Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: SLP-Berechnungen erläutern lassen !  (Gelesen 20389 mal)

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Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #15 am: 30. August 2014, 01:12:22 »

In diesem Fall war es wohl seitens des EVU das Vernünftigste, den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.  Eine Berechnung nach SLP basiert in der Regel letztlich immer auf statistischen prozentualen Durchschnittswerten, die für eine individuelle Anwendung kaum nachvollziehbar zu begründen sind, weil sie schlicht und einfach nicht dem eigenen Verbrauchsgefüge entsprechen können. Es bleibt eine Berechnungskrücke durch vergleichende Betrachtungen, also ein Hilfsmittel, auf das notfalls zurückgegriffen werden muss.

Ne, ne - es geht ja nicht darum, dass vom Stromunternehmen erwartet wird, dass die individuelle Anwendung begründet wird. Bei Durschnittwerten kann es sich logischerweise nicht um den individuellen Stromverbrauch handeln. Es geht einzig darum, dass die Durchschnittswerte, nach denen dann die Berechnung erfolgt, offen dargelegt werden. Und es gibt ja Unternehmen, die dies tun - auch wenn diese vielleicht gar nicht mal primär auf den Leitlinien für SLP-Profile vom BNEW/VDEW gründen.

Hier zum Beispiel: 

http://www.swm.de/privatkunden/kundenservice/rechnung/verbrauchsverlauf.html

Und das Problem ist doch, dass die SLP-Berechnungen eben nicht als Krücke im Notfall genommen werden, sondern gezielt genutzt werden, obwohl z.B. tatsächliche Zählerstände vorliegen. (mein Fall: bekannter Zählerstand zum Anfang und Ende des 1. Belieferungsjahres und trotzdem erst mal Versuch über SLP abzurechnen).

Kurzes Fazit zu den übrigen vorstehenden Beiträgen:

Die in diesen Beiträgen verlinkten Listen sind aus meiner Sicht allesamt für eine individuelle Verwendung untauglich.

Aber es geht doch nicht um individuelle Verwendung, sondern individuelle Nachvollziehbarkeit statistischer Werte. Ich halte die SLP-Profile dafür auch nicht tauglich, da - wie gesagt - weitere nicht bekannte Faktoren dazugekommen. Aber was spräche dagegen, wenn die einzelnen Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer angewendeten Prozentsätze (siehe Link oben) für das jeweilige Kalenderjahr verpflichtet würden?

Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.

Das sehe ich nicht ganz so. Es gibt zum einen unberechtigte SLP-Berechnungen, die trotz vorliegenden Zählerständen gemacht werden. Warum wohl? Und zum anderen ist eine SLP-Berechnung bei Pakettarifen bei unterjährigen Kündigungen auch durch den Endkunden nicht vermeidbar. Da nützen einem seine eigenen erstellten Profile und Zählerstände gar nichts. Diese liegen dem Versorger nicht vor und die muss er auch nicht heranziehen.

Sollte es hier anders lautende Urteile geben, so möge man mich berichtigen. Vorstellen kann ich es mir jedoch nicht, da der logistische Aufwand, die jeweils selbst erstellten Profile auf Richtigkeit zu prüfen, wohl keinem Versorger zumutbar ist.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 19:01:30 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #16 am: 30. August 2014, 14:02:36 »
...Es geht einzig darum, dass die Durchschnittswerte, nach denen dann die Berechnung erfolgt, offen dargelegt werden. Und es gibt ja Unternehmen, die dies tun - auch wenn diese vielleicht gar nicht mal primär auf den Leitlinien für SLP-Profile vom BNEW/VDEW gründen.

Hier zum Beispiel: 

http://www.swm.de/privatkunden/kundenservice/rechnung/verbrauchsverlauf.html

Und das Problem ist doch, dass die SLP-Berechnungen eben nicht als Krücke im Notfall genommen werden, sondern gezielt genutzt werden, obwohl z.B. tatsächliche Zählerstände vorliegen. (mein Fall: bekannter Zählerstand zum Anfang und Ende des 1. Belieferungsjahres und trotzdem erst mal Versuch über SLP abzurechnen).

