Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 12. Februar 2015, 11:03:03 ---1. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass die Frage der 12. Abschlagszahlung nicht Vertragsgegenstand bei den Saftläden ist? Ich jedenfalls habe solche Verträge schon eingesehen.
--- Ende Zitat ---
Kann ja sein, dass ich schon etwas vergesslich bin und daher nicht alle meine Antworten kenne, aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich immer darauf hinweise, dass es darauf ankommt, was an Vertragsgesamtsumme (kalkuliert) vereinbart worden ist. Wenn diese mit 11 Abschlägen erreicht ist, ist der Vertrag erfüllt, auch wenn da irgendwo was wachsweich von 12 Abschlägen und etwaiger Verrechnung bei etwaigen Mehrverbräuchen steht. Ich erinnere mich, dass ich diesbezüglich schon mal mit Ihnen diskutiert habe, aber selbst @khh hat das seinerzeit ebenso gesehen. Eine Überzahlung ist nur gerechtfertigt, wenn Tatsachen bezüglich eines Mehrverbrauch bekannt sind.
Es soll aber in der Vergangenheit wohl tatsächlich mal Verträge gegeben haben, wo die Gesamtsumme erst durch die 12. Abschlagszahlung erreicht wurde und dann ist das natürlich völlig rechtens. Da haben Sie Recht ! Insofern hilft nur Angebot und Vertrag kontrollieren.
--- Zitat von: Didakt am 12. Februar 2015, 11:03:03 ---2. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass eine Rücklastschriftgebühr ‒ wiederum geübte Praxis bei den Saftläden ‒ sich nicht als Sollbuchung im Vertragskonto der Kunden wiederfindet. Das ist, wie auch beim Ansatz von Mahngebühren, regelmäßig der Fall, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit.
Und die Folge davon ist, dass es dann eines erheblichen Aufwandes bedarf, sich mit Erfolg gegen diese Machenschaften durchzusetzen. Es gibt bessere, eben pragmatische Lösungsansätze. Wenn es allerdings darum geht, die theoretischen Fehlschüsse später auszubügeln, sind Sie nicht mehr aktiv präsent.
--- Ende Zitat ---
Sie vermischen hier mal wieder elegant einige Dinge.
Ich habe nicht behauptet, dass diese Forderungen nicht auf dem Verrechnungskonto landen sondern ich habe wörtlich geäußert
--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2015, 17:13:06 ---Ich kenne es nur so, dass die Kosten der Rücklastschrift zunächst dem Lastschrifteinreicher belastet werden. Dieser kann sie natürlich, sofern die Lastschrift berechtigt erfolgte, beim Schuldner geltend machen. Da aber im vorliegenden Fall eher von einem nicht rechtmäßigen Einzug auszugehen ist (da der angesetzte Gesamtrechnungsbetrag überzogen wurde) wüsste ich nicht, warum da Kosten auf einen zukommen sollten ?
--- Ende Zitat ---
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. So ist die Rechtslage. Und wenn Sie anschließend von Pragmatismus reden wundern mich Ihre Aussagen, denn solange der Versorger mir keine ordnungsgemäße (Schluß-)Rechnung gestellt hat, bekommt er die Schlichtungsstelle "auf den Hals" gehetzt. Das dürfte doch ähnlich aussehen wie mit zahlreichen unberechtigten Inkassokosten. Einmal antworten, abheften und abwarten. Und sollte tatsächlich eine Klage folgen, ist das zwar Aufwand, macht mich aber nicht besonders besorgt bei diesem Sachverhalt und einem ordentlichen Rechtsanwalt für Energie- oder in dem Fall sogar Spezialrecht für Almado/365 AG.
Es mag ja sein, dass Sie an der einen oder anderen Stelle pragmatische Regelungen bevorzugen, ich versuche fremden Leuten meist nur erstmal rechtlich auf die Sprünge zu helfen, damit sie ihre Rechte kennenlernen. Vielleicht unterscheiden sich insofern unsere Ansätze ein wenig.
--- Zitat von: Didakt am 12. Februar 2015, 11:03:03 ---Ich habe mir durchaus überlegt, ob ich Sie mit diesen Sachverhalten nochmal konfrontiere. An belustigenden, durchaus auch unterhaltsamen Hahnenkämpfen, wie sie gerade vor einigen Tagen in anderen Threads stattfanden, habe ich nämlich keinerlei Interesse. Ich hoffe nunmehr aber, dass Sie dies genau so sehen.
MfG
--- Ende Zitat ---
Ich habe keinerlei Lust auf irgendwelche Hahnenkämpfe, weder mit Ihnen noch mit dem "kongenialen Partner". Aber ich lasse mir auch nichts "unterjubeln". Verbreiten Sie Ihr Wissen und helfen Sie wegen mir, was durchaus löblich ist, aber verschweigen Sie nicht die rechtliche Seite oder "biegen es ein wenig hin". Letztlich muss der Betroffene selbst entscheiden, welcher Meinung er folgt bzw. welchen Weg er gehen will. Das kann er aber nur, wenn er ALLE Fakten kennt. Das habe ich schon vor Jahren gesagt und danach verfahre ich auch weiterhin so gut es geht.
Und damit soll's nun auch genug sein mit dem OFF-Topic.
Wünsche schöne Karnevalstage. Helau und Alaaf !
PLUS:
--- Zitat von: UR am 11. Februar 2015, 22:18:43 ---@PLUS Nichts für ungut, aber die Tatsachen hier so überzogen darzustellen ist auch nicht gerade „nachvollziehbar“. Ich habe nicht wie Sie es schreiben und hier den Eindruck erwecken, mehrere Rechtsanwälte bemüht, sondern lediglich meinen langjährigen Anwalt telefonisch privat um Rat gefragt, da die Schlussrechnung in meinen Augen nicht gerade transparent war. Und auch wenn man sich als Kunde dann mal irrt, finde ich das es bei einer Firma die in allen Portalen volle Punktzahl hat, nicht "gewaltig übertrieben", sondern verständlich und nachvollziehbar ist.
