Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Core2max:
Auf meiner neuen Rechnung ist der Bonus jetzt vorhanden, werde das jetz mal prüfen.
@Harris: https://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/
funktioniert.
Aber nutzen werde,würde und habe ich den nicht :)
khh:
--- Zitat von: Harris am 11. Januar 2015, 15:53:50 ---... Leider hat mein herzallerliebster Stromanbieter (rein zufällig) den Bonus vergessen ;-). ...
--- Ende Zitat ---
Wohl nicht "vergessen", denn almado/365 AG dürfte der Auffassung sein, dass kein Bonusanspruch besteht (AGB-Bestimmung Ziff. 9 - Auszug: "Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.")
Core2max:
Hab meine Rechnung jetzt mal durchgelesen. Man könnte das auch übersichtlicher darstellen aber der Bonus ist nun ausgewiesen. Interessanterweise wird nun über den gesamten Zeitraum der identische Strompreis aufgezeigt , nicht wie vorhergehend ab dem 1.1.2014 erhöht.
Man stellt mir nun einen Scheck innerhalb von drei Wochen in Aussicht.
Das ich diesem Verfahren schon bei der Zählerstandsmitteilung widersprochen habe wird ignoriert
Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk
khh:
--- Zitat von: Core2max am 11. Januar 2015, 18:44:09 ---... Man stellt mir nun einen Scheck innerhalb von drei Wochen in Aussicht.
Das ich diesem Verfahren schon bei der Zählerstandsmitteilung widersprochen habe wird ignoriert.
--- Ende Zitat ---
Dann erinnern Sie doch per Email an die Fristsetzung (24.01.15 ?) für den Zahlungseingang per Überweisung und an die andernfalls erfolgende Beschwerde bei der Schlichtungsstelle ! ;)
Didakt:
--- Zitat von: khh am 11. Januar 2015, 19:07:30 ---Dann erinnern Sie doch per Email an die Fristsetzung (24.01.15 ?) ...
--- Ende Zitat ---
Eine kurze ergänzende Anmerkung zur Fristvorgabe:
In meinen Vorlagen ist eine Frist von 14 Tagen für die Guthabenerstattung ab Rechnungserstellung vorgegeben.
Guthaben aus Energierechnungen sind gemäß kürzlich ergangenem Urteil des OLG Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, vom 16.12.2014) unverzüglich zu erstatten.
--- Zitat von: Wikipedia zu "unverzüglich" auszugsweise ---Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt. ..
Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB bedeutet unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“. ...
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.
--- Ende Zitat ---
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