Energiebezug > Stromausfall Münsterland
Schneechaos - und die Kosten?
Cremer:
@Fricke,
Nur am Rande.
Die dPA - Meldung 29.11.05, 16.26 Uhr bezüglich der Erdkabelverlegung müßte näher betrachtet werden. Dies ist eine Pauschalaussage.
Für Höchstspannungsnetze sind Kabel nicht geeignet, wohl aber für bis zu 60 KV-Netzen.
RR-E-ft:
@Cremer
Wieviel HS- Netz bedarf es wohl, wenn die Versorgungsstruktur in höherem Maße dezentral getaltet wäre?
Man könnte die entsprechenden Netzanteile ggf. minimieren und damit auch die resultierenden Risiken, wie auch die Nachteile durch hohe Leitungsverluste beim Stromtransport über sehr weite Strecken.
Supraleitung wird auch nicht eben billig zu bewerkstelligen sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
@ Herr Fricke,
sollten die gebeutelten Stromkunden in und um den am meisten betroffenen Ort Ochtrup jetzt nicht schleunigst Widerspruch gegen die letzten drei Jahre Strompreiserhöhung der RWE einlegen, um wenigstens einen Teil Ihrer Kosten zurück zu erhalten ?
Nach den einschlägigen Bestimmungen müßte doch bei entsprechenden Widersprüchen, die jetzt eingelegt würden, der Strompreis aus der letzten Erhöhung in 2002 gelten, oder ?
Da ich hier nur ca. 20 km von Ochtrup entfernt wohne, würde unsere Ortsgruppe vom BdEv das gerne anregen.
Was halten Sie davon ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
RR-E-ft:
@BerndA
Widerspruch ist immer gut, nur holt man dadurch keine Kosten rein.
Möglicherweise gelingt es dem Unternehmen ja, die Billigkeit der Preise nachzuweisen.
Wenn man mit dem Unbilligkeitseinwand Erfolg hat, dann zahlt man zukünftig weniger, bekommt in einem Rückerattungsprozess ggf. Geld zurück.
Das hat aber mit den jetzt eingetretenen Schäden rein gar nichts zu tun.
Erfahrungen aus Jena:
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html
Es wurde immer noch nichts gezahlt. Der Kunde ist weder gesperrt noch verklagt worden, seit über einem Jahr.
Ich empfehle das nicht, weil es nicht ganz risikolos ist, es in jedem Falle professioneller Begleitung bedarf.
Aber es zeigt wohl deutlich, dass es bei Stromversorgern möglicherweise etwas zu verbergen gibt.
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/30/aus_aller_welt/795332.html
http://www.ftd.de/me/cm/32488.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
@ Herr Fricke,
okay, das mit den nicht rückholbaren Kosten ist natürlich klar.
Aber nochmal zu meiner Frage, denn ich finde den dazu gehörigen Thread nicht mehr :
Irgendwo haben Sie mal erwähnt, dass es bei Widersprüchen im Strombereich auch möglich sei, die Preise zugrunde zu legen, die vor der Verjährungsfrist von 3 Jahren gegolten haben.
Könnte man jetzt also Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen der RWE in den letzten drei Jahren einlegen und dann die letzte Preiserhöhung aus 2002 zugrunde legen ?
Wie wird die Verjährungs- Frist in diesem Fall genau berechnet ?
Das sich aus diesem rückwirkenden Widerspruch ergebende Guthaben ist ja wohl nicht mehr zu retten, aber für die Zukunft kann man dadurch ja entsprechende Senkungen des Abschlages vornehmen, und zwar in weit aus größerem Umfang, als wenn ich nur die Preise aus 2004 zugrunde lege, oder sehe ich das falsch ?
Diese Frage tauchte übrigens auch zur Gaspreisproblematik auf.
Wenn die Verjährung für die Preise aus 2002 also noch nicht eingetreten ist, könnten diese Preise aus 2002 doch bei allen derzeitigen Widersprüchen als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Ist das so richtig ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem sich langsam erholenden Münsterland :wink:
B. Ahlers
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