Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

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PLUS:

--- Zitat von: khh am 09. April 2015, 08:04:40 ---
--- Zitat von: superhaase am 09. April 2015, 07:02:25 ---Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen ..., auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.
--- Ende Zitat ---
Tja, so kennen wir es nun mal bedauerlicherweise vom guten @PLUS mit unschöner Regelmäßigkeit, sobald es um PV / "PV-Profiteure" oder irgendwie um EE / EEG geht.  ::)  :(  >:(
--- Ende Zitat ---
Wo ist hier ein Nebenaspekt herausgegriffen? Was ist das eigentliche Thema und wo gehen Argumente meilenweit vorbei? Wo geht es ums EEG? Wenn, dann geht es wohl eher wieder einmal um eine Sonderbehandlung für PV-Einspeiser.

Auch ein konkretes Urteil was Ihnen nicht gefällt ist ein passendes Argument. @khh, was soll's, solche unsachlichen Bemerkungen sind aus dieser Ecke üblich, das geht mir längst am A.. vorbei. Schade, dass Sie sich da anschliessen.

khh:
Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:

--- Zitat von: PLUS am 08. April 2015, 20:48:03 ---... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...
--- Ende Zitat ---

Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
--- Zitat ---Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).

bolli:

--- Zitat von: khh am 09. April 2015, 13:22:58 ---
--- Zitat ---Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in ( ) durch khh]

--- Ende Zitat ---

@khh
Ja nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, da diese entsprechenden Formulierungen ja bekanntermaßen mehrfach verändert wurden und in ihrer letzten Fassung meines Wissens den Bonus nur bei AUSSCHLIEßLICH privater Nutzung des gelieferten Stroms vorsehen, auch wenn davor von Haushaltskunden die Rede ist (bei denen bekanntermaßen auch eine gewisse Abnahmemenge für gewerbliche Zwecke erlaubt ist).

Und zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Gewerbe des Betriebs der Photovoltaikanlage ! Wenn aber an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird, könnte das mit dem Bonus (mal wieder) problematisch werden.

Die Fassung der zu Vertragsschluss geltenden AGB (und somit die Version der entsprechenden Bonusklausel) ist also nicht unwichtig !

khh:

--- Zitat von: bolli am 10. April 2015, 11:08:32 ---@khh
Je nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, ...
--- Ende Zitat ---

@bolli
Ja, nämlich wenn, wie Sie ja selbst schreiben, "an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird". Nichts anderes habe ich x-mal im Forum geschrieben.

Aber in diesem Thread, speziell im aktuellen "Fall" von @Clever+Smart, geht es nicht um ein anderes Gewerbe, sondern um eine PV-Anlage, die vollständig getrennt von der Abnahmestelle läuft.

Und dass entscheidend allein der Wortlaut der AGB-Version ist, die beim Abschluss für den jeweiligen Vertrag verwendet wurde und folglich nach wie vor gilt, hab auch ich hier wiederholt betont!  ;)

Gruß, khh

PLUS:

--- Zitat von: khh am 09. April 2015, 13:22:58 ---Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:
--- Zitat von: PLUS am 08. April 2015, 20:48:03 ---... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...
--- Ende Zitat ---
Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
--- Zitat ---Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).
--- Ende Zitat ---
Auch wenn das explizit nicht für @Plus bestimmt war, wenn er zitiert wird, darf er auch antworten!  ;)

Auf was es ankommt, steht noch weitgehend, bis auf Einzelentscheidungen, in den Sternen!

Ob jetzt einer Tätigkeit als Versicherungsagentur, Bürgerwindradverwalter, PV-Anlagebetreiber oder was auch immer in einem Wohnhaus  nachgegangen wird, auch wenn das noch so geringfügig und nebenberuflich geschieht, es bleibt eine gewerbliche oder berufliche Nutzung. Ausschließliche Haushaltsnutzung ist eindeutig, nur dann gibt es vertragsgemäß einen Bonus.

Ob die PV-Anlage mit dem Haushaltstromkreis verbunden ist oder nicht ändert daran nichts. Der nebenberufliche Vertreter, der kaum Strom für seine Tätigkeit verbraucht wird vom Bonus ausgeschlossen, der PV-Anlagenbetreiber soll dagegen einen Anspruch haben?! Nur weil dieser den Strom getrennt vom Hausstromkreis produziert und verkauft? Die Verwaltung, Steuern, Buchführung wird ebenfalls im Haus und nicht im Büro mit abgetrenntem Stromkreis erledigt. Wenn das keine Sonderbehandlung sein soll ...  ::)

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