Energiebezug > Stromausfall Münsterland

Schneechaos - und die Kosten?

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RR-E-ft:
@BerndA


Bei den Allgemeinen Tarifen muss immer der Gesamtpreis der Billigkeit entsprechen, fraglich was der \"billige\" Preis ist, weil ersichtlich noch nie ein Gericht einen solchen festgelegt hat.

Der rückwirkende Angriff der Preiserhöhungen ist deshalb nur eine \"Krücke\", denn die Preise können ja auch schon in 2002 zu hoch gewesen sein.

Stellt man den Gesamtpreis zur Billigkeitskontrolle, kommt es auf zwischenzeitliche Preiserhöhungen gar nicht erst an.

Preiserhöhungen nach 2002 beruhten auf einer Erhöhung der Stromsteuer in 2003 auf 2,05 Cent/ kWh und aufgrund der gestiegenen EEG/ KWKG- Umlagen. Letztere sollen nach dem Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 jedoch sowieso erst nach einer bisher überhaupt nicht durchgeführten \"Spitzabrechnung\" fällig werden, vgl. den umfangreichen Thread unter dem Titel \"Alle Stromrechnungen falsch\".

Alle zwischenzeitlichen Preiserhöhungen, die nicht auf die o. g. Steuererhöhung zurückzuführen sind, sind m.E. nachfragungswürdig.

Um zu sehen, wie sich die Strompreise effektiv erhöht haben, müssten Sie die Beträge der Stromrechnungen der verschiedenen Jahre bei einem konstanten Verbrauch durch die konstante Anzahl der verbrauchten kWh dividieren.

Mit dieser Methode komme ich hier zu zwischenzeitlichen Preiserhöhungen in Höhe von unglaublichen 6 Cent/ kWh.

Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt 3 Jahre.

Auch bei Sonderverträgen kann man einseitige Preiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle unterziehen. Man muss jedoch solche Sonderverträge und die darin enthaltenen Klauseln genau prüfen.

Es ist sicher nicht möglich und auch nicht sinnvoll, Ihnen an dieser Stelle die Gesamtproblematik Billigkeitskontrolle von Strompreisen zu erörtern.

Dass es auch weiter möglich ist, sich auch gegen überhöhte Strompreise zur Wehr zu setzen möchte ich gerade unter Beweis stellen.

Deshalb habe ich für mich persönlich den gewählten Weg eingeschlagen, um gerichtliche Entscheidungen zu erzwingen, die weitere Klarheit schaffen kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

BerndA:
@ Herr Fricke,

okay, wenn ich Ihre Erfahrungen als Leitbild nehme, sollte also jeder mündige Verbraucher, der die offensichtlich unberechtigten letzten Preiserhöhungen seines Stromlieferanten nicht akzeptieren will, wie schon mehrfach vorgeschlagen , konsequent Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen einlegen, und zwar rückwirkend bis 2003.

Das heißt, die Bemessungsgrundlage für zukünftige Abschlagszahlungen werden die Preise aus 2002 sein, wie es auch in folgendem Beitrag hier im Forum eindeutig beschrieben wurde :

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1848

Den Verbrauchern darf in diesem Falle, wie beim Gas, nicht der Strom abgestellt werden. Ebenso unzulässig sind Mahnungen gegen diese strittigen und nicht fälligen Beträge.

Also gilt es, die Preise des Stromversorgers aus 2002 festzustellen, um diese dann unter Zugrundelegung des letzten Jahresverbrauches weiter zu zahlen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung ergeht.

Das Risiko ist, wie beim Gas, durch die Regelung des § 93 ZPO entsprechend überschaubar.

Da wir hier vor Ort tätig werden können, werden wir den Menschen in diesem Gebiet die dazu vorliegenden Erfahrungen unserer Ortsgruppe gerne weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen aus dem entschlossenen Münsterland  :evil:

B. Ahlers

RR-E-ft:
@BerndA

Schauen Sie sich ggf. morgen Abend ganz aufmerksam einen Beitrag zum Thema Strompreise in der ZDF- Sendung Frontal 21 an- wenn Sie denn Strom haben.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Sukram:
aber nach meiner Juristenlaienmeinung muss man dem Versorger nachweisen, dass ein nagelneuer Mast nach den Regeln der Technik/DIN standgehalten hätte... und das halte ich doch bei 100 Lilo pro Meter und Leitung zusätzlicher Last zzgl. Aufschwingen für zumindest zweifelhaft...

Sukram

...der wieder mal wider den Stachel löcken muss ;-)

(mir wär\'s ja recht, wenn was geschähe, verunzieren doch hier am Rande des Pberrheingrabens gleich 4(!) parallel laufende Trassen die Landschaft... )

RR-E-ft:
Sukram,

wenn ein geschwächter Mast fällt und deshalb eine Zuglast auf einen intakten Mast kommt, für welche dieser auch nicht konzipiert ist, könnte es sich um einen Domino- Effekt handeln....

In welchem Maße sich tatsächlich Eis und Schnee an die Leitungen anlagerten und ob man dies ggf. hätte verhindern können, müssen die Untersuchungen erbringen.

Man sollte jetzt mal abwarten, was diese erbringen.

Generell ist es jeodoch so, dass die Haftungsregelungen nicht mehr zeitgemäß erscheinen und auch nicht zu den hohen Strompreisen und den Versprechungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit zu passen scheinen.

Wie \"Jahunderthochwasser\" zeigen, kommen einige Erignisse öfter als weithin gedacht, so dass man mit diesen zu rechnen hat.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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