Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigen bei immergrün
Didakt:
@ PLUS und khh,
ich habe gerade Ihre Beiträge gelesen. Der User hat mich vor 2 Stunden um eine weitere Klarstellung gebeten. Ich habe ihm wie folgt geantwortet:
--- Zitat ---Hallo UR,
Ihre Schlussrechnung des Versorgers ist in Ordnung. An ihr ist nichts auszusetzen. Bereiten Sie sich selbst nicht weitere Probleme durch die Anforderung einer weiteren nochmals korrigierten Schlussrechnung, was für einer? Das ist völlig unbegründet. Dafür werden Sie auch bei der Schlichtungsstelle keine Unterstützung finden, sondern mit Sicherheit nur eine Ablehnung erhalten. [...]
--- Ende Zitat ---
@ PLUS, sehen Sie mir nach, dass ich mir die Vertragsdaten heute Vormittag nochmal ansehen wollte. Glauben Sie, dass ist erfahrungsgemäß stets angebracht! :D
MfG
Edit: Zitat teilweise gelöscht.
UR:
@PLUS
Nichts für ungut, aber die Tatsachen hier so überzogen darzustellen ist auch nicht gerade „nachvollziehbar“. Ich habe nicht wie Sie es schreiben und hier den Eindruck erwecken, mehrere Rechtsanwälte bemüht, sondern lediglich meinen langjährigen Anwalt telefonisch privat um Rat gefragt, da die Schlussrechnung in meinen Augen nicht gerade transparent war. Und auch wenn man sich als Kunde dann mal irrt, finde ich das es bei einer Firma die in allen Portalen volle Punktzahl hat, nicht "gewaltig übertrieben", sondern verständlich und nachvollziehbar ist.
Grüße :)
bolli:
--- Zitat von: khh am 11. Februar 2015, 14:34:37 ---Mit anderen Meinungen kann ich leben, aber es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.
--- Ende Zitat ---
(Formatierung durch @bolli)
Ich bin immer wieder positiv überrascht, wie tief Ihre Erkenntnisse doch gehen. Aber damit Sie sich keine Sorgen um mich machen, kann ich Ihnen versichern, dass ich mit meiner Überforderung gut Leben kann. Und wer sich hier geriert kann der geneigte Leser bestimmt selbst entscheiden.
Und auch wenn ich weiß, dass außer Ihren Weisheiten nicht allzuviele zählen (zumindest bei Ihnen nicht) werde ich auch weiterhin Hilfestellungen im Rahmen meiner Möglichkeiten und meines Wissens anbieten. Bei der Beurteilung, ob dieses hilfreich ist, werde ich SIE auf jeden Fall nicht befragen.
khh:
--- Zitat von: bolli am 12. Februar 2015, 08:25:12 ---
--- Zitat von: khh am 11. Februar 2015, 14:34:37 ---... es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für
andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.
--- Ende Zitat ---
(Formatierung durch @bolli)
... Aber damit Sie sich keine Sorgen um mich machen, kann ich Ihnen versichern, dass ich mit meiner Überforderung gut Leben kann. ...
--- Ende Zitat ---
@bolli,
wenn Sie meine von Ihnen zitierte Anmerkung auf sich beziehen wollen, dann kann ich es nicht ändern; geschrieben hab ich das jedenfalls nicht.
Gruß, khh
Didakt:
--- Zitat von: bolli am 12. Februar 2015, 08:25:12 ---...werde ich auch weiterhin Hilfestellungen im Rahmen meiner Möglichkeiten und meines Wissens anbieten. Bei der Beurteilung, ob dieses hilfreich ist, werde ich SIE auf jeden Fall nicht befragen.
--- Ende Zitat ---
@ bolli, dass ist doch sehr begrüßenswert und bleibt Ihnen ohne jede Frage auch unbenommen. Sie sollten, bitte schön, aber auch akzeptieren, dass Sie die Weisheit allein auch nicht gepachtet haben und gerade bei Ihren Ausführungen die Theorie oft im Vordergrund steht, aber im richtigen Leben in vielfältiger Hinsicht auf die alltägliche Wirklichkeit, sprich Praxis trifft. Und dann ergeben sich Sachverhalte, bei denen es sich eindeutig zeigt, dass vorhergehende pragmatische Vorgehensweisen die besseren Alternativen sind.
Beispiele aus einem anderen Thread:
1. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass die Frage der 12. Abschlagszahlung nicht Vertragsgegenstand bei den Saftläden ist? Ich jedenfalls habe solche Verträge schon eingesehen.
2. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass eine Rücklastschriftgebühr ‒ wiederum geübte Praxis bei den Saftläden ‒ sich nicht als Sollbuchung im Vertragskonto der Kunden wiederfindet. Das ist, wie auch beim Ansatz von Mahngebühren, regelmäßig der Fall, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit.
Und die Folge davon ist, dass es dann eines erheblichen Aufwandes bedarf, sich mit Erfolg gegen diese Machenschaften durchzusetzen. Es gibt bessere, eben pragmatische Lösungsansätze. Wenn es allerdings darum geht, die theoretischen Fehlschüsse später auszubügeln, sind Sie nicht mehr aktiv präsent.
Ich habe mir durchaus überlegt, ob ich Sie mit diesen Sachverhalten nochmal konfrontiere. An belustigenden, durchaus auch unterhaltsamen Hahnenkämpfen, wie sie gerade vor einigen Tagen in anderen Threads stattfanden, habe ich nämlich keinerlei Interesse. Ich hoffe nunmehr aber, dass Sie dies genau so sehen.
MfG
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