@Blume,
Lesen Sie bitte die Threads aus den vergangenen 2 Monaten, zugegeben etwas mühsam bei den vielen Beiträgen, aber da finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Nun in Kürze:
Frage: Wie soll ich mich verhalten? Was muss ich beachten ? Was ist Wichtig
Haben Sie Widerspruch auf die Preise ab September 2004 eingelegt? Nein, dann umgehend nachholen. Küerzen Sie die Abschlagszahlungen auf den Verbrauch 2004 mit Preisen vom Sep. 2004.
Frage : Ist es ratsam einen Neuen und aktuellen Musterbrief nach § 315 BGB zu schreiben
Um nochmals zu Widerrufen od. reicht der erste ?
Ratsam, nochmals zu schreiben und klar zum Ausdruck bringen, dass Sie nur die Preise vom September 2004 akzeptieren und sonst keine weitere Preissteigerung in 2005 und Folgejahre.
Siehe zuvor, neuer Widerspruch mit alten Preisen auf der Preisbasis September 2004 einlegen.
Frage: Wie reagiert Erdgas Schwaben auf die Kürzung der Abschlagzahlung und
Mehrverbauch von Erdgas nach vorherigen Preis
Garnicht oder sie werden es zähneknirschend akzeptieren. Siew werden Mahnungen erhalten.
Frage: Ist man berechtigt bei der Jahresabrechnung 04/05 den verteuerten Gaspreis
nach den vorherigen Gaspreis anzupassen und von der Bank zurück überweisen
. Auch hier meine Frage? Wie reagiert der Gaslieferant ?
Hier wäre interessant, wann war die Abrechnung? Im Januar 2005? Dann wäre es damals bereits notwendig gewesen Widerspruch einzulegen. Die Abrechnung ist somit sehr lange zurück und m.E. anerkannt, somit nicht mehr verrrechnungsfähig. Auch die Geldzurückforderung müßte gerichtlich in einem Rückforderungsprozess erfolgen, der wenig Aussicht auf Erfolg haben wird.
Also im neuen Abrechnungszeitraum auf der Verbrauchsbasis der letzten Jahresrechnung mit Preisen Sep. 2004 die neue monatliche Abschlagshöhe berechnen und nur diese Höhe als Abschlag leisten. Wahlweise als Dauerauftrag oder terminisierte Überweisungen bei onlinebanking einstellen.
Sie brauchen auf alle Fälle eine Nachzahlung. Nach 11 Monaten eine Hochrechnung auf 12 Monaten erstellen und schauen, dass man auf alle Fälle eine Nachzahlung haben wird, denn ein Guthaben wird der Versorger nicht erstatten, ggf. also den letzten Abschlag nochmals kürzen.
Sollten Sie jetzt erst ab November im laufenden Abrechnungsjahr (ab Januar 2005) die Abschläge kürzen, dann könnte sogar eine Null-abschlagszahlung für Dezember 2005 rauskommen, weil Sie auf alle Fälle eine Nachzahlung haben müssen.