Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG
Didakt:
@ Reddy76,
die Forderung der 12. Abschlagsrate ergibt sich nach meiner Kenntnis aus den Vertragsunterlagen. Lassen Sie sich jetzt nicht in zeitliche Bedrängnis bringen. Ihr weiteres Handeln sollte gut durchdacht sein. Auch Montag reicht dafür noch aus. Wenn Ihr Verbrauch durch 11 Raten bereits bezahlt ist, kann Sie der Inkassodienst schon mal gerne haben. Der ist allemal abzuwehren. Ebenso Mahnungen. Es geht in erster Linie zunächst darum, den Bonus nicht aufs Spiel zu setzen. Überprüfen Sie nochmal in aller Ruhe Ihre Vertragsgegebenheiten!
khh:
--- Zitat von: Didakt am 09. Oktober 2014, 20:20:17 ---... Die Verweigerung der 12. Rate könnte ggf. als vertragswidriges Verhalten ausgelegt werden und Sie um den Bonus bringen.
--- Ende Zitat ---
Es steht aber nirgendwo, dass eine 12. Abschlagsrate zu zahlen ist. Und gemäß § 41 Abs. 2 EnWG müssen sich Abschlagszahlungen nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums richten. Das bedeutet m.E. auch, dass nicht eine Abschlagssumme von 12/11 = 109,0909 % (mit 4 Stellen nach dem Komma hat es die 365 AG ja ::)) beansprucht werden kann.
Hinzu kommt, dass ein Betroffener hier im Forum von einer Auskunft des Inkassodienstleisters berichtet hat, wonach ein 12. Abschlag nur bei ungekündigten Vertragsverhältnissen erhoben würde. Das bestätigen auch die vorliegenden Verbrauchsabrechnungen, denn ein gezahlter 12. Abschlag wurde fast immer in das 2. Lieferjahr übertragen.
Reddy76:
Ich denke auch, dass kein Anspruch besteht, wenn die zu erwartenden Kosten bereits gedeckt sind.
Aber leider finde ich in den Unterlagen keine eindeutige Angabe. Im Vertrag steht, dass sie sich mit mir in Verbindung setzen werden um Lieferbeginn, Abschlagshöhe und Fälligkeiten mitzuteilen. Danach folgt ein Schreiben mit dem Versorgungsbeginn, dem Abschlagsbetrag (ohne Berechnung) und dem Zahlungsintervall : "monatlich".
Als Ergänzung ist angemerkt, dass die Beträge jeweils zum 1. der "kommenden Monate" eingezogen werden...
Eine genauere Angabe gibt es nicht. Vermutlich ist es tatsächlich sicherer, wenn ich, um den Bonus Willen, den Abschlag dennoch bezahle, oder?!
khh:
--- Zitat von: Reddy76 am 09. Oktober 2014, 20:53:42 ---... Aber leider finde ich in den Unterlagen keine eindeutige Angabe. ... Eine genauere Angabe gibt es nicht. ...
--- Ende Zitat ---
Eben, gibt es nicht. Und SIE müssen diesbzgl. auch nichts finden. Almado/365 AG hat nachzuweisen, dass eine 12. Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist (wobei die Rechtmäßigkeit dann noch zweifelhaft wäre).
Aber es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie zahlen oder nicht zahlen !
noch eine Ergänzung
Das BGB § 305c bestimmt - Auszug:
--- Zitat ---Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
--- Ende Zitat ---
Reddy76:
Die Folge wäre für mich:
- Widerspruch gegen die Mahnung (Berechnung und §41 EnWG als Begründung)
- Abwarten bis Inkassobüro sich meldet (ebenfalls Berechnung und §41 nennen)
- Almado/365 AG auffordern, die Jahresrechnung trotzdem innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.
und das Ganze jedes Mal per Einschreiben oder?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln