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Autor Thema: BVerfG zum Willkürverbot  (Gelesen 4289 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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BVerfG zum Willkürverbot
« am: 25. November 2014, 15:15:15 »
AG erkennt Unzuständigkeit - und entscheidet trotzdem

Zitat
Ein Amtsgericht erkennt nach der mündlichen Verhandlung, dass es unzuständig ist, und entscheidet trotzdem in der Sache. Ein klarer Fall von Willkür, stellt das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Dass das AG die eigene Unzuständigkeit erst im Laufe des Verfahrens erkenne, berechtige es nicht dazu, "sehenden Auges" falsche Entscheidungen zu treffen


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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