Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Problem mit Abschlussrechnung, Grundgebührerhöhung.
geist333:
Hallo an alle,
Ich bin seit 1.10.2013 Kunde bei Almedo. Für mich galt bei Abschluss des Vertrages ein Grundpreis von 7,86 € und ein Arbeitspreis von 24,83Ct/kWh .
Während meines Urlaubs erhielt ich am 20.10.2014 eine Abrechnung, welcher ein Verbrauch von nur 1800kWh zugrunde lag (real haben wir immer ca 3500kWh jährlich. Es kam auch ein Verrechnungsscheck über 419,92€ aufgrund des Minderverbrauchs.
Da dieser Minderverbrauch nícht real war, und ich keine erhöhte Rechnung im nächsten Jahr wolte, meldete ich den Fehler am 29.10. der Hotline. Ich teilte den aktuellen Zählerstand mit und bat um neue Rechnung. Den Verrechnungsscheck wollte ich nicht einlösen ( da bis 19.11.2014 befristet und ich das nicht sicher zur Bank schaffe) und man teilte mir mit, dies nicht in der Rechnung zu beachten.
Am 11.11. erhielt ich eine neue Rechnung, bei der der Verrechnungsscheck natürlich abgezogen wurde. Ich hab es dann auch nicht bis 19.11. geschafft diesen bei der Bank einzureichen (dieser fiel mir auch erst am 20.11.2014 wieder ein)
Am 19.11.2014 um 21:30Uhr wurde ich dann von einer Erhöhung des Arbeitspreises auf 29,81Ct/kWh informiert.
Daraufhin wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und begann bei Verivox mit einem Preisvegleich. In diesem zuge fiel mir erst auf, das Der Rechnungsbetrag (1057€) nicht mit meiner Berechnung der Stromkosten ( ca 960€ ) übereinstimmte. Gut Erhöhung der EEG-Umlage hatte ich nicht drin. Wurde mir auch nicht explizit mitgeteilt würde ich aber noch akzeptieren. Ergebnis passte aber immer noch nicht, woraufhin ich dann irgendwann den falschen Grundpreis bemerkte. Nach langem Suchen fand ich die entsprechende Mitteilung in einem bunten Gewinnspiel SEPA-Mitteilungsschreiben.Demnach galt für mich ab 1.2.2014 ein Grundpreis von 19,95€. Dank diesem Forum habe ich daraufhin meine Sonderkündigung zusammen mit dem Widerspruch gegen die Grundpreiserhöhung per Einschreiben versendet.
Text des ganzen:
Am 19.11.2014 teilten Sie mir per Email leine Erhöhung des Arbeitspreises mit. Aus diesem Grund mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, und kündige den o.a. Stromliefervertrag zum 1.1.2015. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 8.12.2014.
Aufgrund Ihrer Mitteilung der Strompreiserhöhung und verglich ich die letzte Abrechnung mit alternativen Anbietern. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Abrechnung mit den mir bekannten Preisbestandteilen erfuhr ich am 20.11.2014 zufällig von der Erhöhung des Grundpreises. Im Zuge der Prüfung sämtlicher mir von Ihnen zugesandten Dokumente fand ich das pdf-Dokument –in welchem versteckt der Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises enthalten ist.
Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit nachträglich Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.
Ich fordere Sie daher auf die zu viel entrichteten Grundpreis für 8 Monate ( Februar bis September ) in Höhe von 96,72€ zu erstatten. Dieser Wert ergibt sich aus
unzulässig erhöhter Grundpreis 19,95€
Abzüglich vertraglich vereinbarter Grundpreis - 7,86€
Multipliziert mit Zeitraum unzulässiger Erhöhung x 8 Monate
Gesamt 96,72€
Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung des Widerspruchs und Rückerstattung der zu viel entrichteten Grundpreise bis spätestens zum 8.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. und gegebenenfalls weitere Rechtsschritte vor!
Sollte nach Ablauf des 8.12.2014 keine Bestätigung und Rückerstattung der zu viel gezahlten Grundpreise vorliegen, werde ich weiterhin dem SEPA-Lastschriftmandat widersprechen, per Lastschrift eingezogenen Abschlägen auf Kosten der Almado-Energy widersprechen und stornieren sowie offene Forderungen mit der Schlussrechnung verrechnen.
Das ganze ging dann gleich per Email an almedo raus. Zwei Stunden später fiel mir dann wieder ein, dass die Frist für den Verrechnungsscheck versäumt habe . Ich widersprach daraufhin der fehlerhaften zweiten rechnung, da man mir ja versprochen hatte den Verrechnungsscheck nicht mit zu berechnen. Daher schrieb ich ein weiteres Schreiben, welches dann per email rausging, aber zusammen mit dem ersten Schreiben per Einschreiben versendet wurde:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung RESxxxxxx4 vom 11.11.2014.
