- Zitat von: Plattzenberger am 25. November 2014, 21:12:06 ---...Es taucht unter anderem folgende Mailadresse auf: kontakt@kundenservice-energie.de"@bonusfilter.almado.info
Man beachte das Wort "Bonusfilter" in der Mailadresse!!!
Soll das bedeuten, dass die einen automatischen Bonusfilter in ihrem Mailsystem haben, der alle Mails aussortiert, die mit Geldforderungen verbunden sind?
--- Ende Zitat ---

Kein Einzelfall, wie man auch hier sieht. Wahrscheinlich eine neue unlautere, widerliche Masche dieses Ladens, um die Kunden hinzuhalten und Ihnen weitere Probleme zu "bescheren".
Es hilft nur, mit diesem EVU ausschließlich per Einschreibebrief gerichtsfest zu korrespondieren.

Wolfgang_AW:

--- Zitat von: Didakt am 26. November 2014, 10:42:00 ---
Es hilft nur, mit diesem EVU ausschließlich per Einschreibebrief gerichtsfest zu korrespondieren.

--- Ende Zitat ---

Gerichtsfest wäre die Zustellung nur per Bote (der das Schriftstück gelesen hat) am besten mit Übergabe an den Postbevollmächtigten bzw. besser per Gerichtsvollzieher ((Post)-Zustellungsurkunde/PZU), denn das Schriftstück muss beweisbar in den Machtbereich des Empfängers gelangen, was sich auch mit dem Einschreiben Rückschein nicht immer zweifelsfrei beweisen läßt.

Merkblatt
Die beweisbare Zustellung einer Willenserklärung unter Abwesenden

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Didakt:

--- Zitat von: Wolfgang_AW am 26. November 2014, 12:06:07 ---...Gerichtsfest wäre die Zustellung nur per Bote (der das Schriftstück gelesen hat) am besten mit Übergabe an den Postbevollmächtigten bzw. besser per Gerichtsvollzieher ((Post)-Zustellungsurkunde/PZU), denn das Schriftstück muss beweisbar in den Machtbereich des Empfängers gelangen, was sich auch mit dem Einschreiben Rückschein nicht immer zweifelsfrei beweisen läßt.
--- Ende Zitat ---

Man muss die Dinge nicht noch verkomplizieren und den äußersten Umstand ins Feld führen.

Wer "gerichtsfest" auf Nummer Sicher gehen will, der wählt den Versand als Einschreiben-Einwurf und fügt seinem Schreiben "sicherheitshalber" folgenden schließenden Absatz an:

"Dieses Schreiben wurde im Beisein eines Zeugen unterzeichnet, kuvertiert und bei der hiesigen Filiale der Deutschen Post AG - per Einschreiben-Rückschein - per Einschreiben Einwurf - zum Versand an Ihre Anschrift aufgegeben. Der Inhalt und das Datum der Zustellung dieser Kündigungserklärung in Ihren Machtbereich sind somit gerichtsfest beweisbar."

Und der Versender dokumentiert auf seiner Zweitschrift mit einem Zusatz folgendes:

„Vermerk:
Ich, (Vorname, Name, Geburtsdatum) bezeuge hiermit, dass vorstehendes Schreiben in meinem Beisein angefertigt, unterzeichnet, kuvertiert und der hiesigen Poststelle mit dem Zustellvermerk „ Einschreiben Rückschein“ ‒ „Einschreiben Einwurf“ ‒ zum Versand an die Empfängeranschrift übergeben wurde.

Ort, Datum …………(Eigenhändige Unterschrift des Zeugen)"


Und damit ist dem gerichtsfesten Beweis auch mit weniger Aufwand Genüge getan! :D Edit: Und hier im Forum ist diese Vorgehensweise bereits zigmal empfohlen worden!

Wolfgang_AW:
@Didakt

Ich stimme Ihnen zu, das ist eine weitere Möglichkeit und dazu kostengünstiger für den, der sie nutzen kann. (Nicht jeder hat einen Zeugen zur Hand)

Nicht ich habe die beweisbare Zustellung verkompliziert, das Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber Abwesenden begründet sich in § 130 BGB, Abs. 1.

Und leider muss man wohl häufig auch vom äußersten Umstand ausgehen, wie sich hier in den Foren lesen läßt.

Über die bestehenden Möglichkeiten haben sich div. Gerichte ausgelassen.

Als Fazit und sicherste Möglichkeit bleibt nur der Gerichtsvollzieher da die Zustellung auch dann bewirkt ist, wenn er das Schriftstück nicht direkt übergeben konnte (§132 BGB). (Fristwahrung)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

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