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Autor Thema: SLP-Berechnungen erläutern lassen !  (Gelesen 17868 mal)

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Offline Eni

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SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« am: 26. August 2014, 15:59:30 »
Hallo Leidensgenossen,

nachdem meine Sache mit Almado/immergrün/365-AG nun so gut wie abgeschlossen ist, möchte ich hier gerne nochmal einen grundsätzlichen Tipp geben:

Wer unterjährig bei einem Pakettarif kündigt bzw. gekündigt wird, wird sich mit einer anteiligen SLP-Berechnung des Stromverbrauchs abfinden müssen. Es wird also ein Standard-Lastprofil zugrunde gelegt, nachdem die genutzten Monate anteilig berechnet werden. Der tatsächliche Stand des Stromzählers spielt dabei also nur noch eine Rolle, um einen etwaigen errechneten Mehrverbrauch abzurechnen; ansonsten wird das gekaufte Paketvolumen anteilig auf die Verbrauchsmonate aufgeteilt. Bei Almado erfolgt dies durchaus kreativ und ganz sicher niemals zu deren Nachteil. Die Billiganbieter, wie Almado, decken ihre SLP-Berechnungen jedoch grundsätzlich nicht auf. Sie sind für den Kunden nicht nachvollziehbar.

Nachdem ich nun ein Sonderkündigungsrecht durchgesetzt hatte (alles mit Hilfe der Schlichtungsstelle), wies ich das Unternehmen sofort darauf hin, dass nur eine Schlussabrechnung akzeptiert wird, welche für mich als Endkunden detailliert und nachvollziehbar die anteilige SLP-Berechnung aufzeigt.
Die Folge war nun, ohne dass dies gefordert war, das Unternehmen von sich aus nur den tatsächlichen Verbrauch für das 2. Belieferungsjahr in der Schlussabrechnung berechnete. Das ergibt für mich einen Vorteil von ca. 30,- Euro. Warum tut ein Unternehmen, welches normalerweise um jeden Cent feilscht, so etwas? Tja, ich mag nicht öffentlich spekulieren; dazu kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Man kann jedoch daraus den Schluss ziehen, dass es dringend anzuraten ist, die SLP-Berechnungen zu hinterfragen und ggf. ebenfalls eine nachvollziehbare Aufschlüsselung zu verlangen.

Offline userD0012

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #1 am: 26. August 2014, 16:15:30 »
Sehr gut gemacht, Glückwunsch! Ja, diese ominöse SLP-Berechnung ist eine absolute Blackbox - übrigens scheinbar nicht nur bei Almado/365 AG. Bei FlexStrom wurde das Thema seinerzeit auch ausgiebig in einschlägigen Verbraucherforen diskutiert.

Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

Man sollte sowas in der Tat genaustens prüfen. Ich glaube, da hat man im Zweifelsfall gute Chancen. Wenn man sich dazu im Vergleich die horrenden Transparenzanforderungen an eine stinknormale Mietnebenkostenabrechnung anschaut, die nun wirklich nur aus primitivsten Grundrechenarten besteht, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die aktuell verwendeten SLP-basierten Abrechnungen diverser Stromanbieter auch nur ansatzweise einem wie auch immer gearteten Transparenzgebot aus Verbrauchersicht genügen...

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #2 am: 26. August 2014, 16:32:03 »
Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

Das Problem ist sogar noch größer. Es gibt nicht nur nicht entsprechende Quellen, es gibt nicht mal die entsprechenden Vorgaben für die Unternehmen. Es gibt "Leitlinien", aber an die müssen sich die Unternehmen nicht zwingend halten. Sie können eigene Berechnungsmodelle entwickeln. Die sollten natürlich den empirischen Daten irgendwo entsprechen, aber kontrollieren tut dies niemand. Auch nicht die Bundesnetzagentur. Diese habe ich extra deswegen angeschrieben und die sehen sich nicht zuständig und betrachten diese Problematik als Abrechnungsthema zwischen Anbieter und Endkunden, für das sie ganz grundsätzlich keine Zuständigkeit hätten.  :o

Folge:  Im Bereich "SLP-Berechnung" können die Anbieter schalten und walten wie sie wollen. Allerdings unterliegt jeder Posten der Abrechnung dem Transparenzgebot. Wenn also ein Kunde fordert, dass er diese Berechnung erläutert haben möchte, ist das Unternehmen (theoretisch) dazu verpflichtet. Davon abgesehen, bin ich bei meiner Recherche jedoch durchaus auch auf Websites von Stromanbietern gestoßen, die z.B. genau aufführen, mit wie viel Prozent sie z.B. welche Monate berechnen. Das alleine macht so eine SLP-Berechnung ja dann schon einigermaßen nachvollziehbar.

