Sehr geehrter Herr Cremer,
habe die Abschlagzahlungen führ das Jahr 05/06 laut Ihren Vorschlag, zu dem alten Preis vor den 10.Sept.04 verrechnet .
Zu meinen Bedauern musst ich feststellen, dass ich ein Guthaben von 38,80 Eu. abzüglich Mehrverbrauch im Abrechnungsjahr Sept.04/ 05 habe. durch die(Abschlagzahlung 04/05) Was kann ich machen?
Da selbst Kürzen der Abschläge nicht erlaubt sind nach § 31 AVBV
oder muss ich einen Rückforderungsprozess führen, der sehr schwierig und keinen Erfolg bringt. ? oder Erstatten die Versorger das Guthaben ohne weiteres zurück?
Frage: muss die Servicepauschale zum Nettobreis (Verbrauch) dazu gerechnet werden ja oder nein ?
Rechenformel: 364 Tage mal acht Euro mal zwölf Monate geteilt 365 Tage = Servicepauschale sie stieg ab 30.09.03 von 6 Euro ab 01.10.03 auf 8 Euro
Gilt hier auch noch § 315 BGB ? Habe dies mit dem Abschlag mit verrechnet und gekürzt mit 6 Euro siehe bitte Rechenformel nach alten Recht.
Wenn JA dann kämme ich ins minus dass währe für mich natürlich schön.
Habe auch gleich bei der Servicepauschale Einspruch nach § 315 BGB der Unbilligkeit
Eingelegt, bin natürlich gespannt wie Erdgas Schwaben darauf reagiert.
Laut Antwortschreiben wurde mir der gekürzte Abschlag für Oktober 05 angenommen,
aber dafür den höheren Abschlagspreis zum Überweisen für Nov. 05. in Rechnung gestellt
.
Sie schreiben noch, vielen Dank für Ihr Schreiben .
Ihren Widerspruch zur Gaspreiserhöhung haben wir in unseren Unterlagen vermerkt.
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass unser Gaspreis billig ist. Obwohl er von 3,71ct auf
4,61 ct. sind ca. 25 % gestiegen ist.
Wie Sie sicherlich aus der Presse entnommen haben, wird auch Erdgas Schwaben Ihre
Kostenkalkulation offen legen.
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form, werden wir unseren Kunden noch bekannt geben. Sie warten noch ab, wie EON- Hansa im Januar 06 gerichtlich entscheidet.
Mit freundlichen Grüssen
Blume