Ja gut, die Darlegung der verwendeten Durchschnittswerte kann man doch vom EVU abverlangen. Man muss sie dann halt auch akzeptieren, wenn ein Gegenbeweis nicht möglich ist. Ihr Fall ist doch nicht die Regel und gebietet ggf. einen Widerspruch gegen dieses Vorgehen.  Die seriösen Energielieferer bedienen sich nach meinen Erfahrungen solch dubioser Mittel nicht.

Natürlich werden die in dem verlinkten Artikel aufgezeigten durchschnittlichen prozentualen Verbrauchswerte (Standardprofile) als Berechnungskrücke verwendet. Das kommt im Artikel doch eindeutig zum Ausdruck! Und die Gesetzesgrundlagen dafür sind (für die Grundversorgten) gleich mit aufgeführt. Ansonsten gehören entsprechende Hinweise darauf in die AGB geschrieben.

Aber es geht doch nicht um individuelle Verwendung, sondern individuelle Nachvollziehbarkeit statistischer Werte. Ich halte die SLP-Profile dafür auch nicht tauglich, da - wie gesagt - weitere nicht bekannte Faktoren dazugekommen. Aber was spräche dagegen, wenn die einzelnen Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer angewendeten Prozentsätze (siehe Link oben) für das jeweilige Kalenderjahr verpflichtet würden?

Gesetz den Fall, der EVU stellt die verwendeten statistischen Werte zur Verfügung, wie sollen die denn individuell nachvollzogen werden, wenn der Verbraucher durch fehlende eigene Werte keine Vergleichsmöglichkeit hat.

Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme  in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.

Das sehe ich nicht ganz so. Es gibt zum einen unberechtigte SLP-Berechnungen, die trotz vorliegenden Zählerständen gemacht werden. Warum wohl? Und zum anderen ist eine SLP-Berechnung bei Pakettarifen bei unterjährigen Kündigungen auch durch den Endkunden nicht vermeidbar. Da nützen einem seine eigenen erstellten Profile und Zählerstände gar nichts. Diese liegen dem Versorger nicht vor und die muss er auch nicht heranziehen.

Wer den Eindruck hat oder feststellt, vom EVU über den Tisch gezogen zu werden, muss sich dagegen wehren, so er es kann! Was die unterjährige Berechnung bei Pakettarifen angeht, ist hier dazu das Zutreffende gesagt.

Die eigenen Profile nützen immer dann etwas, wenn man sie besitzt. Insofern ist es für mich auch kein Problem, die verwendeten Profile in dem o.a. verlinkten Artikel nachvollziehen zu können. Meine Profile kommen jenen nämlich sehr nahe. Das ist doch schon mal was! :D Aber auch in anderer Hinsicht waren mir diese Profile schon mehrfach sehr nützlich!

In dem verlinkten Artikel wird doch im Übrigen eindeutig darauf hingewiesen, dass es zur Schätzung der Verbrauchswerte durch das EVU nur kommt, wenn es an den notwendigen Zählerstandsmeldungen durch den Verbraucher für die Jahresabrechnung bzw. anlässlich maßgeblicher Tarif- oder Vertragsänderungen mangelt. Diese Verbraucherversäumnisse sind u. a. die eigentliche Ursache für den gegenständlichen hier im Forum behandelten Klad­de­ra­datsch.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 19:02:29 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #17 am: 30. August 2014, 22:11:27 »
...Es geht einzig darum, dass die Durchschnittswerte, nach denen dann die Berechnung erfolgt, offen dargelegt werden. Und es gibt ja Unternehmen, die dies tun - auch wenn diese vielleicht gar nicht mal primär auf den Leitlinien für SLP-Profile vom BNEW/VDEW gründen.