--- Ende Zitat ---
@Ur, ebenfalls "Nichts für ungut", aber nein, das ist nicht nachvollziehbar und nicht in Ordnung, außerdem habe ich keine Tatsachen überzogen dargestellt! Es gibt offensichtlich vielfältige Probleme mit diesem Anbieter, wie man hier im Forum lesen kann, es ist aber nicht generell so, dass der Anbieter rundweg schlechte Bewertungen erhält.
Man kann trefflich über den Wert solcher Bewertungen streiten, aber laut Verivox würden 95% der teilnehmenden Kunden wieder zu diesem Anbieter wechseln. Nicht alle haben also schlechte Erfahrungen gemacht und nichts ist mit der "vollen Punktzahl bei allen Protalen". Wenn man nur bei "Reklamationen" sucht wird man nur solche finden.
Wenn etwas nicht in Ordnung scheint, ist es ratsam, sich die "Tatsachen" genau anzusehen bevor man sich damit aus dem Fenster hängt. Sie haben das offensichtlich nicht getan, der Irrtum geht somit auf ihr Konto. Verbraucher verlangen mit Recht Fairness vom Versorger, sie sollten sich aber auch selbst fair verhalten. Wenn man sich schon mal vergaloppiert hat, was ja mal vorkommen kann, dann gehört eine anständige Berichtigung zum zivilisierten Umgang dazu. Für den verirrten Galopp nochmal eine Rechtfertigung zu suchen, wo keine ist, geht gar nicht.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 12. Februar 2015, 14:52:54 ---... Es gibt offensichtlich vielfältige Probleme mit diesem Anbieter, wie man hier im Forum lesen kann, es ist aber nicht generell so, dass der Anbieter rundweg schlechte Bewertungen erhält.
Man kann trefflich über den Wert solcher Bewertungen streiten, aber laut Verivox würden 95% der teilnehmenden Kunden wieder zu diesem Anbieter wechseln. Nicht alle haben also schlechte Erfahrungen gemacht ...
... ist es ratsam, sich die "Tatsachen" genau anzusehen bevor man sich damit aus dem Fenster hängt. Sie haben das offensichtlich nicht getan, ...
--- Ende Zitat ---
@PLUS,
das kann jetzt aber so nicht stehen bleiben, denn anscheinend haben SIE sich die "Tatsachen" nicht genau angesehen" ;).
Die 95% positive Kundenbewertungen bei Verivox zur 365 AG resultieren allein aus "der Wechsel hat geklappt"
(als Beispiel die letzte Bewertung vom 16.01.15 - Zitat "Der Wechselprozess war unglaublich einfach und wirklich sehr angenehm für uns als Kunde. Meisterstrom hat sich um alles gekümmert.").
Über solche "Bewertungen" kann man sicherlich nicht streiten, denn das ist schlicht "NONSENS" und kein brauchbares Bewertungskriterium. Diese Verbraucher haben sich nicht wirklich informiert und das "böse Erwachen" wird folgen, sobald die hinreichend bekannten Machenschaften praktiziert werden! :o
PLUS:
--- Zitat von: khh am 12. Februar 2015, 15:36:09 ---@PLUS, das kann jetzt aber so nicht stehen bleiben, denn anscheinend haben SIE sich die "Tatsachen" nicht genau angesehen" ;).
Die 95% positive Kundenbewertungen bei Verivox zur 365 AG resultieren allein aus "der Wechsel hat geklappt"
(als Beispiel die letzte Bewertung vom 16.01.15 - Zitat "Der Wechselprozess war unglaublich einfach und wirklich sehr angenehm für uns als Kunde. Meisterstrom hat sich um alles gekümmert.").
Über solche "Bewertungen" kann man sicherlich nicht streiten, denn das ist schlicht "NONSENS" und kein brauchbares Bewertungskriterium. Diese Verbraucher haben sich nicht wirklich informiert und das "böse Erwachen" wird folgen, sobald die hinreichend bekannten Machenschaften praktiziert werden! :o
--- Ende Zitat ---
@kkh, dass Sie sich nicht auch noch vergaloppieren ;) :Immergrün - Kundenbewertungen:
Service sehr gut (4,5 von 5 Sternen)
Preis sehr gut (4,8 von 5 Sternen)
Anbieterwechsel sehr gut (4,8 von 5 Sternen)
Der eine oder andere Verbraucher, der dort seine Bewertung abgegeben hat, wird vielleicht noch, wie Sie befürchten, seine Erfahrungen machen. Ich habe mir lediglich die Tatsache der dort veröffentlichten Bewertung angesehen. Ich habe doch erkennbar deutlich gemacht, dass ich nichts von solchen Bewertungen halte. Es trifft aber halt nicht zu, wie von @UR behauptet, dass von Verbrauchern grundsätzlich negativ bewertet wird ("in allen Portalen volle Punktzahl"). U.a. das war klar zu stellen, mehr nicht.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 12. Februar 2015, 16:07:35 ---... Ich habe mir lediglich die Tatsache der dort veröffentlichten Bewertung angesehen. ... Es trifft
aber halt nicht zu, ... dass von Verbrauchern grundsätzlich negativ bewertet wird ...
--- Ende Zitat ---
Was Sie jetzt betreiben ist m.E. Haarspalterei. Wenn man sich nicht mit der Qualität und Aussagekraft solcher "Bewertungen" befasst, dann sollte man es besser gleich ganz sein lassen.
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