...Es geht einzig darum, dass die Durchschnittswerte, nach denen dann die Berechnung erfolgt, offen dargelegt werden. Und es gibt ja Unternehmen, die dies tun - auch wenn diese vielleicht gar nicht mal primär auf den Leitlinien für SLP-Profile vom BNEW/VDEW gründen.
Hier zum Beispiel:
http://www.swm.de/privatkunden/kundenservice/rechnung/verbrauchsverlauf.html
Und das Problem ist doch, dass die SLP-Berechnungen eben nicht als Krücke im Notfall genommen werden, sondern gezielt genutzt werden, obwohl z.B. tatsächliche Zählerstände vorliegen. (mein Fall: bekannter Zählerstand zum Anfang und Ende des 1. Belieferungsjahres und trotzdem erst mal Versuch über SLP abzurechnen).
Ja gut, die Darlegung der verwendeten Durchschnittswerte kann man doch vom EVU abverlangen. Man muss sie dann halt auch akzeptieren, wenn ein Gegenbeweis nicht möglich ist. Ihr Fall ist doch nicht die Regel und gebietet ggf. einen Widerspruch gegen dieses Vorgehen. Die seriösen Energielieferer bedienen sich nach meinen Erfahrungen solch dubioser Mittel nicht.
Ok, dann herrschte hier vielleicht ein grundsätzliches Missverständnis darüber, was kritisiert wird. Die Berechnung von A-Z, angefangen bei den 15-Minuten-Werten, inklusive weiterer Faktoren, etc. erwarte auch ich nicht. Es geht mir nur um die Transparenz und Allgemeingültigkeit. Wenn z.B. in den Rechnungen - oder noch besser öffentlich auf den Websites - die herangezogenen Durchschnittswerte dargelegt würden, da würde ein gewisser Missbrauch nicht mehr möglich sein. Und mit "Missbrauch" meine ich z.B. auch geringe Abweichungen, die dubiose Unternehmen dazu nutzen, ihre Rechnung so zu gestalten, dass die Abrechnung leicht "geglättet" wird, so dass es nicht zu einer Auszahlung von Guthaben über ein paar Euro kommen muss.
Natürlich werden die in dem verlinkten Artikel aufgezeigten durchschnittlichen prozentualen Verbrauchswerte (Standardprofile) als Berechnungskrücke verwendet. Das kommt im Artikel doch eindeutig zum Ausdruck! Und die Gesetzesgrundlagen dafür sind (für die Grundversorgten) gleich mit aufgeführt. Ansonsten gehören entsprechende Hinweise darauf in die AGB geschrieben.
"Gedacht" sind die Profile natürlich als "Krücke". Aber das ändert ja nichts daran, dass manche Billiganbieter sie dennoch darüber hinaus heranziehen, wenn es für sie vorteilhafter ist.
Gesetz den Fall, der EVU stellt die verwendeten statistischen Werte zur Verfügung, wie sollen die denn individuell nachvollzogen werden, wenn der Verbraucher durch fehlende eigene Werte keine Vergleichsmöglichkeit hat.
Die eigenen Werte sind doch nur bedingt eine Vergleichsmöglichkeit, da diese nun mal individuell auf dem eigenen Stromverbrauch beruhen, während die SLP-Werte sich aus den Durchschnittwerten aller Strombezieher eines Versorgers mit selben Profil ergeben. Ich kann die dann individuell nachvollziehen, wenn ich weiß, welche Werte der Versorger für meine Abrechnungsperiode zugrundelegt. Das kann ich nachrechnen. Wenn für 2014 z.B. 9,5% des Verbrauchs für den Januar berechnet werden, ist es einfach nachzuvollziehen, ob tatsächlich diese 9,5% veranschlagt wurden. Da aber ausgerechnet diese Zahlen nicht bekanntgegeben werden, können die auch nach Gutdünken für jeden einzelnen Kunden anders aussehen, ohne, dass es Jemand merkt.
Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.
Das sehe ich nicht ganz so. Es gibt zum einen unberechtigte SLP-Berechnungen, die trotz vorliegenden Zählerständen gemacht werden. Warum wohl? Und zum anderen ist eine SLP-Berechnung bei Pakettarifen bei unterjährigen Kündigungen auch durch den Endkunden nicht vermeidbar. Da nützen einem seine eigenen erstellten Profile und Zählerstände gar nichts. Diese liegen dem Versorger nicht vor und die muss er auch nicht heranziehen.