Offline Didakt

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #3 am: 26. August 2014, 18:04:06 »
...Die Folge war nun, ohne dass dies gefordert war, das Unternehmen von sich aus nur den tatsächlichen Verbrauch für das 2. Belieferungsjahr in der Schlussabrechnung berechnete. Das ergibt für mich einen Vorteil von ca. 30,- Euro. Warum tut ein Unternehmen, welches normalerweise um jeden Cent feilscht, so etwas? 

@ Eni

Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #4 am: 27. August 2014, 01:57:20 »
@ Eni

Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?

Für meinen persönlichen Fall... da ich zunächst eine Jahresrechnung über dann inzwischen fast 19 Monate (bis Ende Juni) erhalten hatte. In der wurden - trotz vorliegenden Zählerstand - die Monate Jan-Juni per SLP berechnet. Eigentlich wurde der gesamte Zeitraum per SLP abgerechnet, aber für die vorausgegangenen 12 Monate das Paketvolumen angerechnet. Ich weiß also, was bis Ende Juni für 6 Monate SLP-mäßig berechnet worden wäre.  Dieser Wert entspricht nun fast auf den Watt genau dem tatsächlichen Verbrauch von jan-Juli (insg. 35 Tage mehr als die ursprüngl. SLP-Berechnung) der jetzt in der Schlussrechnung abgerechnet wird. Wenn ich es jetzt nochmal genau nachrechne, sind es sogar gut 45,- Euro, die durch eine SLP-Berechnung mindestens mehr gezahlt hätten werden müssen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Großteil dieser Differenz ja dann durchaus auch berechtigt ist. "Normalerweise" ist es als Kunde mein Problem, wenn ich einen Volumentarif abschließe, aber dann im Jahresschnitt weniger verbrauche. Diese hohe Differenz kommt ja nur zustande, weil das Unternehmen nun den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet hat und dieser niedriger liegt. Auch niedriger als wenn man nun ganz einfach das Jahresvolumen gleichmäßig auf 7 Monate runterrechnet - ohne Schwankungen.

Dennoch bleibt der Fakt, dass es das Unternehmen vorgezogen hat, so abzurechnen anstatt eine berechtigte SLP-Berechnung erläutern zu müssen.

Zum ungefähren Nachvollziehen von SLP-Berechnungen kann man auch diesen Rechner nutzen:

http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/

Offline str_eik

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #5 am: 28. August 2014, 21:23:08 »
Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

Vielleicht ist ja diese Verlinkung hilfreich: https://www.stromnetz-berlin.de/de/stromversorger.htm  8)

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #6 am: 28. August 2014, 21:28:46 »
Es gibt keinerlei offen zugängliche Quellen im Internet, die aufzeigen, wie eine solche Berechnung eigentlich genau zu erfolgen hat, geschweige denn, wie die (möglicherweise Fantasie-)Rechnungen der einschlägigen Anbieter zustandekommen.

Vielleicht ist ja diese Verlinkung hilfreich: https://www.stromnetz-berlin.de/de/stromversorger.htm  8)

Nein, leider nicht wirklich.
Ich hatte mir diese Listen von der Website vor einiger Zeit runtergeladen.
Da werden verschiedene Werte im 15-Minuten-Takt berechnet, denen dann noch irgendwelche andere Werte hinzuaddiert werden müssen. Damit hat man keine Chance, irgendwas nachzuvollziehen.

Offline str_eik

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #7 am: 28. August 2014, 21:59:53 »
Dass unterschiedliche Werte ausgewiesen werden, liegt an dem unterschiedlichen Verbrauch. Hier bietet sich beispielsweise eine Addition der Verbrauchswerte in der Zeit von 18:00 bis 24:00 Uhr des 31.12. an.
Dass in dieser Zeit mehr Strom verbraucht wird als beispielsweise in der gleichen Zeitspanne am 20.05., bedarf meines Erachtens keiner weiteren Erklärung.

