Energiebezug > Stromausfall Münsterland
Schneechaos - und die Kosten?
RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12306
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12313
http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=12307
energienetz:
http://www.haus.de/PH2H/PH2HF/ph2hf.htm?rdr_url=http%3A%2F%2Fbb.haus.de%2Fhaus%2Fviewforum.php%3Ff%3D12
RR-E-ft:
Hier sieht man, dass 2003 die durchschnittliche Ausfallszeit noch bei 15 Minuten lag:
http://www.vdn-berlin.de/kabeltagung2003.asp
Heute - ohne die Auswirkungen der jüngsten Stromausfälle- soll die durchschnittliche Ausfallzeit bei 22,9 Minuten liegen:
http://www.vdn-berlin.de/akt_stromnetz_2005_11_28.asp
Manche meinen, die Versorgungssicherheit sei auf gleichbleibend hohem Niveau.
Man könnte aber auch sagen, die statistische Ausfallzeit habe sich schon bisher binnen kurzer Frist (zwei Jahre) um über 50 Prozent erhöht.
Die aufrüttelnde SAG- Studie findet ersichtlich keinerlei Erwähnung.
Weil man diesen Umstand wohl nicht wahrhaben möchte, stellt man wohl auch gar nicht erst die Fragen nach den Ursachen des eindeutigen Trends, sondern findet sich weiter weltmeisterlich.
Schließlich hat Qualität ihren Preis und sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Als gäbe es in Deutschland irgendwo Strom zum Nulltarif....
Verschwiegen wird, wieviel Qualität und Versorgungssicherheit man nun als Kunde bei dem hohen Netzentgelt- und Strompreisniveau erwarten darf.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
biene:
@ forum
das Einzige - was an dem Chaos vielleicht als positiv \"bewertet\" werden kann:
die Leute sind wieder wach geworden und in der Not zusammengerückt :?
Ich hoffe, dass schnellstens alle wieder versorgt sind mit Wärme und Strom.
Liebe Grüße
Biene
RR-E-ft:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4987634_REF1,00.html
http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter/winter_2005/schneechaos/inhalt.jhtml
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2131780_NAVSPM1_REF1,00.html
Man sehe sich nur §§ 6, 7 AVBV an:
Gehaftet wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bagatellschäden werden nicht erstattet.
Es gibt zudem eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach.
Der Versicherer hat schon gesagt, es liege kein Haftungsfall vor.
Auch da hatte man die \"Prüfung\" wohl schnell im eigenen Sinne abgeschlossen, wohl noch bevor die vollständige Faktenlage, wie sie der Bundesnetzagentur mitzuteilen ist, überhaupt übersehen werden kann.
Fraglich, welche Versicherungsprämien für die bestehenden Versicherungen geleistet werden und wieviel der Kunde - wohl mit dem Grundpreis für die Kosten solcher Versicherungsprämien jährlich bei den Strompreisen mit zu bezahlen hat.
Eigentlich treten Versicherungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung gerade nicht ein......
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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