Ich widerspreche dieser Rechnung, da in meinem Vertragskonto eine fehlerhafte Guthabenerstattung in Höhe von 419,92€ aufgeführt ist. Dieses Guthaben entstand aufgrund der fehlerhaften Verbrauchsrechnung RES0xxxxx5 vom 20.10.2014 bei der ein falscher Zählerstand als Verbrauchsgrundlage verwendet wurde.
Dies wurde am 29.10.2014 via Ihrer Hotline moniert, mit dem Hinweis, dass der Verrechnungsscheck von mir nicht eingelöst würde. Mir wurde daraufhin zugesagt, dass eine Rechnung ohne Abzug der Guthabenerstattung erstellt wird. Da ich diesen zeitlich befristeten Verrechnungsscheck nicht eingelöst und somit auch keine Guthabenerstattung erhalten habe, ist Ihre Rechnung RESxxxxxx4 falsch.
Ich bitte daher um Erstellung einer neuen Verbrauchsabrechnung bis zum 8.12.2014.
Da Ihre Rechnung RES xxxxxx4 fehlerhaft ist, darf der dort aufgeführte Rechnungsbetrag in Höhe von 397,41€ auch nicht von meinem Konto abgebucht werden. Sollte dennoch eine Abbuchung erfolgen, mach ich Sie bereits jetzt darauf Aufmerksam, dass einer solchen Abbuchung von mir auf Ihre Kosten widersprochen wird.
Der Differenzbetrag zwischen den fehlerhaften Rechnungen in Höhe von 22,51€ (verbleibendes Restguthaben) kann wahlweise mit meinem Abschlag vom 1.12.2014 verrechnet werden oder alternativ auf mein Konto
Kontoinhaber: xxxxxx
Institut: Commerzbank
BIC: xxxxxxx
IBAN: xxxxxxx
überwiesen werden. Zeitlich befristete Verrechnungsschecks werden von mir nicht akzeptiert.
Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung des Widerspruchs sowie Guthabenerstattung bis spätestens zum 8.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. und gegebenenfalls weitere Rechtsschritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Mir ist klar, dass das mit den zwei Schreiben an Almado nicht unbedingt der glücklichste Weg war, ist jetzt aber leider nicht mehr zu ändern.
Folgendes kam mittlerweile von Almedo:
Der Widerspruch zum Lastschrifverfahren ist eingegangen und aufgenommen. Der Abschlag in Höhe von 90€ wird aber noch abgebucht, da dieser Auftrag bereits der Bank übermittelt wurde. Angeblich wäre man dazu verpflichtet.
Frage: Ist es richtig, dass Almedo diesen Auftrag bereits 10 Tage vor Fälligkeit übermitteln muss?
Heute kam dann eine email:
[EMail entfernt]
Frage: Wie verhält es sich mit meiner Frist die ich Almado gesetzt habe. Grundsätzlich habe ich bis 8.12.2014 zur erstattung und neuen Rechnungsstellung sowie Bestätigung der Sonderkündigung Zeit gegeben. Muss ich für alles die vier Wochen abwarten? Sollte ich trotzdem mit Ablauf des 8.12. die Schlichtungsstelle einschalten?
Desweiteren habe ich nach meiner Rechnung aufgrund von unzulässiger Grundpreiserhöhung und Minderverbrauch bereits ein Mir zustehendes Guthaben von 119,23 €.
Für den Zeitraum 1.10.2014 bis 31.12.2014 werde ich ca 950kwH verbrauchen, so dass ca 270€ Gesamtkosten zu buche stehen. Dies würde also ca mit meinen Abschlagszahlungen ( 3 x 90€ hinkommen)
Frage: Sollte ich aber bis 8.12. (oder nach Ablauf der vier Wochen die sich Almado einräumt?) keine neue Abrechnung oder Gutschrift haben, sollte ich der letzten Abbuchung widersprechen, um meine offene Forderung ggü Almado von 119€ auf nur noch 29€ reduzieren?
khh:
--- Zitat von: geist333 am 24. November 2014, 10:36:48 ---[...]
Frage: Wie verhält es sich mit meiner Frist die ich Almado gesetzt habe. Grundsätzlich habe ich bis 8.12.2014 zur erstattung und neuen Rechnungsstellung sowie Bestätigung der Sonderkündigung Zeit gegeben. Muss ich für alles die vier Wochen abwarten? Sollte ich trotzdem mit Ablauf des 8.12. die Schlichtungsstelle einschalten?
[...]
