Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe

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khh:
@Graf Koks,

soweit OK, das Problem ist aber halt, dass Kunden der 365 AG & Co., denen aktuell der Bonus wg. teilweise gewerblicher etc. Nutzung der Abnahmestelle verweigert wird, zunehmend die 3. Version der AGB-Klausel in ihren Verträgen haben ??? !

Gruß, khh

gonzode:
Auch bei meinen Vater wird der Bouns von fast 500 EUR wegen angeblichen Gewerbe abgelehnt.

Ein Gewerbe ist nicht vorhanden. Bis 31.12.2005 hatte ich zwar im selben Gebäude mal ein Gewerbe angemeldet, dies war aber 1. in einer anderen Verbrauchsstelle im selben Gebäude 2. Mein Vater und ich sind nicht die selbe Person. 3 wie gesagt bis 31.12.2005.

hatte dies auch der 365 AG sehr ausführlich geschrieben, hier sogar die Gewerbe-Ummeldung zukommen lassen. die 365 AG bleibt bei Ihrer aussage kein Bouns wegen Gewerblicher Nutzung.

Ein nachweiß wird von der 365 AG nicht vorgelegt, da es ja keinen gibt.

Habe denn gestern noch einmal ein etwas böseres Schreiben zugeschickt (war da etwas wegen denn fast 500 EUR fehlenden Bonus angefressen, drum war mein ton nicht gerade nett)

Ich selbst habe auch einen Vertrag bei denen wo ich fast davon ausgehe das ich hier keinen Bouns bekommen werde, da im selben haus auch Gewerbeeinheiten vorhanden sind.

hier meine Nachricht:

XXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,

Vertragsnummer: 11xxxxxxxxx

ich habe Ihnen sogar einen nachweiß gesendet das, das Gewerbe seit 01.01.2006 nicht mehr in diesen Gebäude existiert.
Ich fordere Sie letztmalig auf die Abschluss Rechnung zu korrigieren, andernfalls wird bei der Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, zudem werde ich prüfen lassen wie ich zusätzlich eine Anzeige wegen Betrug gegen Ihr Unternehmen einleite.

Sie haben nicht einmal beim Gewerbeamt eine anfrage gestellt, sonst wüssten Sie das in diesen Gebäude KEIN Gewerbe vorhanden ist.!!!
noch einmal für Sie zur Verdeutlichung:
1. Im Haus XXXXXXXnstr. 28 ist seit 01.01.2006 KEIN Gewerbe
2. Das Gewerbe war in einer anderen Verbrauchsstelle, in dieser Abnahmestelle war NIE ein Gewerbe vorhanden!
3. Das Gewerbe wurde von Thomas XXXXXXX und nicht Günter XXXXXXX geführt!!  (2 Verschiedne Personen = 2 Verschiedne Verbrauchsstelle)

Sie haben ja auch keinen Nachweiß für das Gewerbe da keins vorhanden ist!!!!

Wir bitten letztmalig um Erstellung einer Korrekten Schlussrechnung inkl. des Vertraglich zugesagten Bonus (Da KEIN Gewerbe vorhanden ist, das ist eine Erfindung von der 365 AG) und Auszahlung der Gesamtsumme von ca. 670 EUR bis spätestens 21.1.2014.

Zudem wurde der Verbrauch ab 01.01.2014 mit einen falschen Arbeitspreis berechnet! Die EEG-Umlage Erhöhung beläuft sich auf 0,00963 nicht auf 0,009877 brutto. Bitte dies bei der Korrekten Schlussrechnung berücksichtigen!

Vertragsnummer: 51XXXXXXX

Hier sind im Mietshaus 14 Verbrauchsstelle wovon im EG auch Gewerbe ist, ich gehe sehr davon aus, das auch hier wieder Gewerbe erfunden werden. Bitte teilen Sie mir dies gleich mit, wenn hier der Bouns gefährdet ist, oder aus welchen Grund Sie hier erfinden werden.

Auch das Gewerbe das mal durch Thomas XXXXXXX geführt wurde, war nie in dieser Verbrauchsstelle! Somit auch hier keine Gewerbliche Nutzung!

