365 AG - Nur Klagen hilft
Hierbei handelt es sich wirklich um eine richtige Abzocke von Kunden. Ziel ist es einfach so viel Geld der Kunden in das Unternehmen zu bekommen, ohne zu Zahlen.
Urteil Stiftung Warentest: Mangelhaft
365AG reagiert nur im Falle, dass es darum geht, Geld zu bekommen. Im Falle von Rückzahlungen an Kunden gibt es keine Reaktion.
Man muss hierzu noch anmerken, dass zu 365AG auch eine Inkasse-Firma gehört, die mit massiven Druck Kunden zu Zahlungen bewegt.
Aufgrund der engen Margen dieser sogenannten Stromanbieter kann dieses System zu so funktionieren, dass - wie in einem Schneeballsystem- so viele Kunden geworben werden, die über überhöhte Abschlagszahlungen und das nicht Ausbezahlen der Bonuszahlung so viel Geld in das Unternehmen einbezahlen und so wenig wie möglich ausbezahlt wird. Da auf Kundenschreiben nicht reagiert wird, hilft nur der Gang zum Anwalt. Und da nicht einmal auf Schreiben vom Anwalt reagiert wird, hilft nur die Klage. Die Klage vor dem Amtsgericht kann nur empfohlen werden, da es wohl noch keinen bekannten Fall gibt, dass ein Kunde verloren hat. Außerdem ist dies auch ein Mittel dem Unternehmen deutlich zu machen, dass die Kosten des Verfahrens von 365AG zu tragen sind - quasi als Entschädigung für mangelhafte Kommunikation mit dem Kunden (hier spricht man auch von Vorsatz).
Bonuszahlung: Wird versucht zunächst über Verkürzung der Vertragslaufzeit oder das vorsätzliche Erzwingen von Verfahrensfehlern zu umgehen. Wenn dies alles nicht hilft, dann wird der Bonus einfach nicht ausbezahlt. Im Prinzip, wird die Stromrechnung so teurer als beim Grundversorger.
Abschlagszahlung: Wird in der Regel viel zu hoch angesetzt. Zu dem wird der prognostizierte Verbrauch durch 11 Monate geteilt. Tatsächlich werden aber 12 Monate abgebucht, bzw. man muss 12 Abschläge zahlen. Jetzt merkt dann auch jeder, dass man im Vergleich zur Beispielrechnung viel zu viel bezahlt.
Rückzahlungen aufgrund Verbrauchsgutschrift werden über Verrechnungsscheck bezahlt. Dies ist auch irgendwie Masche und ungewöhnlich - vorallem in der heutigen Zeit. In diversen Foren wird auch beschrieben, dass Schecks teilweise nicht ankommen etc.
In der Verbrauchsabrechnung steht auch, dass mit Einlösen des Schecks alle Forderungen beglichen sind. Dies ist natürlich nicht haltbar. Auch wenn der Bonus nicht enthalten ist, der Scheck kann ruhigen Gewissens eingelöst werden und man kann den Bonus immer noch einklagen (hierzu gibt es auch viele Urteile).
Fazit: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann sich glücklich schätzen. Wer nicht - vielleicht noch schnell eine abschließen - muss zumindest die Anwaltskosten auslegen, bekommt diese aber nach erfolgreicher Klage wieder.