Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Schlussrechnung

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rocky9a:
Falls das Thema schon in einem anderen Unterforum besprochen wurde, bitte ich um einen evtl. Hinweis. Wir haben von Hitenergie nach dem ersten Belieferungsjahr weder per E-Mail, noch per Brief eine Information wg. Erhöhung des Arbeitspreises erhalten. Lediglich in der Jahresrechnung wurde die Erhöhung mit "ihr aktueller Arbeitspreis: ..... Euro/kWh" aufgeführt.
Nach Vertragskündigung erhielten wir die Schlussrechnung. Zusätzlich zum angeführten Arbeitspreis wurde verbrauchsabhängig je 1 Cent für die Öko-Option und die Preisgarantie zusätzlich berechnet.
Ich verstehe die Preisangabenverordnung §3 so, dass für den Endverbraucher im Arbeitspreis alle Kosten, welche verbrauchsabhängig sind, enthalten sein müssen.
Oder liege ich da falsch?     

khh:
Hallo rocky9a,

so ist die PAngV wohl zu verstehen. Insofern könnte die AGB-Klausel von HitEnergie Ziff. 6 Abs. 1 letzter Satz

--- Zitat ---Je nach Tarif reduziert sich der Gesamtpreis um eine Bonuszahlung bzw. erhöht sich um etwaige Kosten für eine Preisfixierung und/oder Ökostrom bzw. klimaneutrales Erdgas.
--- Ende Zitat ---
unwirksam sein ebenso wie dann auch ein entsprechend erhöhter Preis, sofern diese zusätzlichen Kosten bei Auftragserteilung sowie in der Vertragsbestätigung nicht - Zitat aus der PAngV "vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeitspreises" angegeben waren.

Gruß, khh


PS: Übrigens, wenig seriöse "Billiganbieter" wie HitEnergie (= ExtraEnergie) sollte man tunlichst besser meiden  -  siehe bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !

rocky9a:
Danke khh für die schnelle Antwort.
Hitenergie gibt zwar an das ab dem zweiten Jahr eine Öko-Option und eine Preisgarantie von je 1 Cent fällig werden. Aber ich finde keine Angabe darüber, ob Diese dann im neuen Arbeitspreis enthalten sind oder zusätzlich erhoben werden. Das ist in meinen Augen Täuschung, da hiermit der wahre Arbeitspreis niedriger gehalten wird.
In der PAngV §1 Grundvorschriften Zitat:" ... hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)."
Das beziehe ich auch auf die o.g. Zusatzkosten, da diese ebenfalls verbrauchsabhängig sind.
 

khh:

--- Zitat von: rocky9a am 13. September 2014, 15:55:29 ---... ich finde keine Angabe darüber, ob Diese dann im neuen Arbeitspreis enthalten sind oder zusätzlich erhoben werden. ...
--- Ende Zitat ---

Das "zusätzlich" steht in der (zumindest aktuell verwendeten) AGB. Ob das auch in der für Ihrer Vertrag geltenden AGB so bestimmt ist, müssen Sie selbst anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen prüfen.

rocky9a:
Ich habe die Extraenergie AGB 2013 gefunden. Zweimal komplett gelesen. Ich finde aber nirgends den Punkt, Unterpunkt wo das steht?  :-[

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