Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ärger mit RS wegen Almado und Kosten Schlichtung

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Beatzekatze:
@EviSell,

mir erschließt sich Ihre Erklärung bzgl. der RS ebenfalls nicht.

Da der Vertrag gekündigt wurde, kann es sich nur um einen Privat RS gehandelt haben. Denn wenn sie einen RS für selbständige hätte, dann hätte der hier überhaupt nicht geleistet. Somit hätte der Versicherer kein Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

EviSell:
@Beatzekatze,

der Zusammenhang zur Art, welches RS-Paket abgeschlossen wurde: Möglicherweise ist das Vetragsabschluss (RSV) älter, als der Gewerbebetrieb "mit Büro zu Haus". Und das JulFach eine gewerbliche RSV oder private hätte, ist dem Eröffnungsbetrag nicht zu entnehmen.
Da kann durchaus möglich sein, dass die Versicherungsgesellschaft aus Kulanz das gezahlt hat, aber die Reißleine zog. Textpassagen aus dem Kündigungsschreiben sind nicht zitiert worden. Da lässt ohne nähere Aussagen von JulFach nur mutmaßen.

Bei den vielen Fällen, die hier im Forum auftauchen, weil der Bonus wegen dem "Gewerbe" nicht gezahlt wurden, wundert mich, dass diese Kunden beim Abschluss des Vertrages darüber nicht stolberten. Inwieweit haben sie dann die vereinbarten Leistungen ihres RSV-Pakets im Kopf?

Ich wollte hier den Denkanstoß geben, dass solche Betroffene, ihr RSV-Paket prüfen und bevor sie sich an die Schlichtungsstelle wenden im Zweifel bei ihrem Versicherer nachfragen, ob ein solcher Rechtsstreit abgedeckt ist.

Die RSV-Zusage braucht man zwar nicht für die Schlichtungstelle, aber dann, wenn sich die 365AG in dem Fall entscheidet, den Klageweg zu beschreiten und das Schlichtungsverfahren eingestellt wird. Denn 14 Tage nach Eintreffen der Klageschrift können da sehr kurz sein, noch dazu wenn man das ohne Anwalt (davon ist abzuraten) bestreiten will.

----

Die Frage nach der PC-Nutzung (als Stromverbraucher in der Wohnung, die auch gewerblich erfolgt) kann da durchaus eine Relevanz bekommen.

Und nochmal: Ich bleib dabei, es ist noch nicht rechtlich geklärt (Solang noch nicht ein Urteil ab 2. Instanz oder höher vorliegt), auch wenn manche Nicht-Juristen hier gebetsmühlenartig meinen, es wäre anders.

Prozesse kann man auch verlieren, damit sollten diejenigen rechnen, und für den Fall (Prozesskosten) abgesichert sein.

khh:

--- Zitat von: EviSell am 19. September 2014, 15:38:37 ---Die Frage nach der PC-Nutzung (als Stromverbraucher in der Wohnung, die auch gewerblich erfolgt) kann da durchaus eine Relevanz bekommen.
Und nochmal: Ich bleib dabei, es ist noch nicht rechtlich geklärt (Solang noch nicht ein Urteil ab 2. Instanz oder höher vorliegt), auch wenn manche Nicht-Juristen hier gebetsmühlenartig meinen, es wäre anders.
Prozesse kann man auch verlieren, damit sollten diejenigen rechnen, und für den Fall (Prozesskosten) abgesichert sein.
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Warum sollte das so sein, trotz eindeutiger Bestimmung des Begriffs "Haushaltskunde" im Spezialgesetz ( lex specialis) EnWG? Und warum haben die 365 AG & Co. die betreffende Klausel in der aktuell verwendeten AGB geändert in - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." ?

Können Sie IHRE Meinung auch mit etwas mehr als "Prozesse kann man auch verlieren" unterlegen? Dass Betroffene sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen sollten oder dass eine vorhandene RS-Versicherung hilfreich ist, stellen doch auch "manche hier gebetsmühlenartig meinende(!) Nicht-Juristen" deutlich heraus ::) !

EviSell:
Wer sich als Selbständiger in seiner Privatwohnung ein Büro (Zimmer mit PC-Zeugs, Schreibtisch, Schränke, Renovierung, anteilige Heiz- und evtl Mietkosten) einrichtet, um von dort aus geschäftlichen Dinge zu erledigen (Kundentelefonate, Angebotserstellung, Geschäftskorrespondenz etc.) kann diese Kosten unternehmisch (bilanziell) geltend machen.

Ebenso genießt dieser Preisvorteile, die viele Händler gegenüber Gewerbekunden einräumen. (Beispielsweise Büromaterial, Telefontarife)

Wer all diese Vorteile aus der gewerblichen Tätigkeit nutzt, kann u.U. vor Gericht nicht überzeugen, warum er plötzlich privat ist. Noch dazu, wenn diese Privatwohnung auch als offizielle Geschäftsadresse genutzt wird.

Und in solch einer Wohnung ist eben nicht der gesamte Stromverbrauch ausschließlich privat. Der Computer, Drucker, Licht in dem Zimmer verbrauchen ebenso Strom, so das ein Anteil der Jahresverbrauchsmenge auf das Gewerbe entfällt. Und wenn dieser Anteil womöglich sich in der eigenen Kostenkalkulation für die eigenen Kunden wiederfindet, wirds dann noch ärger.


Didakt:

--- Zitat von: EviSell am 19. September 2014, 19:46:34 ---Wer sich als Selbständiger in seiner Privatwohnung ein Büro (Zimmer mit PC-Zeugs, Schreibtisch, Schränke, Renovierung, anteilige Heiz- und evtl Mietkosten) einrichtet, um von dort aus geschäftlichen Dinge zu erledigen (Kundentelefonate, Angebotserstellung, Geschäftskorrespondenz etc.) kann diese Kosten unternehmisch (bilanziell) geltend machen.

Ebenso genießt dieser Preisvorteile, die viele Händler gegenüber Gewerbekunden einräumen. (Beispielsweise Büromaterial, Telefontarife)...

--- Ende Zitat ---

Woher wissen Sie, dass dies vorliegend in diesem Ausmaß in Frage steht? Im Eröffnungsbeitrag ist darüber nichts zu lesen!

Ohne nähere Kenntnis von Klageschrift und Klageerwiderung ist es unangebracht, diesen Fall an sich und auch das Prozessergebnis zu bewerten.   

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