Bitte teilen Sie mir hier umgehend spätestens jedoch bis 21.10.2014 mit ob Sie hier wieder denn Bonus ausschließen, da wir in diesen fall gleich beide Betrugsversuche Ihrerseits zur Anzeige bringen und bei der Schlichtungsstelle das verfahren eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas XXXXXXX und Günter XXXXXXX

XXXXXXXXXXXXX

mein vorgehen ist jetzt nocheinmal die Antwort almado abzuwarten und dann sofort das Schlichtungsverfahren zu eröffnen.

Wie sieht es aus wegen einer Anzeige wegen versuchten Betruges. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt garnicht ob ich dies parallel betreiben kann.

Gruß
Thomas

bolli:

--- Zitat von: gonzode am 08. Oktober 2014, 07:52:45 ---Wie sieht es auf wegen einer Anzeige wegen Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt garnicht ob ich dies parallel betreiben kann.

Auch wenn ich am ende ja durch die Schlichtungsstelle denn Bouns für meinen Vater bekommen, und die 365 AG die kosten für das Schlichtungsverfahren zahlen muss, wird die 365 AG so oder so, weiter versuchen auf diese art und weise andere Kunden um denn Bouns zu bringen.

was haltet Ihr von denn Sachverhalt

--- Ende Zitat ---

Mit der Anzeige wäre ich während des Schlichtungsverfahrens vorsichtig. Auf den Seiten der Schlichtungsstelle ( http://schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=19) ist nachzulesen

--- Zitat ---20. Kann ich während des Schlichtungsverfahrens klagen oder verklagt werden?

Die gesetzliche Regelung als auch die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle unterbinden nicht die Möglichkeit eines gerichtlichen Klageverfahrens, auch nicht nach erfolgter Eröffnung des Schlichtungsverfahrens. Sobald eine Klage bei Gericht eingelegt und zugestellt wurde (egal von welchem Beteiligten) endet das Schlichtungsverfahrens ohne Empfehlung, da keine außergerichtliche Einigung mehr erzielt werden kann. Bei Klagerücknahme oder nicht rechtskräftiger Beendigung des Klageverfahrens kann ein bereits beendetes Schlichtungsverfahren auf Antrag aber wieder aufgenommen werden.
--- Ende Zitat ---

Nun ist eine Anzeige noch keine Klage und fraglich ist auch, ob hier ein verklagen wegen Betruges ebenfalls mit erfasst ist, aber ich würde da kein Risiko eingehen und erst mal meinen Bonus "in Sicherheit bringen". Eine Anzeige wegen versuchten Betruges können Sie auch noch nachträglich stellen, auch wenn Ihnen der Bonus ausgezahlt wurde, da der Versuch ja weiterhin existent ist.

khh:

--- Zitat von: gonzode am 08. Oktober 2014, 07:52:45 ---Wie sieht es auf wegen einer Anzeige wegen Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt gar nicht ob ich dies parallel betreiben kann.
--- Ende Zitat ---

NEIN, das können Sie NICHT, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:


--- Zitat ---§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...
--- Ende Zitat ---

Schießen Sie sich also mit einer Strafanzeige bzgl. der Möglichkeiten mit der SE besser nicht selbst ins Knie.
Und mit öffentlichen Aussagen/Behauptungen wie "... Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt ..." würde ich vorsichtig sein, auch ein solcher Schuss (zunächst ist das höchstens ein Verdacht, über den allein Gerichte zu befinden haben!) kann nach hinten losgehen.

gonzode:
danke, ja mir war so das dort was gestanden hat.
war leider heute morgen in eile und konnte es nicht selbst nachlesen, war immer noch aufgebraucht bezüglich der Ablehnung der Bonuszahlung.

Ich warte hier jetzt erstmal die Antwort von der 365 AG ab, dann ggf. das Schlichtungsverfahren sollte hier wieder eine Ablehnung folgen, Und wenn ich denn Bouns erhalten habe, werde ich prüfen lassen ob und wie ich weiter dagegen vorgehen kann.

gruß
Thomas

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