Hallo liebe Forumsteilnehmer,
auch ich habe im Oktober eine saftige Gasabrechnung bekommen.
Der Gaspreis wurde innerhalb des letzten Jahres bei erdgas schwaben um rd. 26% erhöht. Der Abschlag soll von 115,- auf 146,- erhöht werden.
Daraufhin habe ich am 30.10.05 per Fax meinen Widerspruch mit Kündigung der Einzugsermächtigung bis auf 118,- monatlich (neuer Abschlag selbst errechnet) sowie einem Einmaleinzug von 40 € (für die Nachzahlung 2004-2005 selbst errechnet) gekündigt.
Leider war scheinbar der Widerruf zu spät, da erdgas schwaben am 02.11.05 ca. 270,- € (Nachzahlung lt. deren Abrechnung + neuer Abschlag von 146,-) abgebucht hat.
Meine Frage ist nun: Wie soll ich vorgehen? Die Lastschrift zurückgehen lassen und die selbst ausgerechneten Beträge überweisen oder auf die nächste Abbuchung warten, ob die zuviel eingezogenen Beträge mit meinem nächsten Abschlag verrechnet werden?
Ich habe bereits in meinem Schreiben einen Satz für diesen Fall ergänzt, dass falls die Abbuchung bereits läuft, erdgas schwaben mir die Differenz wieder zurücküberweisen soll. Die Frage ist nur, ob dies auch geschieht.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Bernd
PS. Konnte leider auch über die \"Suche-Funktion\" kein richtig passendes Ergebnis finden.