Anhand der Tabelle lässt sich doch nach Addition der Werte des zu errechnenden Zeitraums (relevanter Verbrauchszeitraum) und einer anschließenden Verhältnisrechnung ein vernünftiges Ergebnis erzielen!

Beispiel:
- Pakettarif 3400 kw/h
- relevanter Verbrauchszeitraum: 01.01. - 31.01.2014
- ergibt laut SLP-Haushalt HB: 101805,437 kWh
- dies entspricht 10,1805437% von den in der Tabelle ausgewiesenen 1000000 kWh
- und nun noch eine Verhältnisrechnung: 3400/100 = x/10,1805437
- 3400*10,1805437 = 34613,84858
- dies nochmals durch 100 ergibt 346,14 kWh

Bei einem 3400 kWh-Paket entfalleen auf den Monat Januar 2014 demnach 346,14 kWh.

 ;D


Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #8 am: 29. August 2014, 01:01:09 »
str_eik, diese Rechnung ist aber nicht komplett. Dann wäre es zwar immer noch nicht einfach, aber machbar.

Lesen Sie einfach mal diese Broschüre dazu, die nach wie vor den aktuellen Stand darstellt:

 „Anwendung der Repräsentativen VDEW-Lastprofile step-by-step“
http://www.allgaeunetz.com/download/vdewm232000umsetzungderanalytischenlastprofilv.pdf

Dann wird ganz schnell klar, dass der Endkunde überhaupt keinen Einblick hat, wie der Stromanbieter tatsächlich rechnet, geschweige denn, es nachvollziehen könnte.

Dass Ihre >10% für den Januar nicht hinkommen, zeigen auch die vereinzelt veröffentlichten Rechnungswerte anderer Anbieter und z.B. auch der Link oben mit der Möglichkeit der Musterrechnung, die grundsätzlich unter 10% liegen.


Offline str_eik

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #9 am: 29. August 2014, 10:07:28 »
In meinem Fall (ich war Kunde der 365 AG und habe ebenfalls von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht) kam ich mittels der o.g. Berechnung auf den seitens der 365 AG in meiner Schlussrechnung angegebenen anteiligen Verbrauch. Dass der zu berechnende Zeitraum in meinem Fall von der obigen Beispielsrechnung abweist, sei dahingestellt.

Dass Ihre >10% für den Januar nicht hinkommen, zeigen auch die vereinzelt veröffentlichten Rechnungswerte anderer Anbieter und z.B. auch der Link oben mit der Möglichkeit der Musterrechnung, die grundsätzlich unter 10% liegen.

Die SLP sind nicht in jedem Jahr identisch.

Meine Beispielrechnung bezog sich auf den Januar 2014.
Im Januar 2013 lag der auf diesen Monat fallende Anteil bezogen auf das komplette Jahr bei ca. 10%, im Januar 2012 bei ca. 9,7%, im Januar 2011 auf bei ca. 9,83% und im Januar 2010 bei ca. 9,85%.

Die unter http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/ ausgewiesenen prozentualen Anteile der einzelnen Monate sind für mich schon wegen der Quellenangabe "Quelle: Berechnung basierend auf aktuellem Datenmaterial" nicht ausschlaggebend. Unklar ist, welches "aktuelle Datenmaterial" hier herangezogen wurde.

str_eik, diese Rechnung ist aber nicht komplett. Dann wäre es zwar immer noch nicht einfach, aber machbar.

Eine SLP-Berechnung ist meines Erachtens, wie oben beschrieben, unproblematisch möglich.

@ Eni:
Sofern Sie mitteilen, welchen Pakettarif Sie hatten und welcher konkrete Zeitraum für Sie relevant ist, wäre eine Berechnung im Handumdrehen realisier- und sodann auch mit Ihrer Schlussrechnung abgleichbar.


Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #10 am: 29. August 2014, 10:19:29 »
Wenn man als Verbraucher grundsätzlich den Zählerstand zu den vertragsrelevanten Terminen  - insbes. zum Ablauf des jeweiligen Lieferjahres (ggf. auch zu den Terminen einer mitgeteilten Preisanpassung, bspw. per 31.12. d. J. wg. ab 01.01. veränderter "staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile") -  selbst abliest und dem Versorger sowie dem zuständigen Netzbetreiber (ÜNB) mitteilt, ist man von geschätzten bzw. rechnerisch ermittelten Verbräuchen (SLP-Berechnungen) wenig betroffen und muss sich damit praktisch kaum befassen !
« Letzte Änderung: 29. August 2014, 10:47:56 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline str_eik

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #11 am: 29. August 2014, 10:32:44 »
Wenn man als Verbraucher grundsätzlich den Zählerstand zu den vertragsrelevanten Terminen...

