Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
Sylvi:
Hallo, ich hatte bei almado strom, aber keinen Bonus bekommen, weil ich gewerbe haben soll. Ich biete zuhause nur Handarbeitskurse an, was ich nicht für Gewerbe halte.
Ich bin dann zur Schlichtungsstelle gegangen, darauf hat Almado mich verklagt, weil ich den letzten Abschlag nicht bezahlt habe, weil ich den mit meinem Bonus verrechnen wollte. Kann man das ohne Anwalt regeln? Was soll ich tun?
Beatzekatze:
Was steht denn in Ihrem Vertrag drin?
Wie hat denn die Schlichtungsstelle reagiert?
khh:
--- Zitat von: Sylvi am 17. September 2014, 10:21:17 ---... Ich bin dann zur Schlichtungsstelle gegangen, darauf hat Almado mich verklagt, weil ich den letzten Abschlag nicht bezahlt habe, weil ich den mit meinem Bonus verrechnen wollte. Kann man das ohne Anwalt regeln? Was soll ich tun?
--- Ende Zitat ---
Hallo Sylvi,
möglicherweise besteht sehr dringender Handlungsbedarf, daher siehe meine PM !
Haben Sie das mit der "Verrechnung" letzter Abschlag mit Bonus so almado mitgeteilt? Falls ja, dann haben Sie Ihre ansonsten guten Möglichkeiten bzgl. Bonusverweigerung wg. "angebliches Gewerbe" u.U. selbst "vermasselt" und dann geht es jetzt vorrangig um Schadensbegrenzung bzgl. der anhängigen Klage !
Gruß, khh
diode:
Ich habe genau das gleiche Problem. Ich habe lediglich ein Kleingewerbe unter meiner Privatadresse angemeldet.
Habe jetzt vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen. Wir regele ich das ganze ohne Anwalt.
bolli:
--- Zitat von: diode am 19. September 2014, 07:16:56 ---Wir regele ich das ganze ohne Anwalt.
--- Ende Zitat ---
Zum einen besteht vorm Amtsgericht kein Anwaltszwang, insofern können Sie sich auch selbst vertreten. Wenn Sie allerdings in Verwaltungssachen völlig ungeübt sind, wird das vielleicht etwas komplizierter.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, auf den Bonus zu verzichten. Dann besteht auch kein weiteres Interesse an einer Feststellungsklage seitens Almado/365 AG (ich vermute mal, dass eine solche angestrengt wurde).
Maßgeblich für die Beurteilung Ihrer Erfolgschancen könnte sein, welche AGB-Klausel Bestandteil Ihres konkreten Vertrages wurde. Es gab da in den letzten 2 Jahren zahlreiche Varianten, wobei die erstverwendeten (z.B. die mit dem "Standardlastprofil: H0) dem Verbraucher aus meiner Sicht noch recht hohe Erfolgsaussichten bieten.
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