Hier zum Beispiel: 

http://www.swm.de/privatkunden/kundenservice/rechnung/verbrauchsverlauf.html

Und das Problem ist doch, dass die SLP-Berechnungen eben nicht als Krücke im Notfall genommen werden, sondern gezielt genutzt werden, obwohl z.B. tatsächliche Zählerstände vorliegen. (mein Fall: bekannter Zählerstand zum Anfang und Ende des 1. Belieferungsjahres und trotzdem erst mal Versuch über SLP abzurechnen).

Ja gut, die Darlegung der verwendeten Durchschnittswerte kann man doch vom EVU abverlangen. Man muss sie dann halt auch akzeptieren, wenn ein Gegenbeweis nicht möglich ist. Ihr Fall ist doch nicht die Regel und gebietet ggf. einen Widerspruch gegen dieses Vorgehen.  Die seriösen Energielieferer bedienen sich nach meinen Erfahrungen solch dubioser Mittel nicht.

Ok, dann herrschte hier vielleicht ein grundsätzliches Missverständnis darüber, was kritisiert wird. Die Berechnung von A-Z, angefangen bei den 15-Minuten-Werten, inklusive weiterer Faktoren, etc. erwarte auch ich nicht. Es geht mir nur um die Transparenz und Allgemeingültigkeit. Wenn z.B. in den Rechnungen - oder noch besser öffentlich auf den Websites - die herangezogenen Durchschnittswerte dargelegt würden, da würde ein gewisser Missbrauch nicht mehr möglich sein. Und mit "Missbrauch" meine ich z.B. auch geringe Abweichungen, die dubiose Unternehmen dazu nutzen, ihre Rechnung so zu gestalten, dass die Abrechnung leicht "geglättet" wird, so dass es nicht zu einer Auszahlung von Guthaben über ein paar Euro kommen muss.

Natürlich werden die in dem verlinkten Artikel aufgezeigten durchschnittlichen prozentualen Verbrauchswerte (Standardprofile) als Berechnungskrücke verwendet. Das kommt im Artikel doch eindeutig zum Ausdruck! Und die Gesetzesgrundlagen dafür sind (für die Grundversorgten) gleich mit aufgeführt. Ansonsten gehören entsprechende Hinweise darauf in die AGB geschrieben.

"Gedacht" sind die Profile natürlich als "Krücke". Aber das ändert ja nichts daran, dass manche Billiganbieter sie dennoch darüber hinaus heranziehen, wenn es für sie vorteilhafter ist.

Gesetz den Fall, der EVU stellt die verwendeten statistischen Werte zur Verfügung, wie sollen die denn individuell nachvollzogen werden, wenn der Verbraucher durch fehlende eigene Werte keine Vergleichsmöglichkeit hat.

Die eigenen Werte sind doch nur bedingt eine Vergleichsmöglichkeit, da diese nun mal individuell auf dem eigenen Stromverbrauch beruhen, während die SLP-Werte sich aus den Durchschnittwerten aller Strombezieher eines Versorgers mit selben Profil ergeben. Ich kann die dann individuell nachvollziehen, wenn ich weiß, welche Werte der Versorger für meine Abrechnungsperiode zugrundelegt. Das kann ich nachrechnen. Wenn für 2014 z.B. 9,5% des Verbrauchs für den Januar berechnet werden, ist es einfach nachzuvollziehen, ob tatsächlich diese 9,5% veranschlagt wurden. Da aber ausgerechnet diese Zahlen nicht bekanntgegeben werden, können die auch nach Gutdünken für jeden einzelnen Kunden anders aussehen, ohne, dass es Jemand merkt.

Zu zufriedenstellenden Ergebnissen können deshalb nur die eigenen permanent vorzunehmenden Zählerablesungen an den maßgeblichen zeitlichen Schnittpunkten und die Meldungen der Zählerstände an EVU und Netzbetreiber führen.
Es ist wie es ist: Die hier im Forum immer wieder bemängelten Abrechnungsprobleme in Sachen kWh-Verbrauch beruhen weitestgehend auf eigenem Verschulden.