--- Ende Zitat ---
geist333,
grundsätzlich ist es richtig, dass den EVU gem. § 111a EnWG und der Verfahrensordnung der SE eine Frist von vier Wochen für die Abhilfe von Verbraucherbeschwerden eingeräumt ist.
In Ihrem Fall würde ich mich nötigenfalls aber gleich nach dem 08.12. an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden (es kann nicht mehr passieren, als dass die Aufnahme des Verfahrens von der SE zurückgestellt wird), schließlich datiert Ihre erste -telefonische- Reklamation vom 29.10., belegt durch den Abrechnungs-"Korrekturversuch" vom 11.11.2014 !
Wenn die verlangte nochmalige Abrechnungskorrektur und/oder die Guthabenerstattung (ist der Betrag richtig, haben Sie bspw. die Höhe der Bonusgutschrift geprüft?) nicht fristgemäß erfolgt, dann würde ich die letzte SEPA-Abbuchung von meiner Bank zurückbuchen lassen (das ist innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung möglich) und gegenüber almado/365AG die Aufrechnung erklären.
Viel Erfolg.
Gruß, khh
geist333:
Der Betrag ist soweit richtig ( bis auf ggfs EEG-Umlage, deren Erhöhung mir zwar nicht mitgeteilt wurde, für die ich aber Verständnis habe und daher bereit wäre zu tragen) Bonus habe ich nicht zu erwarten, da ich ein derartiges Angebot nicht wahrgenommen habe. ( Ich schaue immer nur nach Anbietern ohne Bonus, bzw maximal mit Sofortbonus)
Neuer Anbieter wird die Süwag, wo es 241€ Sofortbonus gibt und der Vertrag dann zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt wird.
Nur der Vollständigkeit sei übrigens erwähnt, hat mir Almado die Strompreiserhöhung nicht fristgerecht mitgeteilt.
Laut den bei mir gültigen AGBs von ende 2012 ist eine Preiserhöhung mit 2 Monaten Frist anzukündigen, womit der 19.11. zu spät war:
( 8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen
werden nur wirksam, wenn ENERGY dem Kunden die Änderungen spätestens zwei
Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der
mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag
ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.
Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere
vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
( Differenz zwischen Abschluss (Ende 2012 und Belieferungsbeginn 1.10.2013 ergab sich daraus, dass ich damals die Kündigungsfrist beim Altversorger angeblich nicht eingehalten habe. War auch eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, die aber anscheinend so nicht geklappt hat. Hat preislich nicht viel ausgemacht, daher hab ich es drauf beruhen lassen)
Sollte hier als irgendwie der Wechsel zur Süwag scheitern, hätte ich immer noch die Möglichkeit auf den alten Konditionen zu bestehen.
khh:
--- Zitat von: geist333 am 24. November 2014, 12:47:04 ---... bis auf ggfs EEG-Umlage, deren Erhöhung mir zwar nicht mitgeteilt wurde, für die ich aber Verständnis habe und daher bereit wäre zu tragen ...
--- Ende Zitat ---
Ich stimme zu, dass man wg. knapp 1 Ct/kWh brutto nicht streiten muss. "Verständnis" habe ich für diese Erhöhung aber auch nicht, denn (neben rechtlichen Einwänden) ist zu berücksichtigen, dass der Umlagenerhöhung rückläufige Beschaffungskosten gegenüberstehen!
--- Zitat von: geist333 am 24. November 2014, 12:47:04 ---... Bonus habe ich nicht zu erwarten, da ich ein derartiges Angebot nicht wahrgenommen habe. Ich schaue immer nur nach Anbietern ohne Bonus, bzw maximal mit Sofortbonus ...
--- Ende Zitat ---
Bei ohnehin vorgesehenem jährlichen Wechsel ist das nicht konsequent, denn bei seriösen Anbietern kann man -meine mehrjährige eigene Erfahrung- durchaus jeden Bonus berücksichtigen. Anregungen für ein solches Wechselkonzept und für die Anbieterwahl findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
geist333:
Bezüglich dem Bonus etc setzt da das Umdenken bei mir erst ein. Ich denke aber das ich mit dem Angebot der Süwag für die nächsten 12 Monate erst einmal ganz günstig fahre ;)
Bezüglich vier Wochen Frist habe ich jetzt almado erst einmal geantwortet ( danke für den Hinweis ) dass eine korrekte Abrechnung bereits am 29.10 von mir angefordert wurde und hier die vier Wochen bereits abgelaufen sind.
Desweiteren habe ich Sie gebeten dennoch alle Punkte bis 8.12. zu klären, da ich sonst gerne alle übrigen Punkte später in einem gesonderten Verfahren der Schlichtungsstelle übermittel. ;D
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