Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
khh:
--- Zitat von: EviSell am 19. September 2014, 19:46:34 ---... Und in solch einer Wohnung ist eben nicht der gesamte Stromverbrauch ausschließlich privat. ...
--- Ende Zitat ---
Richtig, und daher dürfte bei Verträgen, für welche die aktuell (seit Aug. 2013 ?) verwendete AGB-Klausel mit der Formulierung "ausschließlich private Nutzung" gilt, wohl kein Bonusanspruch bestehen (es sei denn, ein Gericht bewertet diese Klausel als "überraschend" und damit unwirksam gemäß § 305c Abs. 1 BGB).
Aber für Verträge, die jetzt das 1. Lieferjahr bereits hinter sich haben, gilt m.W. generell die alte bereits mehrfach zitierte AGB-Klausel (was jeder Betroffene selbst zu prüfen hat), wo es bzgl. des Bonus eben NICHT auf "ausschließlich private Nutzung" ankommt! Ob das jedes (Amts)Gericht auch so sieht, kann selbstverständlich niemand garantieren.
khh:
--- Zitat von: Didakt am 19. September 2014, 20:27:50 ---Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht antwortet @JulFach ja noch auf die in Antwort #2 von mir gestellte Frage ?
EviSell:
--- Zitat von: Didakt am 19. September 2014, 20:27:50 ---...
Woher wissen Sie, dass dies vorliegend in diesem Ausmaß in Frage steht? Im Eröffnungsbeitrag ist darüber nichts zu lesen!
...
--- Ende Zitat ---
@Didakt, ich habe nicht behauptet, dass es im konkreten Fall von JulFach alles aufgeführte so ist. Das es aber um eine private Wohnung handelt,das leite ich ab aus dem Umstand, wenn die Verbrauchstelle eine ausschließlich gewerblich genutzte Räumlichkeit wäre, würde die Gewerblichkeit nicht in Frage stehen. In solch einen Fall hätte sicherlich gleich die Schlichtungsstelle mangels Zuständigkeit den Schlichtungsantrag zurückgewiesen.
Und wer effektiv und in Ruhe von zu Hause solche Büroarbeiten erledigen will, kommt um ein separates Zimmerlein nicht drumrum.
--- Zitat von: Didakt am 19. September 2014, 20:27:50 ---Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.
...
--- Ende Zitat ---
Das sollten Sie da wohl eher an khh und an sich selber richten. khh hat ja damit begonnen. Ich habe da lediglich erwidert. Da er wieder mal so tat, als wäre das ein 100%- Durchmarsch vor Gericht. Was er inzwischen erfreulicherweise relativiert.
khh:
Lt. Meldung vom 26.01.2015 hat die Verbraucherzentrale NRW die 365AG abgemahnt - http://www.vz-nrw.de/almado !
Auszug:
--- Zitat ---Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe ... keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) Danach würden auch Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die zum Beispiel ein kleines Arbeitszimmer für eine geringfügige berufliche (Neben-) Tätigkeit nutzen und die die steuerrechtlich als "gewerbliche Tätigkeit" gelten mag. Der Begriff der Haushaltskunden umfasst aber nach seiner gesetzlichen Definition in § 3 Nr. 22 EnWG alle Personen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, also auch den Stromverbrauch für solche untergeordneten Nebentätigkeiten.
--- Ende Zitat ---
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