Das sehe ich nicht ganz so. Es gibt zum einen unberechtigte SLP-Berechnungen, die trotz vorliegenden Zählerständen gemacht werden. Warum wohl? Und zum anderen ist eine SLP-Berechnung bei Pakettarifen bei unterjährigen Kündigungen auch durch den Endkunden nicht vermeidbar. Da nützen einem seine eigenen erstellten Profile und Zählerstände gar nichts. Diese liegen dem Versorger nicht vor und die muss er auch nicht heranziehen.

Wer den Eindruck hat oder feststellt, vom EVU über den Tisch gezogen zu werden, muss sich dagegen wehren, so er es kann! Was die unterjährige Berechnung bei Pakettarifen angeht, ist hier dazu das Zutreffende gesagt.

Das kann ja nicht die Lösung sein, dass man feststellt, dass man dann eben unterjährige Kündigungen vermeiden soll. Die wenigsten Endkunden kündigen aus Spaß an der Freud. Entweder gehen dem vehemente Ärgernisse voran, ein Umzug oder aber auch eine Preiserhöhung, die zur Sonderkündigung berechtigt.
Davon abgesehen, ich beziehe mich ausschließlich auf Pakettarife bei dieser Problematik. Bei Verbrauchsabhängigen Tarifen tritt das Problem nur bei Preisanpassungen in der Abrechnungsperiode auf. Und hier kann ich als Verbraucher tatsächlich entgegenwirken, in dem ich mindestens 1x monatlich meinen Zählerstand sichere und dem Versorger und dem Netzbetreiber mitteile. Mein neuer Stromanbieter gibt mir online die Möglichkeit jederzeit Zählerstände einzutragen, was ja inzwischen wohl bei vielen Versorgern der Fall ist. Damit kann er auch bei einer Preiserhöhung tatsächliche Zählerstände heranziehen und ich muss keine SLP-Berechnung akzeptieren. Wobei man dazu schreiben muss, dass SLP-Berechnungen ja nicht von Haus aus nachteilig sind. Man kann auch mal Glück haben und eine solche Berechnung kommt günstiger als die tatsächlichen Werte.

Die eigenen Profile nützen immer dann etwas, wenn man sie besitzt. Insofern ist es für mich auch kein Problem, die verwendeten Profile in dem o.a. verlinkten Artikel nachvollziehen zu können. Meine Profile kommen jenen nämlich sehr nahe. Das ist doch schon mal was! :D Aber auch in anderer Hinsicht waren mir diese Profile schon mehrfach sehr nützlich!

Ja, das glaube ich. Sinnvoll ist das für den eigenen Überblick und auch zum Vergleich mit den SLP-Profilen auf jeden Fall. Daher nehme ich das auch gerne als Anregung an, für mich meine absoluten Werte ebenfalls mal entsprechend einem selbst erstellten Profil zu verwenden.

In dem verlinkten Artikel wird doch im Übrigen eindeutig darauf hingewiesen, dass es zur Schätzung der Verbrauchswerte durch das EVU nur kommt, wenn es an den notwendigen Zählerstandsmeldungen durch den Verbraucher für die Jahresabrechnung bzw. anlässlich maßgeblicher Tarif- oder Vertragsänderungen mangelt. Diese Verbraucherversäumnisse sind u. a. die eigentliche Ursache für den gegenständlichen hier im Forum behandelten Klad­de­ra­datsch.

