Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
GPKE-Xperte:
Kann einer der juristisch bewanderten Forumsmitglieder das Urteil in einfachen Sätzen erklären?
Ist nach Auffassung des Gerichtes einfach die falsche MK Firma für die Zahlung der EEG Umlage vom ÜNB heraungezogen worden? Muss jetzt der ÜNB "einfach" die andere MK Firma verklagen? Oder warum ist MK aktuell noch relativ ruhig nach diesen drei Urteilen?
khh:
Das CE-Geschäftsmodell wurde bzgl. Lieferung von "Nutzenergie" augenscheinlich ja auch vom OLG Hamburg als Scheingeschäft zerpflückt und enttarnt. Und es kann auch nachvollzogen werden, dass die beklagte Bilanzkreis-inhaberin mk-energy (jetzt UPG) nicht Schuldnerin der EEG-Umlagen ist.
Aber ist jetzt niemand aus dem CE-Firmengestrüpp der Schuldner, auch nicht die mk-power, allein weil es für deren faktische Stromlieferungen an die Kunden als Letztverbraucher keine vertraglichen Grundlagen gibt/geben soll?
Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?
Edit:
Interessant ist, dass nach eigener Aussage von M. K. etwa 150.000 der angeblich 400.000 Kunden gar nicht mehr (direkt) beliefert werden, sondern "nur" noch die Energiedienstleistungen "Energieberatung und Energieeffizienz" in Anspruch nehmen.
Wissen diese Ex-Strombezieher und (Noch)Kunden eigentlich von Ihrem diesbzgl. "Glück" oder ahnen zumindest,
in welchen "Knebel-Verträgen" sie stecken? Und wie viele Millionen sind inzwischen vielleicht schon "auf die Seite gebracht" worden? ???
bb:
--- Zitat von: khh am 18. August 2014, 15:36:50 ---Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?
--- Ende Zitat ---
"Das kann ja wohl nicht sein" ist leider kein taugliches juristisches Argument ;) Ich würde aber durchaus die Wette eingehen, dass das Ergebnis beim BGH anders ausfallen wird. Ob die Millionen so oder so allerdings vom Verbraucher zu tragen sind, lasse ich mal dahingestellt.
khh:
Als "taugliches juristisches Argument" war das auch nicht gemeint ;).
Und bzgl. "vom Verbraucher zu tragen" bleibt festzuhalten, dass den CE-Kunden bereits EEG-Umlagen in Rechnung gestellt werden, weil eingepreist und die "Allgemeinheit" im Ergebnis ggf. nochmals zahlt.
Wie die Erhebung bei den CE-Kunden ohne Abführung an die ÜNB durch CE, weil vermeintlich ja nicht zu zahlen, womöglich (straf)rechtlich zu bewerten ist, lass ich mal dahingestellt.
RR-E-ft:
Nach Auffassung des OLG kaufen die Kunden nicht Nutzenergie, sondern sind Letztverbraucher von elektrischem Strom, da man schließlich im Haushalt normal betriebene PC, Fernseher, Mobiltelefone nur mit Elektrizität, nicht aber mit Wärme, Kälte, Kraft oder Licht betreiben könne.
Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.
Damit hätten sich die ÜNB aus dem Firmengeflecht schlichtweg das falsche Unternehmen gegriffen, weil die Beklagte selbst nur einen zur Firmengruppe gehörenden Zwischenhändler, jedoch selbst keinen einzigen Letztverbraucher mit Elektrizität beliefert.
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.
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