Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Schlussrechnung
khh:
In der aktuellen AGB steht das in Ziff. 6 Abs. 1 letzter Satz (siehe Zitat in Antwort #1).
Für Ihren Vertrag gilt aber die bei Ihrer Auftragserteilung von HitEnergie verwendete AGB.
rocky9a:
Sie waren schneller als ich.
Ich habe es in meiner AGB gefunden, vielen Dank.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Diese Angabe unter 6.1 ist m.M. nach aber nur allgemeiner Art und entspricht nicht der PAngV §3.
Zitat: "Wer neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben."
Darunter verstehe ich, dass neben dem in der ersten Jahresrechnung angegebenen Arbeitspreis für das kommende Abrechnungsjahr die Zusatzkosten preislich hätten angegeben werden müssen. Was nicht geschehen ist.
khh:
--- Zitat von: rocky9a am 13. September 2014, 17:07:56 ---... Diese Angabe unter 6.1 ist m.M. nach aber nur allgemeiner Art und entspricht nicht der PAngV §3. ...
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich auch so (siehe Antwort #1 ;)). Wenn Sie sich damit rumschlagen wollen (um welchen Betrag geht es?), dann ist das vielleicht ein Thema für die Verbraucherzentrale / VZ NRW ?
Oder Widerspruch bei HitEnergie einlegen und nach ggf. fruchtlosem Ablauf der Abhilfefrist (siehe §§ 111a und b EnWG/Energiewirtschaftsgesetz) eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de ?
rocky9a:
Dann nenne einmal Details.
Vielleicht hilft mein Post ja auch anderen Betroffenen, welche hier mitlesen. Deshalb frage ich auch so penetrant nach anderen Meinungen. Nach dem ersten Belieferungsjahr hatten wir über 400 € Guthaben. Hitenergie forderte aber für das Folgejahr weiterhin die gleiche Abschlagshöhe wie im Jahr zuvor. Damit war ich nicht einverstanden. Aufgrund des Guthabens, des Vorjahresverbrauchs und des neuen Arbeitspreises errechnete ich die neue Abschlagshöhe bis Vertragsende. Nachdem Hitenergie damit ebenfalls nicht einverstanden war, entzog ich die Lastschrifterlaubnis und überwies jeden Monatsanfang den von mir errechneten Betrag (Grundpreis, Arbeitspreis ohne Zusatzkosten). Daraufhin wurde ich erst von Hitenergie mit Mahnungen überzogen, dann von eg factory und letztendlich von einer sicher auch hier bekannten Anwaltskanzlei, welche für Extraenergie arbeitet. Aus einer Quelle weiss ich von einem gerichtl. eingeleiteten Mahnverfahren gegen mich seitens der Anwaltskanzlei. Ich warte nur noch auf den Zugang. Auf jeden Fall werde ich, falls mein Anwalt damit einig sein sollte, Widerspruch gegen den ggf. Mahnbescheid einlegen und es auf ein Mahnverfahren vor Gericht ankommen lassen. Grundlage wäre dann die versteckten Preisangaben seitens Hitenergie.
Schlichtungsstelle läuft schon unabhängig davon.
PS: Trotz der Einpreisung von jeweils einem Cent am Vertragsende, zusätzlich zum angegebenen Arbeitspreis, belief sich unsere Nachzahlung aufgrund der Vorauszahlungen am Vertragsende auf unter 11 €. Da freue ich mich ggf. schon auf die Argumente der Anwaltskanzlei.
khh:
Sie rücken aber erst nach und nach mit dem vollständigen Sachverhalt heraus ;).
Zu
--- Zitat von: rocky9a am 13. September 2014, 17:46:04 ---... Nach dem ersten Belieferungsjahr hatten wir über 400 € Guthaben. Hitenergie forderte aber für das Folgejahr weiterhin die gleiche Abschlagshöhe wie im Jahr zuvor. Damit war ich nicht einverstanden. Aufgrund des Guthabens, des Vorjahresverbrauchs und des neuen Arbeitspreises errechnete ich die neue Abschlagshöhe bis Vertragsende. ...
--- Ende Zitat ---
gibt es inzwischen Urteile des LG und OLG Düsseldorf. Demnach hätte HitEnergie/ExtraEnergie das Guthaben unverzüglich auszahlen müssen anstatt dieses einzubehalten und überjährig mit Abschlagszahlungen für das Folgejahr zu verrechnen - siehe hier: http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/keine-ueberjaehrige-verrechnung-erlaubt.html oder Thread "Abschlagszahlungen" !
Nachtrag:
Das Mahnverfahren durch HitEnergie, den Inkasso-Laden und die besagte Anwaltskanzlei dürfte sich mit den Urteilen erledigt haben. Es geht wohl "nur" noch darum, ob die beiden (u.U. intransparent ausgewiesenen?) Preisaufschläge wg. der 'Preisfixierung' und wg. Ökostrom überhaupt wirksam sind.
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