Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Problem mit Abschlussrechnung, Grundgebührerhöhung.
Graf Koks:
@geist333:
Diese versteckte Erhöhung, insbesondere des Grundpreises, ist schon aus formalen Gründen unwirksam.
Grundlage ist hier wohl Anhang 1 der RL 2009/72/EG, dort Abs. 1 lit. b. Zitat:
"Die Dienstleister teilen ihren Kunden direkt und auf transparente und verständliche Weise jede Gebührenerhöhung mit angemessener Frist mit …“
Und da der Deutsche Gesetzgeber da etwas hinterherhinkt, holt man noch folgende Werkzeuge aus der Besteckschublade:
1. Effet utile,
2. self- executing- Charakter der Richtlinie, hier ganz klar (+), weil genau bestimmt.
Die RL 2009/72 gilt nach meinem Verständnis dabei nicht nur für den Bereich der Grundversorgung. Anhang I ist jedenfalls bei Buchstabe b. keine Beschränkung auf die Grundversorgung zu entnehmen.
bolli:
Da nach meinem Wissen bei diesem Anbieter noch keine Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen aufgetaucht sind, die den Erfordernissen der entsprechenden BGH-Rechtsprechung entsprechen (u.a. BGH VIII ZR 274/06 v. 17.12.2008), dürften diese Preisanpassungsklauseln eh unwirksam sein, und somit auch die darauf basierenden Preisanpassungen, die ja wohl dann nicht nur für den Verbrauchspreis sondern auch für den Grundpreis herangezogen werden.
Daher dürfte die Frage, wie die RL und deren Umsetzung für den Verbraucher anzusehen sind, zunächst von nachrangiger Bedeutung zu sein. Gleichwohl kann man natürlich, wenn man eh schon am Schreiben ist, auch den Punkt der Intransparenz mit anführen.
Graf Koks:
@bolli:
Sicher sprechen noch weitere gute Gründe gegen die Wirksamkeit der Preisanpassung. Da die Praxis der in einem "lari-fari"- Schreiben versteckten Mitteilung einer Preiserhöhung wohl zwischenzeitlich Schule gemacht hat, ist es natürlich schön, wenn Gerichte schon an dieser Stelle den Daumen senken und das auch fein in die Entscheidungsgründe schreiben, Stichwort "Sanktion".
geist333:
@bolli:
Was wären denn Erfordernisse in den AGBs für Sonderverträge? Ich hab jetzt zwar nur den Punkt der Intransparenz drin, der nach meinem Verständnis schon ausreichen sollte, würde aber gern für den Fall der Fälle mich ins Thema einlesen.
geist333:
So heute kam schon mal die Kündigungsbestätigung:
[EMail entfernt]
Irgendwie werde ich aber nicht ganz Schlau. Vertrag endet am 31.12. Netznutzung Abmeldung zum 31.12.
Ich habe jetzt erst mal vorsichtsahlber per email mitgeteilt, dass meine Kündigung zum 1.1. ausgesprochen wurde und eine Abmeldung beim Netzbetreiber erst mit Ablauf des 31.12. gültig sein darf. Andernfalls würde ich für mindestens einen Tag in die Grundversorgung rutschen da der neue Anbieter zum 1.1 beauftragt ist. Meine Befürchtung ist nun:
Falls es dann auch noch Probleme geben sollte, da ja der neue Anbieter mitgeteilt bekommen hat, dass ich bisher Kunde bei Almado bin, kann sich das mit der Grundversorgung auch länger dauern, bis der Wechsel durch ist.
Ich habe daher in meiner email gleichzeitig mitgeteilt, sollte aufgrund eines fehlerhaften Kündigungstermins eine Verzögerung beim Anbieterwechsel stattfinden, werde ich nicht zögern die entsprechenden Kosten als Schadensersatz gegen Almado geltend zu machen.
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