Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
365AG (Almado) drückt sich um 25%-Bonus !!
khh:
--- Zitat von: Graf Koks am 16. November 2014, 15:31:14 ---Ich persönlich würde bei dieser "Erlaßfalle" immer zuerst ...
--- Ende Zitat ---
Graf Koks,
diese vormalige "Erlaßfalle" gibt es nicht mehr (siehe Veröffentlichung der VZ NRW zu deren Abmahnung im Mai 2014 und zu der von der 365 AG abgegebene Unterlassungserklärung).
Der Scheck sollte also sofort eingelöst werden! Wenn Sie die verschiedenen 365AG-Threads mal lesen, dann werden Sie feststellen, dass hier im Forum inzwischen zigfache Erfahrungen bzgl. einer erfolgsversprechenden Vorgehensweise gemacht worden sind.
Gruß, khh
Didakt:
--- Zitat von: khh am 16. November 2014, 16:04:26 ---...diese vormalige "Erlaßfalle" gibt es nicht mehr (siehe Veröffentlichung der VZ NRW zu deren Abmahnung im Mai 2014 und zu der von der 365 AG abgegebene Unterlassungserklärung).
Der Scheck sollte also sofort eingelöst werden! Wenn Sie die verschiedenen 365AG-Threads mal lesen, dann werden Sie feststellen, dass hier im Forum inzwischen zigfache Erfahrungen bzgl. einer erfolgsversprechenden Vorgehensweise gemacht worden sind....
--- Ende Zitat ---
Logisch! Im vorliegenden Fall wurde mal wieder versäumt, mit der Zählerstandsmeldung unmittelbar nach der Vertragsbeendigung unter Fristsetzung die Bonuszahlung im Zuge der Schlussrechnung/die fristgerechte Schlussrechnung einzufordern und andernfalls auf die sofortige Einschaltung der SE hinzuweisen.
Vorliegend wird dies nun mit unnötiger Verzögerung nachgeholt.
MfG
Graf Koks:
@khh:
Der genaue Inhalt der von der 365 AG abgegebenen U-Erklärung ist der Mitteilung auf der Homepage der VZ NRW leider nicht zu entnehmen. Ob die 365 AG den Scheck vorliegend mit der diskutierten "Abgeltungsklausel" versandt hat, kann ich dem Post von hilfesuchenderr nicht entnehmen. Ich habe bislang bei jedem Scheck- Versand diesen Passus vorgefunden. Wenn sich hier an der Praxis des Anbieters etwas geändert haben sollte und es hier im Forum schon hervorgehoben wurde, habe ich u.U. tatsächlich etwas überlesen.
Gegebenenfalls ist es das, was Sie meinen, wenn Sie "gibt es nicht mehr" schreiben.
Im Übrigen spricht wohl nichts gegen die Reihenfolge: Erst Beschwerde und Gegenrechnung einreichen und dann Scheck einlösen.
khh:
--- Zitat von: Graf Koks am 16. November 2014, 17:54:37 ---... Ich habe bislang bei jedem Scheck-Versand diesen Passus vorgefunden. Wenn sich hier an der Praxis des Anbieters etwas geändert haben sollte ...
Im Übrigen spricht wohl nichts gegen die Reihenfolge: Erst Beschwerde und Gegenrechnung einreichen und dann Scheck einlösen.
--- Ende Zitat ---
Graf Koks,
ja, das hat sich geändert. Und somit spricht für die Reihenfolge m.E. nichts; dagegen könnte sprechen, dass die 365 AG den Scheck bei einem Widerspruch womöglich sperrt, denn die 8-tägige Vorlagefrist dürfte dann regelmäßig abgelaufen sein.
Gruß, khh
Graf Koks:
Die Verbraucherzentrale NRW hat mir mitgeteilt, dass sich die Unterlassungserklärung der 365 AG ausdrücklich auch auf die Praxis der Versendung eines Verrechnungsschecks mit der zitierten Abgeltungsklausel (= Erlassfalle) bezieht.
Auf Seiten der Verbraucherzentrale wird davon ausgegangen, dass die 365 AG sich aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung auch nicht mehr bei "Altfällen" auf die Klausel berufen darf.
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