Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
Eni:
--- Zitat von: Didakt am 19. September 2014, 17:19:11 ---
--- Zitat von: Eni am 19. September 2014, 15:21:45 ---
...Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.
--- Ende Zitat ---
@ kevin123
Befolgen Sie auf keinen Fall den o. a. Ratschlag, Ihre Kündigung 2 - 3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären. Dann hätten Sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Kündigen Sie besser 2 - 3 Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist.
--- Ende Zitat ---
Oh ja, deutsche Sprache - schwere Sprache. Allerdings kann man das eigentlich nicht missverstehen. Eine ablaufende Frist kann sich nur VOR dem Fristende befinden. ;)
Didakt:
--- Zitat von: Eni am 19. September 2014, 20:37:28 ---Oh ja, deutsche Sprache - schwere Sprache. Allerdings kann man das eigentlich nicht missverstehen. Eine ablaufende Frist kann sich nur VOR dem Fristende befinden. ;)
--- Ende Zitat ---
Das verstehe, wer will! Ich jedenfalls nicht. ::) Zum besseren Verständnis (z. T. aus Wikipedia zitiert):
Eine ordentliche Kündigung (auch: fristgerechte Kündigung) ist eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist beendet.
Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und dem Termin der dadurch bewirkten bzw. angestrebten Beendigung des geschlossenen Vertragsverhältnisses, welcher mindestens noch vorhanden sein muss, damit eine einseitige Kündigung zum angestrebten Termin des Vertragsendes überhaupt rechtswirksam werden kann.
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt.
Beispiel: Wenn also die Kündigungsfrist z. B. 2 Monate zum Jahresende beträgt, beginnt die Frist ab dem 01.11. d. Js. zu laufen und endet (läuft ab) am 31.12. d. Js. Die Kündigungserklärung muss demnach bis spätestens 31. Oktober dem Empfänger zugegangen sein, um rechtswirksam zu werden.
Eni:
@Didakt
Mal abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen ebenfalls nicht ganz korrekt sind, hatte ich bereits den falschen Ausdruck bestätigt.
Was soll das also hier? Halten Sie den TE tatsächlich für so blöd, dass er nicht weiß, dass damit "seine persönliche Frist", also das letztmögliche Kündigungsdatum mit "Fristende" gemeint war?
Es geht doch nur um die Perspektive. Für denjenigen, der kündigen will, ist das letztmögliche Kündigungsdatum nun mal das Fristende. Die Kündigungsfrist umfasst einen festen Zeitraum. Wo hier Anfang und Ende sind, ist doch völlig unerheblich. Man spricht auch von wirksamer Kündigung "innerhalb der Kündigungsfrist". Was soll das bitte sein? Der Zeitraum von Fristbeginn bis Fristende? Wohl kaum. Denn dann würde ja gerade nicht mehr wirksam gekündigt werden. Hier wird mit "innerhalb" also der Zeitraum vor dem eigentlichen Zeitraum der Kündigungsfrist beschrieben, im Sinne von "innerhalb der entsprechenden Vorschriften/AGB". Was meinen wir allgemein, wenn wir davon sprechen, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist? Dass wir uns genau 1 Tag vor angestrebtem Vertragsende befinden oder etwa, dass möglicherweise die Frist nur 1 Tag überschritten ist? Wohl Letzteres!
Für den "Kündigungswilligen" läuft die Frist also z.B. 3 Monate vor dem angestrebten Vertragsende ab.
Und daran gibt es auch nichts falsch zu verstehen, wenn man nicht unbedingt will.
Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.
khh:
--- Zitat von: Eni am 19. September 2014, 23:43:48 ---@Didakt
[...]
Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.
--- Ende Zitat ---
@Eni
Ihre obigen Ausführungen zur Kündigungsfrist bzw. zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt sind sogar SEHR missverständlich. Deshalb sind die Richtigstellungen durch @Didakt mehr als berechtigt und absolut notwendig.
Allein SIE "plustern" sich hier völlig unnötigerweise auf und machen daraus einen verzichtbaren Nebenkriegs-schauplatz !
Eni:
--- Zitat von: khh am 20. September 2014, 00:35:54 ---
--- Zitat von: Eni am 19. September 2014, 23:43:48 ---@Didakt
[...]
Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.
--- Ende Zitat ---
@Eni
Ihre obigen Ausführungen zur Kündigungsfrist bzw. zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt sind sogar SEHR missverständlich. Deshalb sind die Richtigstellungen durch @Didakt mehr als berechtigt und absolut notwendig.
Allein SIE "plustern" sich hier völlig unnötigerweise auf und machen daraus einen verzichtbaren Nebenkriegs-schauplatz !
--- Ende Zitat ---
Khh, inzwischen belustigt mich Ihre Durchschaubarkeit einfach nur noch. Ursprünglich hatte ich Sie schon in meinem letzten Beitrag begrüßt und es dann leider doch wieder gelöscht, um nicht unnötig den Thread aufzublähen. Ich hätte jede Wette gewonnen, dass Sie auf jeden Fall hier auftauchen, um noch Ihren unmaßgeblichen Senf dazuzugeben. War doch klar, dass Sie es sich nicht nehmen lassen, zu stänkern, wenn es um eine Kontroverse mit Ihrem Blutbruder geht. Oder auch mit wem auch immer - Hauptsache stänkern, gell?
Allerdings schreiben Sie sich gerade mal wieder ihr eigenes Armutszeugnis, wenn Sie so etwas missverstehen. Ich hätte Sie für schlauer gehalten.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln