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Ein Amtsgericht erkennt nach der mündlichen Verhandlung, dass es unzuständig ist, und entscheidet trotzdem in der Sache. Ein klarer Fall von Willkür, stellt das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Dass das AG die eigene Unzuständigkeit erst im Laufe des Verfahrens erkenne, berechtige es nicht dazu, "sehenden Auges" falsche Entscheidungen zu treffen
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