Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
SLP-Berechnungen erläutern lassen !
khh:
In der AGB-Bestimmung Ziff. 10 hieß es darüberhinaus seinerzeit noch nicht - Zitat :
"(3) Der in der Jahresabrechnung berechnete Energieverbrauch wird auf Basis des Zählerstandes des Kunden ermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Aufforderung durch den Energieversorger oder den jeweiligen Grundversorger, Verteilnetz- oder Messstellenbetreiber am Ort der Entnahmestelle selbst abzulesen oder durch einen Beauftragten vor Ort ablesen zu lassen sowie unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ..." ?
Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung - Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
Eni:
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 02:45:25 ---In der AGB-Bestimmung Ziff. 10 hieß es darüberhinaus seinerzeit noch nicht - Zitat :
"(3) Der in der Jahresabrechnung berechnete Energieverbrauch wird auf Basis des Zählerstandes des Kunden ermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Aufforderung durch den Energieversorger oder den jeweiligen Grundversorger, Verteilnetz- oder Messstellenbetreiber am Ort der Entnahmestelle selbst abzulesen oder durch einen Beauftragten vor Ort ablesen zu lassen sowie unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ..." ?
--- Ende Zitat ---
Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
Diesen Zusatz wird Almado und Konsorten wohl in ihre AGB aufgenommen haben, nachdem die AGB, wie ich sie vorliegen habe, ihnen nun mehrmals bei vorgenommenen Schätzungen das Genick gebrochen haben. Dies beantwortet auch ihre Eingangsfrage aus Ihrem vorangegangen Beitrag: Das Unternehmen hat es eben nicht nur bei mir, sondern wohl in sehr vielen Fällen unterlassen, die Kunden zur Ablesung aufzufordern. Da darf man dann sicher auch mal eine bewusste Unterlassung annehmen.
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 02:45:25 ---Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung - Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
--- Ende Zitat ---
In der Stromgrundversorgungsverordnung §11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen.
Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?
khh:
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?
--- Ende Zitat ---
( vom Forenbetreiber unter Bezug auf die Forenregeln bearbeitet)
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 02:45:25 ---Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung - Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
--- Ende Zitat ---
In der Stromgrundversorgungsverordnung §11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen.
--- Ende Zitat ---
Es ist sogar SEHR in Zweifel zu ziehen, dass Bestimmungen der StromGVV analog auf Sonderverträge wie bei almado/immergrün/365 AG übertragen werden können, wenn diese nicht explizit als AGB-Bestandteil in das Vertragsverhältnis übernommen wurden (siehe diesbzgl. auch @Didakt in Anwort #16) !
Eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung kenne ich jedenfalls nicht und ohne fundierten Nachweis sollten solch eher falsche Einschätzungen bzw. mit NICHTS untermauerte Behauptungen in diesem Forum besser nicht verbreitet werden.
Eni:
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 12:57:17 ---
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---Nein, natürlich gibt es "Ihren blauen Zusatz" bei meinen AGB nicht. Oder meinen Sie, ich verfälsche Zitate, in dem ich ein Satzende in Form eines Punktes setze, wo keines hingehört?
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---Im Übrigen sind wir alle nicht blind. Eine etwas weniger spektakuläre Hervorhebung einzelner Textpassagen meiner Zitate tut es sicher auch, oder?
--- Ende Zitat ---
Warum denn gleich so "aggressiv", wenn in zu Ihren Ausführungen in sachlicher Form nachgefragt wird :D. Und bzgl. "verfälsche Zitate" habe ich NICHTS "gemeint" - was sollen solche Aussagen, wollen Sie mir (wieder einmal) irgendetwas unterstellen >:( ?
--- Ende Zitat ---
Wer hier in dieser Form wem was unterstellen wollte, dürfte wohl sehr offensichtlich sein.
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 12:57:17 ---Es ist sogar SEHR in Zweifel zu ziehen, dass Bestimmungen der StromGVV analog auf Sonderverträge wie bei almado/immergrün/365 AG übertragen werden können, wenn diese nicht explizit als AGB-Bestandteil in das Vertragsverhältnis übernommen wurden (siehe diesbzgl. auch @Didakt in Anwort #16) !
--- Ende Zitat ---
Ja, es ist sehr in Zweifel zu ziehen? Dann belegen Sie das doch bitte, und zwar vielleicht ausnahmsweise mal ohne Hilfe von didakt, der in Antwort 16 nun wirklich nichts dazu ausführt.
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 12:57:17 ---Eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung kenne ich jedenfalls nicht und ohne fundierten Nachweis sollten solch eher falsche Einschätzungen bzw. mit NICHTS untermauerte Behauptungen in diesem Forum besser nicht verbreitet werden.
--- Ende Zitat ---
Dann belegen Sie doch bitte, dass dem nicht so ist - vorzugsweise natürlich durch "höchstrichterliche Rechtsprechung".
khh:
Da der letzte (wieder einmal diskreditierende :() Absatz des vorstehenden Beitrags inzwischen gelöscht wurde, starte ich einen letzten Versuch, mit @Eni doch noch zu einer sachlichen Diskussion zu kommen:
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 21:40:58 ---... Ja, es ist sehr in Zweifel zu ziehen? Dann belegen Sie das doch bitte, und zwar vielleicht ausnahmsweise mal ohne Hilfe von didakt, ...
[und]
... Dann belegen Sie doch bitte, dass dem nicht so ist - vorzugsweise natürlich durch "höchstrichterliche Rechtsprechung".
--- Ende Zitat ---
(Einfügung [und] durch khh)
Zunächst sind erst mal SIE an der Reihe zu "belegen", dass Ihre Aussage
--- Zitat von: Eni am 31. August 2014, 04:15:12 ---
--- Zitat von: khh am 31. August 2014, 02:45:25 ---Und wie verhält es sich denn nun bzgl. Ihrer obigen Feststellung - Zitat :
"... weil Unternehmen wie Almado/immergrün ... NICHT wie gesetzlich vorgeschrieben, eigene Messungen durchführen oder ersatzweise zur Zählerablesung auffordern." ?
Es wäre für andere Betroffene doch ebenfalls sehr hilfreich, diese gesetzliche Vorschrift auch zu kennen und sich darauf berufen zu können !
--- Ende Zitat ---
In der Stromgrundversorgungsverordnung § 11 ist dies entsprechend festgelegt. Ich sehe keinen Grund, hier von einer analogen Anwendung bei Sonderverträgen abzuweichen, sofern die AGB nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. Auch die Erlaubnis zur Schätzung bzw. SLP-Berechnungen bei ungeklärtem Zählerstand wird aus der StromGVV auf Sonderverträge übertragen - das wird auch nicht in Zweifel gezogen. ...
--- Ende Zitat ---
wirklich zutreffen könnte.
Das BGH-Urteil vom 18.07.2012 Az VIII ZR 337/11 Rn 28 u. 29, der § 1 (1) StromGVV sowie die §§ 307 (2) Nr. 1, 308, 309 und 310 (2) können vielleicht zu einem Erkenntniszuwachs bzgl. einer "Leitbildfunktion" der GVV für diesen "Fall" beitragen.
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