Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
PLUS:
--- Zitat von: khh am 13. April 2015, 13:54:41 ---
--- Zitat von: PLUS am 13. April 2015, 13:07:30 ---khh, fein, jetzt differenzieren Sie mir noch zwischen "ausschließlicher Haushaltsnutzung" und "ausschließlicher privater Nutzung".
--- Ende Zitat ---
Ist doch ganz einfach: Letzteres ist der Wortlaut der AGB-Klausel und "Haushaltsnutzung" eben nicht.
Ansonsten ist in den betreffenden Threads zu dieser hier nicht relevanten Klausel A L L E S gesagt !!
--- Ende Zitat ---
@khh, ach ja, Sie suchen sich aus, was Ihnen jeweils passt, jetzt gibt es eine nicht relevante Klausel, die es bis eben wie von Ihnen behauptet überhaupt nicht gab. Zwischen nicht relevant und nicht existent ist doch noch ein Unterschied. Es geht hier in der Diskussion längst nicht mehr um einen Einzelfall sondern um das Thema "Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach"!
Ja es ist einfach, "ausschließlich privater Nutzung" ist als Klausel eindeutig, um das zu erkennen braucht es keine Staatsexamina. Aber jeder darf und kann lange weiter streiten und seine Erfahrungen machen.
Eigentlich ist das ja kein Thema für PV-Anlagenbetreiber. Wenn der eine PV-Anlagenbetreiber seinen Bonus bekommt, mein Glückwunsch. Gegenüber jeder anderen nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bleibt die Stromkreisdifferenzierung dann eine Sonderbehandlung wenn unter diesen Bedingungen hier der Bonus gewährt und dort verweigert wird. Der andere PV-Anlagenbetreiber hat den Bonus deshalb noch lange nicht. Es geht hier auch nicht um den Versorger 365 AG und seine Ableger, es geht hier um eine Sonderbehandlung. Die PV-Stromerzeugung und der Stromverkauf soll hier nicht als Gewerbe, sondern wie eine private Geldanlage behandelt werden. Wer glaubt, sie ohne Konsequenzen öffnen zu können, der wird sich wundern, in dieser Büchse steckt mehr.
@khh, klären Sie die Community ruhig weiter auf, jeder hat letztendlich selbst zu entscheiden. Ich habe jetzt auf die Ungereimtheiten ausreichend hingewiesen.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 13. April 2015, 16:12:31 ---@khh, ach ja, Sie suchen sich aus, was Ihnen jeweils passt, jetzt gibt es eine nicht relevante Klausel, die es bis eben wie von Ihnen behauptet überhaupt nicht gab. Zwischen nicht relevant und nicht existent ist doch noch ein Unterschied. ...
--- Ende Zitat ---
Falsch, SIE bringen in diverse Threads immer wieder Dinge ein (besonders gerne EE/EEG ::)), die dort nicht relevant sind. Und behauptet hab ich gar nichts sondern vielmehr festgestellt, dass es den Wortlaut "Haushaltsnutzung" in keiner AGB-Klausel der 365 AG gab und gibt, also nicht existent !
Wie sollen sich Hilfesuchende da noch zurechtfinden und einigermaßen einen Überblick gewinnen ? :(
Schade diese eigentlich unnütze "Streiterei", denn Ihre vielfach sehr sachkundigen Beiträge schätze und lese ich mit Interesse.
PLUS:
--- Zitat von: khh am 13. April 2015, 16:59:41 ---Falsch, SIE bringen in diverse Threads immer wieder Dinge ein (besonders gerne EE/EEG ::)), die dort nicht relevant sind. Und behauptet hab ich gar nichts sondern vielmehr festgestellt, dass es den Wortlaut "Haushaltsnutzung" in keiner AGB-Klausel der 365 AG gab und gibt, also nicht existent ! ...
--- Ende Zitat ---
@khh, sicher, der Bart des Kaisers und der Unterschied zwischen Januar und Jänner ist gewaltig und was relevant ist liegt in der Natur der Sache. EE/EEG sind bei Energiethemen häufig relevant.
--- Zitat von: khh am 12. April 2015, 15:38:08 ---
--- Zitat von: GasRatSuchender am 12. April 2015, 15:18:02 ---@khh Sie haben mich nicht verstanden. ...
--- Ende Zitat ---
Ja, offensichtlich hatte ich Sie missverstanden. lt. Wikipedia ;):
--- Zitat ---Missverständnis ist eine kommunikative Störung, die aus dem Differenzwert zwischen
dem Gemeinten eines Senders und dem Verstandenen beim Empfänger besteht.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Verstehen muss man auch wollen, und manchmal ist offensichtlich der Differenzwert gewollt.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 13. April 2015, 17:49:03 ---... manchmal ist offensichtlich der Differenzwert gewollt.
--- Ende Zitat ---
So scheint es tatsächlich zu sein ;D ;) - Ende !
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 13. April 2015, 16:12:31 ---Eigentlich ist das ja kein Thema für PV-Anlagenbetreiber. Wenn der eine PV-Anlagenbetreiber seinen Bonus bekommt, mein Glückwunsch. Gegenüber jeder anderen nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bleibt die Stromkreisdifferenzierung dann eine Sonderbehandlung wenn unter diesen Bedingungen hier der Bonus gewährt und dort verweigert wird. Der andere PV-Anlagenbetreiber hat den Bonus deshalb noch lange nicht. Es geht hier auch nicht um den Versorger 365 AG und seine Ableger, es geht hier um eine Sonderbehandlung. Die PV-Stromerzeugung und der Stromverkauf soll hier nicht als Gewerbe, sondern wie eine private Geldanlage behandelt werden. Wer glaubt, sie ohne Konsequenzen öffnen zu können, der wird sich wundern, in dieser Büchse steckt mehr.
--- Ende Zitat ---
(fett-Formatierung durch bolli)
Leider lassen Sie mit diesen Auslassungen mal wieder erkennen, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht: nicht um die Frage, wie der Fall gegenüber dem Versorger zu bewerten ist, sondern wie SIE den Fall in Bezug auf EEG und Zuwendungen aus diesem sehen.
So klar wie Sie oben die "ausschließlich private Nutzung" in der Klausel gesehen haben ist sie, wie ich schon an anderer Stelle betont habe, nicht , da der Begriff "Haushaltskunde" per EnWG-Definition durchaus weitergehend und damit in Widerspruch zu der "ausschließlich privaten Nutzung" steht und des weiteren offen bleibt, inwieweit bei einer EINSPEISUNG über eine andere Leitung eine "Nutzung" im Sinne von StromLIEFERUNG überhaupt vorliegt. So sind hier noch einige Punkte offen, die ggf. Klärungsbedürftig sind. Abgelehnt sind sie deswegen aber noch lange nicht.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln