Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
kevin123:
Hallo,
am 1.4.2014 bin ich (laut Mietvertrag) mit meiner Frau in unsere neue Wohnung gezogen.
Mitte April dann durch Verivox zu MeisterStrom (u.A. wegen dem Bonus) gekommen.
Laut E-Mail von Meisterstrom:
jetzt zahlt sich Ihr Wechsel zu MeisterStrom aus, denn seit/ab dem 01.04.2014 beziehen Sie unseren günstigen Strom. Mit dieser Mail übersenden wir Ihnen Ihre Versorgungsbestätigung.
Also beziehe ich somit vom 1.4.2014 Strom von Meisterstrom.
Tarif: SparMeister 15
Jahresverbrauch: 3.500,00 kWh
Liefertermin: 01.04.2014
Ihr Abschlag: 74,79€ (netto), 14,21€ (MwSt.) 89,00€ Brutto
Arbeitspreis: 26,19 Cent/kWh
Grundpreis: 5,29 EUR/Monat
Die Höhe Ihrer monatlichen Abschläge ergibt sich aus Ihrer Jahresverbrauchsprognose von 3.500,0 kWh.
Das Problem ist jetzt, dass wir die Ablesung vom Hausmeister erhalten haben:
wir haben bis jetzt 293.2 kWh verbraucht, das sind 76,78€ an Stromkosten vom 1.4 - 15.09)
(erste Wohnung, wusste nicht wie viel ich angeben soll...)
So, jetzt habe ich ganz schlechte Berichte über MeisterStrom (und Ex-Firma) gelesen.
Wie sichere ich mir meinen Bonus? Mittlerweile kann ich den nirgends nachlesen ???
Wann sollte ich am besten Kündigen und wo finde ich eine gute Kündigungsvorlage?
Sollte ich meinen Verbrauch den Kosten anpassen lassen?
Wäre euch sehr verbunden, dieses Gebiet ist für mich Neuland :(
Beatzekatze:
Was steht denn zu dem Thema Bonus in Ihrem Vertrag? Bis wann läuft der Vertrag?
Der Verbrauch erscheint mir jedoch sehr gering für ein halbes Jahr. Wann wurden welche Zählerstände denn abgelesen?
khh:
--- Zitat von: kevin123 am 19. September 2014, 12:54:27 ---... Sollte ich meinen Verbrauch den Kosten anpassen lassen? ...
--- Ende Zitat ---
Hallo @Kevin,
Besser nicht ;) . Wenn der von Ihnen genannte Verbrauch in 5 1/2 Mon.(?) wirklich stimmt (haben Sie das vom Hausmeister schriftlich mit Benennung des Ablesetags bekommen?) und wenn es sich bei dem Tarif "SparMeister 15" nicht um einen Paket-Tarif handelt, dann können Sie von der 365 AG unter Berufung auf § 41 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
--- Zitat ---... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...
--- Ende Zitat ---
eine Herabsetzung des mtl. Abschlagsbetrages verlangen.
Bzgl. der beabsichtigten Kündigung prüfen Sie die für Ihren Vertrag geltende AGB, zu wann (vermutlich zum Ablauf des 1. Lieferjahres, also "zum Ablauf des 31.03.2015") mit welcher Frist bonusunschädlich gekündigt werden kann.
Gruß, khh
Eni:
Ich würde als erster jetzt den eigenen Stromverbrauch mal prüfen. Wie wurde der Anfangsstand ermittelt? Haben Sie selber Zugang zum Stromzähler? Dann selbst noch mal ablesen. Denn dieser geringe Verbrauch ist einfach menschenunmöglich, sofern Sie zumindest ein Mindestmaß an Haushaltsgeräten haben und nutzen.
Da Sie hier aber extra noch "lt Mietvertrag" betonen, schätze ich mal, dass der Grund dann wohl eher in einem wesentlich späteren tatsächlichen Einzug liegt.
Wie Sie sich Ihren Bonus sichern, können Sie hier ja vielfach nachlesen. Es hängt letztendlich auch von Ihrem Tarif und Ihren AGB ab, wann Sie dann spätestens kündigen sollten. Dazu sollten Sie dann hier noch Angaben machen. Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.
Da dafür zumeist die Schriftform vorgesehen ist, müssen Sie das Schreiben klassisch mit der Post versenden, vorzugsweise als (Einwurf-)Einschreiben. Eine Vorlage brauchen Sie dafür nicht, da tatsächlich nur geschrieben werden muss, dass sie zum Ablauf des 31.03. kündigen, um Gutschrift des Bonus bitten und die Schlussabrechnung innerhalb eines 6-Wochen-Zeitraums nach Vertragsende erwarten. Wie gesagt, das Datum ist nicht sicher. Dafür müssen Sie erst nochmal in Ihre Vertragsunterlagen schauen, ob Vertragsbeginn wirklich der 01.04.14 war.
Im Vorhinein können Sie nicht mehr tun. Sie müssen erst mal abwarten, ob es nach der Kündigung dann zu Problemen kommt. Probleme fangen meistens damit an, dass sich die Abrechnung verzögert. Hier müssten Sie dann zeitnah nochmal eine Frist setzen, falls dem dann wirklich so ist. Alles andere müssen Sie erst mal abwarten und ggf. dann die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Es nützt nichts vorsorglich Drohbriefe zu schreiben. ;-)
Kümmern Sie sich als erstes jetzt erst mal um Ihren Zählerstand. Denn auch diesen müssen Sie zum Ablauf des Belieferungsjahres mitteilen. Das sollten Sie persönlich tun, falls möglich - und nicht der Hausmeister. Fotografische Sicherung mit Datumsstempel bietet sich an. Es schadet auch ganz und gar nichts jetzt bereits 1x monatlich den Zählerstand zu fotografieren.
Didakt:
--- Zitat von: Eni am 19. September 2014, 15:21:45 ---
...Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.
--- Ende Zitat ---
@ kevin123
Befolgen Sie auf keinen Fall den o. a. Ratschlag, Ihre Kündigung 2 - 3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären. Dann hätten Sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Kündigen Sie besser 2 - 3 Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist.
Ansonsten beherzigen Sie die vorstehenden Empfehlungen.
Für Ihre Kündigungserklärung unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß AGB zu ggb. Zeit und Ihre späteren Mitteilungen ( Zählerstandsmeldungen, Einforderung der fristgerechten Schlussrechnung nebst Bonuszahlung, Hinweis auf die ggf. von Ihnen einzuschaltende Schlichtungsstelle Energie usw.) an den alten bzw. neuen Versorger stelle ich Ihnen drei Vorlagen per PM zur Verfügung. Schauen Sie demnächst in Ihre eingegangenen Mitteilungen. Viel Erfolg mit Ihren Maßnahmen!
MfG
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