Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung
JulFach:
Hallo,
auch ich habe meinen Bonus nicht erhalten, wegen Gewerbes (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten). Übliches langes hin und her, wobei mir dann 40% angeboten wurden. Das habe ich abgelehnt und bin zur Schlichtungsstelle, woraufhin mich almado verklagt hat (auch das wohl üblich). Der Richter hat dann einen Vergleich vorgeschlagen, dem ich zugestimmt habe (auch 40%, ok hätte ich einfacher haben kommen, aber ich war es jetzt leid).
Das Problem - meine Rechtschutzversicherung kündigt mir nun regulär. Kann das in Zusammenhang mit dem Verfahren stehen?
Zweites Problem: Muss ich damit rechnen, dass ich jetzt was bei der Schlichtungsstelle bezahlen muss?
Danke schon ganz lieb!
Julia
Beatzekatze:
Hallo,
bzgl. Ihrer Rechtsschutzversicherung muss man sagen, dass es nicht unbedingt üblich ist, aber in jeden Falle Recht. Man sollte wissen, dass beide Vertragspartner (Versicherer und Versicherter) grundsätzlich die Möglichkeit haben, den Versicherungsvertrag nach einem Schadens- oder Leistungsfall zu kündigen.
Von diesem Recht hat die Versicherung entsprechend hier Gebrauch gemacht. Vermutlich war es nicht das erste Mal das Sie die genutzt haben und eventuell liegen die Zeiträume eng aneinander. Normalerweise kündigt ein Versicherer nicht beim Ersten Schaden/Leistung. Daher sollte man sich grundsätzlich immer überlegen, ob man die Versicherung wegen solcher Kleinigkeiten bemüht. Für 40,- Euro vor Gericht, sollte man abwägen. Wenn man sonst Leistungsfrei gewesen ist, kann man das durchaus machen, aber wenn man sonst schon Fälle gehabt hat, denkt sich die Versicherung halt auch, dass der Versicherungsnehmer wegen jedem "Kleinkram" die Versicherung in Anspruch nehmen möchte und das ist halt wirtschaftlich nicht von Vorteil....
Von der Schlichtungsstelle werden Sie keine Rechnung erhalten.
khh:
--- Zitat von: JulFach am 19. September 2014, 08:48:44 ---Hallo,
auch ich habe meinen Bonus nicht erhalten, wegen Gewerbes (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten). Übliches langes hin und her, wobei mir dann 40% angeboten wurden. Das habe ich abgelehnt und bin zur Schlichtungsstelle, woraufhin mich almado verklagt hat (auch das wohl üblich). Der Richter hat dann einen Vergleich vorgeschlagen, dem ich zugestimmt habe (auch 40%, ok hätte ich einfacher haben kommen, aber ich war es jetzt leid). ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Julia,
den Vergleichsvorschlag des Richters (40 % des Bonus) kann ich nicht nachvollziehen. Hat Ihr Anwalt substantiiert vorgetragen, dass die für Ihren Vertrag geltende AGB (so vermute ich jedenfalls) in Ziff. 9 Abs. 4 besagt - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch" ?
Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) mit Ihrem Kleingewerbe (Ernährungsberatung, aber hauptsächlich vor Ort beim Patienten) zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), hätte Ihr Bonusanspruch m.M.n. zu 100 % gegeben sein müssen !?
Gruß, khh
EviSell:
--- Zitat von: JulFach am 19. September 2014, 08:48:44 ---...
Das Problem - meine Rechtschutzversicherung kündigt mir nun regulär. Kann das in Zusammenhang mit dem Verfahren stehen?
...
--- Ende Zitat ---
Hatten Sie ein Rechtsschutzversicherungpaket für Gewerbetreibende? Für den Strombezug ist es rechtlich noch ungeklärt, ob sich dass an den Lastprofil oder an dem Status "Gewerbe" orientiert. Bei Leistungsangeboten in den Versicherungspaketen befindet sich diese Trennung "Privat" oder "Gewerbe". Wer fürs Gewerbe Vetragsrecht braucht und hat nur ein private Versicherung für Vertragsrecht hätte darauf dann auch keine Anspruch.
Allerdings zeigen die hier im Forum auftretenen Fälle, dass es lebensfremd ist, die Arbeitswelt (und somit Vertragswelt) noch ausschließlich so zu trennen. Soll man stundengenaue Journale führen, wann der PC (Stromverbrauch) privat oder eben gewerblich für Büroarbeiten genutzt wird, wenn dieser in einer privaten Wohnung steht?
khh:
--- Zitat von: EviSell am 19. September 2014, 13:16:34 ---... Für den Strombezug mag es rechtlich noch ungeklärt sein ob sich dass an den Lastprofil oder an dem Status "Gewerbe" orientiert. ...
Allerdings zeigen die hier im Forum auftretenen Fälle, dass es lebensfremd ist, die Arbeitswelt (und somit Vertragswelt) noch ausschließlich so zu trennen. Soll man stundengenaue Journale führen, wann der PC (Stromverbrauch) privat oder eben gewerblich für Büroarbeiten genutzt wird, wenn dieser in einer privaten Wohnung steht?
--- Ende Zitat ---
Wieso sollte es rechtlich ungeklärt sein oder warum soll man stundengenaue Journale führen müssen, wenn gemäß der maßgeblichen Strom-AGB festgelegt ist
--- Zitat ---Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---
und das EnWG bestimmt
--- Zitat ---§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet
[...]
22. Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
[...]
--- Ende Zitat ---
also jeder Endverbraucher "Haushaltskunde" ist (somit keine gewerbliche Abnahmestelle), der nicht mehr als 10.000 kWh verbraucht oder bei einem höheren Verbrauch die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kauft ?
Sollte es irgendwelche Zweifel bei der Auslegung der AGB-Klausel geben, so geht das bekanntermaßen allein zu Lasten des Verwenders/Versorgers (vgl. § 305c Abs. 2 BGB) !
Und bei RS-Versicherungen ist es (wie von @Beatzekatze bereits geschrieben) nach den ARB üblicherweise nun mal so, dass beide Parteien den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen können.
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