@khh

Aufgrund des Wortes "grundsätzlich" stimme ich dem zu.
Sollte man allerdings bei einem Pakettarif unterjährig kündigen, kann die SLP-Berechnung sehr wohl relevant sein, um den berechneten Verbrauch überprüfen zu können. Der tatsächliche Verbrauch wird im Falle des Bestehens eines Pakettarifs erst relevant, wenn dieser über dem liegt, welcher anhand der SLP berechnet wurde.

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #12 am: 29. August 2014, 10:42:21 »
@str_eik,

OK, aber wie häufig kommt das vor: 1. sind Paket-Tarife üblicherweise Jahresverträge, also nur bei einer a.o. bzw. Sonderkündigung und 2. ist den meisten Verbrauchern von Paket-Tarifen eher abzuraten.

Gruß, khh


Nachtrag:
Auf welche Rechts- oder Vertragsgrundlage beruft sich almado/365 AG eigentlich bei der praktizierten Berechnung des (zeit)anteiligen Paket-Verbrauchs nach SLP ?
« Letzte Änderung: 29. August 2014, 11:27:23 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline str_eik

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #13 am: 29. August 2014, 16:35:25 »
Nachtrag:
Auf welche Rechts- oder Vertragsgrundlage beruft sich almado/365 AG eigentlich bei der praktizierten Berechnung des (zeit)anteiligen Paket-Verbrauchs nach SLP ?

 :o
Das ist eine gute Frage!!!
Ich konnte in den AGB hierzu auf die Schnelle nichts finden.

Das war bei Flexstrom anders (siehe Punkt 2.6. der AGB [Stand: 31.10.2012]).  ???

Offline Didakt

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #14 am: 29. August 2014, 21:05:41 »
@ Eni
Frage: Wie errechnet sich denn der Vorteil von ca. 30,- Euro?

...Wenn ich es jetzt nochmal genau nachrechne, sind es sogar gut 45,- Euro, die durch eine SLP-Berechnung mindestens mehr gezahlt hätten werden müssen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Großteil dieser Differenz ja dann durchaus auch berechtigt ist. "Normalerweise" ist es als Kunde mein Problem, wenn ich einen Volumentarif abschließe, aber dann im Jahresschnitt weniger verbrauche. Diese hohe Differenz kommt ja nur zustande, weil das Unternehmen nun den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet hat und dieser niedriger liegt. Auch niedriger als wenn man nun ganz einfach das Jahresvolumen gleichmäßig auf 7 Monate runterrechnet - ohne Schwankungen.

Dennoch bleibt der Fakt, dass es das Unternehmen vorgezogen hat, so abzurechnen anstatt eine berechtigte SLP-Berechnung erläutern zu müssen.

Zum ungefähren Nachvollziehen von SLP-Berechnungen kann man auch diesen Rechner nutzen:

http://www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/

In diesem Fall war es wohl seitens des EVU das Vernünftigste, den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.  Eine Berechnung nach SLP basiert in der Regel letztlich immer auf statistischen prozentualen Durchschnittswerten, die für eine individuelle Anwendung kaum nachvollziehbar zu begründen sind, weil sie schlicht und einfach nicht dem eigenen Verbrauchsgefüge entsprechen können. Es bleibt eine Berechnungskrücke durch vergleichende Betrachtungen, also ein Hilfsmittel, auf das notfalls zurückgegriffen werden muss.

Kurzes Fazit zu den übrigen vorstehenden Beiträgen:

Die in diesen Beiträgen verlinkten Listen sind aus meiner Sicht allesamt für eine individuelle Verwendung untauglich. Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme mit dem "Saftladen" in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.

Nachfolgend beispielhaft das selbst fortgeschriebene Lastprofil meiner Abnahmestelle:

Edit: Tabelle "Eigenes Lastprofil" gelöscht. Das Thema ist hinreichend "ausgelutscht"! :D
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 11:03:34 von Didakt »

 

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