Nochmal: Eben nicht. Worauf hingewiesen wird, und was tatsächlich der Fall ist, sind 2 Paar verschiedene Schuhe. Wenn wir hier von den Unternehmen ausgehen würde, die sie an diese Vorgaben halten, befänden wir uns nicht in diesem Thread.  ;)
Richtig ist allerdings, dass ein Großteil dieser Fälle vermieden werden könnte, wenn zumindest zum Ende eines Belieferungsjahres IMMER die Zählerstände mitgeteilt würden - im Idealfall natürlich öfter. Fakt ist aber, dass dieses Forum nicht alle Verbraucher erreicht und es auch weiterhin zu "scheinbar" berechtigten SLP-Berechnungen kommen wird, da Zählerstände tatsächlich nicht vorliegen. Aber warum liegen diese nicht vor? Wenn man sich mal nur die Fälle in diesem Forum betrachtet, weil Unternehmen wie Almado/immergrün oder wie sie derzeit heißen...NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern. Und diese Unterlassungen erfolgen nun mal ganz bewusst, damit per SLP abgerechnet werden kann, wodurch der Versorger durch die mangelnde Transparenz wesentlich "flexibler" abrechnen kann.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 19:01:08 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #18 am: 31. August 2014, 00:21:22 »
... Fakt ist aber, dass ... es auch weiterhin zu "scheinbar" berechtigten SLP-Berechnungen kommen wird, da Zählerstände tatsächlich nicht vorliegen. Aber warum liegen diese nicht vor? Wenn man sich mal nur die Fälle in diesem Forum betrachtet, weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern. Und diese Unterlassungen erfolgen nun mal ganz bewusst, damit per SLP abgerechnet werden kann, wodurch der Versorger durch die mangelnde Transparenz wesentlich "flexibler" abrechnen kann.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Wo ist (außerhalb der Grundversorgung) gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Versorger "eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern" muss ?

Trifft das mit den "bewussten Unterlassungen" durch almado/immergrün/365 AG wirklich generell zu? Speziell bei Bonusverträgen wird doch inhaltlich der (zumindest aktuellen) AGB zur Mitteilung des Zählerstandes aufgefordert:
Zitat
9 Bonusanspruch
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. ...

Liegt es also vielleicht auch an "Unterlassungen" der Kunden, wenn am Ende des (ersten) Lieferjahres nicht bzw. verspätet oder mit (u.U. nachteiligen) SLP-Verbräuchen abgerechnet wird ? ??? 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #19 am: 31. August 2014, 01:17:35 »
Trifft das mit den "bewussten Unterlassungen" durch almado/immergrün/365 AG wirklich generell zu? Speziell bei Bonusverträgen wird doch inhaltlich der (zumindest aktuellen) AGB zur Mitteilung des Zählerstandes aufgefordert:
Zitat
9 Bonusanspruch
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. ...

Liegt es also vielleicht auch an "Unterlassungen" der Kunden, wenn am Ende des (ersten) Lieferjahres nicht bzw. verspätet oder mit (u.U. nachteiligen) SLP-Verbräuchen abgerechnet wird ? ???

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht, wenn AGB - wie in meinem Fall - folgendermaßen formuliert sind:

(3) Der in der Jahresabrechnung berechnete
Energieverbrauch wird auf Basis des
Zählerstandes des Kunden ermittelt. Der Kunde
ist verpflichtet, den Zählerstand nach
Aufforderung durch IMMERGRÜN
oder den
jeweiligen Grundversorger, Verteilnetz- oder
Messstellenbetreiber am Ort der
Entnahmestelle selbst abzulesen oder durch
einen Beauftragten vor Ort ablesen zu lassen.


Und da ich nicht wichtig genug bin, dass man für mich Sonder-AGB formuliert, möchte ich doch mal annehmen, dass diese zu Tausendem für das Jahr 2013/2014 im Umlauf sind und entsprechend gelten müssten.

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #20 am: 31. August 2014, 02:45:25 »
In der AGB-Bestimmung Ziff. 10 hieß es darüberhinaus seinerzeit noch nicht  -  Zitat : 
"(3) Der in der Jahresabrechnung berechnete Energieverbrauch wird auf Basis des Zählerstandes des Kunden ermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Aufforderung durch den Energieversorger oder den jeweiligen Grundversorger, Verteilnetz- oder Messstellenbetreiber am Ort der Entnahmestelle selbst abzulesen oder durch einen Beauftragten vor Ort ablesen zu lassen sowie unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ..." ?

Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung  -  Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 02:58:18 von khh »
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Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #21 am: 31. August 2014, 04:15:12 »
In der AGB-Bestimmung Ziff. 10 hieß es darüberhinaus seinerzeit noch nicht  -  Zitat : 
"(3) Der in der Jahresabrechnung berechnete Energieverbrauch wird auf Basis des Zählerstandes des Kunden ermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Aufforderung durch den Energieversorger oder den jeweiligen Grundversorger, Verteilnetz- oder Messstellenbetreiber am Ort der Entnahmestelle selbst abzulesen oder durch einen Beauftragten vor Ort ablesen zu lassen sowie unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ..." ?

Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
Diesen Zusatz wird Almado und Konsorten wohl in ihre AGB aufgenommen haben, nachdem die AGB, wie ich sie vorliegen habe, ihnen nun mehrmals bei vorgenommenen Schätzungen das Genick gebrochen haben. Dies beantwortet auch ihre Eingangsfrage aus Ihrem vorangegangen Beitrag: Das Unternehmen hat es eben nicht nur bei mir, sondern wohl in sehr vielen Fällen unterlassen, die Kunden zur Ablesung aufzufordern. Da darf man dann sicher auch mal eine bewusste Unterlassung annehmen.

Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung  -  Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !

In der Stromgrundversorgungsverordnung §11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen.
Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 04:21:58 von Eni »

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #22 am: 31. August 2014, 12:57:17 »
Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
und
Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?

( vom Forenbetreiber unter Bezug auf die Forenregeln bearbeitet)


Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung  -  Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
In der Stromgrundversorgungsverordnung §11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen.

Es ist sogar SEHR in Zweifel zu ziehen, dass Bestimmungen der StromGVV analog auf Sonderverträge wie bei almado/immergrün/365 AG übertragen werden können, wenn diese nicht explizit als AGB-Bestandteil in das Vertragsverhältnis übernommen wurden (siehe diesbzgl. auch @Didakt in Anwort #16) !
Eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung kenne ich jedenfalls nicht und ohne fundierten Nachweis sollten solch eher falsche Einschätzungen bzw. mit NICHTS untermauerte Behauptungen in diesem Forum besser nicht verbreitet werden.
« Letzte Änderung: 02. September 2014, 10:27:46 von energienetz »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #23 am: 31. August 2014, 21:40:58 »
Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
und
Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?

Warum denn gleich so "aggressiv", wenn in zu Ihren Ausführungen in sachlicher Form nachgefragt wird :D. Und bzgl. "verfälsche Zitate" habe ich NICHTS "gemeint" - was sollen solche Aussagen, wollen Sie mir (wieder einmal) irgendetwas unterstellen >:( ?

Wer hier in dieser Form wem was unterstellen wollte, dürfte wohl sehr offensichtlich sein.


Es ist sogar SEHR in Zweifel zu ziehen, dass Bestimmungen der StromGVV analog auf Sonderverträge wie bei almado/immergrün/365 AG übertragen werden können, wenn diese nicht explizit als AGB-Bestandteil in das Vertragsverhältnis übernommen wurden (siehe diesbzgl. auch @Didakt in Anwort #16) !

Ja, es ist sehr in Zweifel zu ziehen? Dann belegen Sie das doch bitte, und zwar vielleicht ausnahmsweise mal ohne Hilfe von didakt, der in Antwort 16 nun wirklich nichts dazu ausführt.

Eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung kenne ich jedenfalls nicht und ohne fundierten Nachweis sollten solch eher falsche Einschätzungen bzw. mit NICHTS untermauerte Behauptungen in diesem Forum besser nicht verbreitet werden.