Wer den Eindruck hat oder feststellt, vom EVU über den Tisch gezogen zu werden, muss sich dagegen wehren, so er es kann! Was die unterjährige Berechnung bei Pakettarifen angeht, ist hier dazu das Zutreffende gesagt.
Das kann ja nicht die Lösung sein, dass man feststellt, dass man dann eben unterjährige Kündigungen vermeiden soll. Die wenigsten Endkunden kündigen aus Spaß an der Freud. Entweder gehen dem vehemente Ärgernisse voran, ein Umzug oder aber auch eine Preiserhöhung, die zur Sonderkündigung berechtigt.
Davon abgesehen, ich beziehe mich ausschließlich auf Pakettarife bei dieser Problematik. Bei Verbrauchsabhängigen Tarifen tritt das Problem nur bei Preisanpassungen in der Abrechnungsperiode auf. Und hier kann ich als Verbraucher tatsächlich entgegenwirken, in dem ich mindestens 1x monatlich meinen Zählerstand sichere und dem Versorger und dem Netzbetreiber mitteile. Mein neuer Stromanbieter gibt mir online die Möglichkeit jederzeit Zählerstände einzutragen, was ja inzwischen wohl bei vielen Versorgern der Fall ist. Damit kann er auch bei einer Preiserhöhung tatsächliche Zählerstände heranziehen und ich muss keine SLP-Berechnung akzeptieren. Wobei man dazu schreiben muss, dass SLP-Berechnungen ja nicht von Haus aus nachteilig sind. Man kann auch mal Glück haben und eine solche Berechnung kommt günstiger als die tatsächlichen Werte.
Die eigenen Profile nützen immer dann etwas, wenn man sie besitzt. Insofern ist es für mich auch kein Problem, die verwendeten Profile in dem o.a. verlinkten Artikel nachvollziehen zu können. Meine Profile kommen jenen nämlich sehr nahe. Das ist doch schon mal was!
Aber auch in anderer Hinsicht waren mir diese Profile schon mehrfach sehr nützlich!
Ja, das glaube ich. Sinnvoll ist das für den eigenen Überblick und auch zum Vergleich mit den SLP-Profilen auf jeden Fall. Daher nehme ich das auch gerne als Anregung an, für mich meine absoluten Werte ebenfalls mal entsprechend einem selbst erstellten Profil zu verwenden.
In dem verlinkten Artikel wird doch im Übrigen eindeutig darauf hingewiesen, dass es zur Schätzung der Verbrauchswerte durch das EVU nur kommt, wenn es an den notwendigen Zählerstandsmeldungen durch den Verbraucher für die Jahresabrechnung bzw. anlässlich maßgeblicher Tarif- oder Vertragsänderungen mangelt. Diese Verbraucherversäumnisse sind u. a. die eigentliche Ursache für den gegenständlichen hier im Forum behandelten Kladderadatsch.
Nochmal: Eben nicht. Worauf hingewiesen wird, und was tatsächlich der Fall ist, sind 2 Paar verschiedene Schuhe. Wenn wir hier von den Unternehmen ausgehen würde, die sie an diese Vorgaben halten, befänden wir uns nicht in diesem Thread.

Richtig ist allerdings, dass ein Großteil dieser Fälle vermieden werden könnte, wenn zumindest zum Ende eines Belieferungsjahres IMMER die Zählerstände mitgeteilt würden - im Idealfall natürlich öfter. Fakt ist aber, dass dieses Forum nicht alle Verbraucher erreicht und es auch weiterhin zu "scheinbar" berechtigten SLP-Berechnungen kommen wird, da Zählerstände tatsächlich nicht vorliegen. Aber warum liegen diese nicht vor? Wenn man sich mal nur die Fälle in diesem Forum betrachtet, weil Unternehmen wie Almado/immergrün oder wie sie derzeit heißen...NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern. Und diese Unterlassungen erfolgen nun mal ganz bewusst, damit per SLP abgerechnet werden kann, wodurch der Versorger durch die mangelnde Transparenz wesentlich "flexibler" abrechnen kann.