Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

365AG (Almado) drückt sich um 25%-Bonus !!

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hilfesuchenderr:
Hallo,

Ich habe im August zum 7.10. bei Almado gekündigt bzw. die Kündigung meinem neuen Stromanbieter überlassen. Alles fristgerecht und hat wohl auch geklappt.

Im September wurde ich zum Selbstzahler abgestuft, d.h. ich wurde in einer Email gebeten, den letzten, fälligen Abschlag bis zum 18.September per Überweisung zu zahlen. Das habe ich auch getan.

Nun hat mir Almado einen mysteriösen Scheck gesendet, in dem offenbar der 25%-Bonus nicht berücksichtigt wurde und den ich bis zum 21.11. einlösen soll. Eine Abschlussrechnung fehlt. Den Scheck habe ich nicht eingelöst.

Ich wollte mal fragen, welche Schritte ich nun unternehmen muss, um an den Bonus zu gelangen, welcher nicht ganz unerheblich sein dürfte (Abschlag=99Euro). Wahrscheinlich muss ich ein Aufforderungsschreiben zur Erstellung einer Abschlussrechnung mit Frist senden mit der Androhung, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Ist das richtig? Wann sollte ich das machen, welche Fristen sollten gesetzt werden und wie genau sollte ich das Schreiben verfassen? Falls es schon Vorlagen gibt wäre das echt super (was wohl angesichts der Anzahl der Betroffenen sehr praktisch wäre)

Für sonstige Tipps zum weiteren Vorgehen wäre ich auch sehr dankbar!

Danke und beste Grüße,
hilfesuchenderr

Didakt:
@ hilfesuchender,

lösen Sie den Scheck sofort ein. Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach oder auf der Dachrinne. ;) Alles andere findet sich dann schon später!
Schicken Sie mir per PM Ihre E-Mail-Adresse, dann sende ich Ihnen eine WORD-Textvorlage, die Sie für Ihre Zwecke - ggf. abgeändert - verwenden können, zudem eine blanko Excel-Datei, mit der Sie ganz einfach Ihre "Eigene Verbrauchsabrechnung" (Voraussetzung dafür sind vorhandene Zählerstände) erstellen können, die Sie dann Ihrer Abforderung der Schlussrechnung gleich beifügen.

MfG

hilfesuchenderr:
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich muss leider einen Fehler meinerseits eingestehen. Und zwar hat 365AG schon vor 3 Wochen eine Abschlussrechnung geschickt, in der der Bonus NICHT berücksichtigt wurde (Die Email war leider im Spamordner gelandet).

Bei mir erfolgten alle 12 Abschlagszahlungen reibungslos.

Ich führe auch kein Unternehmen am Lieferort und besitze auch keine PV-Anlage.

Den Scheck von wenigen Euros (unter 40) soll ich wohl bis zum 21.11. einlösen. Das habe ich noch nicht getan.

Ich habe heute morgen eine Aufforderung an diese sog. "hausinterne Schlichtungsstelle" (kundenanwalt.strom@almado-energy.de) gesendet, in der ich um eine korrekte Abschlussrechnung und Überweisung der Boni (fast 300 Euro) + des Guthabens gebeten habe.

Wenn ich jetzt den Scheck einlöse, ist das ja quasi doppelt gemoppelt und würde Verwirrung stiften. Oder sogar ein Betrugsversuch?
Sollte ich den Scheck trotzdem einlösen? muss ich dann eine neue Forderung per Email schreiben?

Und wahrscheinlich sollte ich in so bald wie möglich auch eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben schicken, oder? Sind Ihre Textvorlagen für diesen Zweck gedacht?

Ich habe in der Email eine Frist von 2 Wochen gesetzt mit der Androhung mich an die Schlichtungsstelle oder den Verbraucherschutz NRW zu wenden. Ist das ok so (ich habe gelesen, dass ein Schlichtungsverfahren erst nach 4 Wochen eröffnet werden kann).
Ist es angebrachter, feste Termine zu setzten anstatt einer Zeitspanne ("2 Wochen")?

Vielen Dank!

khh:
hilfesuchender,

reichen Sie den Scheck umgehend bei Ihrer Bank ein (was man hat, das hat man) und damit machen Sie nichts falsch (eine Info an 365AG ist auch nicht erforderlich, die werden das schon merken bzw. das wird in der Exel-Datei berücksichtigt). Und vergessen Sie die sogen. "hausinterne Schlichtungsstelle", da wird nicht geschlichtet!

Feste Termine zu setzen ist konkreter. Nur wenn das nicht möglich ist, kann (auch gem. BGB) eine "Zeitspanne" gesetzt werden (bspw. die Forderung: "Überweisung des Guthabens spätestens 14 Tage nach Erstellung der Verbrauchsabrechnung").

Eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.   - nach einem fruchtlosem Ablauf der 4-wöchigen Abhilfefrist -  ist zunächst sinnvoller. Zudem ist eine Beratung bei der VZ NRW für Sie gebührenpflichtig.

Halten Sie sich an die Empfehlungen von Didakt, er weiß schon sehr genau, was er macht und schreibt!

Gruß, khh

Graf Koks:
Ich persönlich würde bei dieser "Erlaßfalle" immer zuerst auf die Einwendung(en) gegen die Rechnung aufmerksam machen, und zwar nach Möglichkeit sowohl per E-Mail als auch auf dem Postwege. 

Möglicherweise erhält man von der hausinternen Schlichtungsstelle immerhin eine Eingangsbestätigung - das wäre ja immerhin schon einmal ein Fortschritt.

In dem Einwendungsschreiben würde ich deutlich machen, dass die auf dem Verrechnungsscheck genannte Summe als Teilzahlung auf das tatsächliche Rechnungsguthaben angesehen wird.  Anschließend würde ich den Scheck dann einlösen, mit Blick auf das nicht ganz unerhebliche Insolvenzrisiko in dieser Branche.

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