Dann belegen Sie doch bitte, dass dem nicht so ist - vorzugsweise natürlich durch "höchstrichterliche Rechtsprechung".
« Letzte Änderung: 01. September 2014, 14:28:58 von Eni »

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #24 am: 01. September 2014, 19:33:30 »
Da der letzte (wieder einmal diskreditierende :() Absatz des vorstehenden Beitrags inzwischen gelöscht wurde, starte ich einen letzten Versuch, mit @Eni doch noch zu einer sachlichen Diskussion zu kommen:

... Ja, es ist sehr in Zweifel zu ziehen? Dann belegen Sie das doch bitte, und zwar vielleicht ausnahmsweise mal ohne Hilfe von didakt, ...
[und]
... Dann belegen Sie doch bitte, dass dem nicht so ist - vorzugsweise natürlich durch "höchstrichterliche Rechtsprechung".
(Einfügung [und] durch khh)

Zunächst sind erst mal SIE an der Reihe zu "belegen", dass Ihre Aussage
Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung  -  Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
In der Stromgrundversorgungsverordnung § 11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen. ...
wirklich zutreffen könnte.

Das BGH-Urteil vom 18.07.2012 Az VIII ZR 337/11 Rn 28 u. 29, der § 1 (1) StromGVV sowie die §§ 307 (2) Nr. 1, 308, 309 und 310 (2) können vielleicht zu einem Erkenntniszuwachs bzgl. einer "Leitbildfunktion" der GVV für diesen "Fall" beitragen.
 
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Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #25 am: 01. September 2014, 20:06:57 »
Das BGH-Urteil vom 18.07.2012 Az VIII ZR 337/11 Rn 28 u. 29, der § 1 (1) StromGVV sowie die §§ 307 (2) Nr. 1, 308, 309 und 310 (2) können vielleicht zu einem Erkenntniszuwachs bzgl. einer "Leitbildfunktion" der GVV für diesen "Fall" beitragen.

Ich brauchte diesen Erkenntnisgewinn nicht, aber freut mich, dass Sie etwas gefunden haben, was meine Grundannahmen bestätigt.

Offline khh

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #26 am: 01. September 2014, 21:09:59 »
... freut mich, dass Sie etwas gefunden haben, was meine Grundannahmen bestätigt.

Ist das so, werden Ihre "Grundannahmen" wirklich bestätigt? Eine "analoge Anwendung" der GVV-Bestimmungen bei Sonderverträgen kommt jedenfalls schon mal nicht in Frage, denn lt. BGH - Zitat "gilt die StromGVV für diese Rechtsverhältnisse weder unmittelbar noch analog" [vgl. auch § 1 (1) StromGVV].

Und entfaltet die StromGVV bzgl. der Zählerablesung wirklich eine - Zitat "Leitbildfunktion im weiteren Sinne"? Wodurch soll denn eine den Sonderkunden inhaltlich einer AGB ggf. auferlegte Selbstablesepflicht (unangemessen) zu deren Nachteil von den Bestimmungen der GVV abweichen [vgl. insbes. § 310 (2) BGB]?

Ich bin nach wie vor nicht überzeugt und habe unverändert meine Zweifel an Ihrer "Grundannahme" :-\.
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Offline Netznutzer

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #27 am: 02. September 2014, 00:20:19 »
@ Eni

Der Netzbetreiber teilt 365 jeden Monat den genauen SLP-Verbrauch für jede Abnahmestelle mit, die von 365 versorgt wird. Somit liegt 365 Ihr SLP-Schätzungsverbrauch für die Belieferungszeit genau vor. Daher kann 365 ohne großen Aufwand berechnen, wie sich Ihr Paketverbrauch anteilig entwickelt hat, und welche Differenz durch den abgelesenen Zählerstand entstanden ist.

Gruß

NN

Offline Eni

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Re: SLP-Berechnungen erläutern lassen !
« Antwort #28 am: 02. September 2014, 20:00:01 »
@Netznutzer

Es wurde doch gar nicht angezweifelt, dass die Versorger dies ohne großen Aufwand können und die entsprechenden Daten verwertbar vorliegen haben.
Das Problem bleibt aber doch, dass die Daten für den Endkunden nicht nachvollziehbar sind, und zwar in dem Sinne, ob wirklich die korrekten SLP-Werte Anwendung finden.

Mein Netzbetreiber war auf Anfrage jedenfalls nicht bereit, mir diese Daten zukommen zu lassen.

 

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