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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 68963 mal)

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #75 am: 08. April 2015, 01:03:46 »
@Clever+Smart,

große Anerkennung und Glückwunsch, dass Sie ein solch positives Urteil erreicht haben!

Für andere Betroffene könnte es hilfreich sein, wenn Sie das Urteil (gerne anonymisiert)
dem BdEV-Forum baldmöglichst für die Urteile-Sammlung zur Verfügung stellen würden.

Gruß, khh
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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #76 am: 08. April 2015, 12:02:22 »
So, endlich, es ist soweit! Es wurde Recht gesprochen  ...  ;D

Am 02.04.2015 haben wir als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung ein Urteil gegen die 365 AG zur Zahlung des 25%igen Bonusses erwirkt;D ;D ;D

Alleine! Ohne Rechtsbeistand! Er hätte es nicht besser machen können ...
......
- JUCHU.  ;D :D :) ;) :P – Hoch lebe die Gerechtigkeit! – Tschüss 365 AG!

@Öcke - Was ist eigentlich aus Ihrem Urteil geworden?
@Clever+Smart, Glückwunsch, Glück gehabt und den passenden Richter erwischt. Mit oder ohne Rechtsanwalt, nicht jeder findet ihn und hat Grund zum Jubeln. Ohne die konkrete Information, welches Gericht wie und warum zu diesem Urteil kam, bringt die Mitteilung über den gewonnenen Rechtsstreit anderen Betroffenen wenig.
 
Z.B., das Amtsgericht Landau an der Isar (AZ 3 C452/14) kam zu dem Schluss, dass eine AGB Klausel, die einen Neukundenbonus bei einem Strombelieferungsvertrag ausschließt, sofern der Kunde eine Photovoltaikanlage betreibt, nicht überraschend im Sinne von § 305c BGB und damit zulässig ist.

http://www.stromblog.org/2015/02/25/photovoltaik-anlage-kann-bonus-verhindern/

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #77 am: 08. April 2015, 15:06:25 »
... Z.B., das Amtsgericht Landau an der Isar (AZ 3 C452/14) kam zu dem Schluss, dass eine AGB Klausel, die einen Neukundenbonus bei einem Strombelieferungsvertrag ausschließt, sofern der Kunde eine Photovoltaikanlage betreibt, nicht überraschend im Sinne von § 305c BGB und damit zulässig ist. ...

Da kann man mal sehen, was von manch einem Amtsgericht (oder mit undifferenzierte Beiträge?) "verzapft" wird, denn bei der 365 AG & Co. hat es m.W. noch nie eine AGB-Klausel gegeben, die explizit "einen Neukundenbonus ... ausschließt, sofern der Kunde eine PV-Anlage betreibt". Vielmehr wird lt. den hier im Forum bekannt gewordenen AGB die "Belieferung von ... Entnahmestellen mit ... Photovoltaikanlagen ... nicht angeboten".
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Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #78 am: 08. April 2015, 15:19:10 »
@Öcke - Was ist eigentlich aus Ihrem Urteil geworden?

Ich warte immer noch. Angeblich haben die beim Amtsgericht ein hohes Arbeitsaufkommen, und wegen Krankheit der Abteilungsrichterin.  :'(

Werde umgehend berichten.
« Letzte Änderung: 08. April 2015, 15:22:54 von Öcke »

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #79 am: 08. April 2015, 20:39:47 »
Zur Erinnerung nochmals angemerkt:
Kunde hat Anspruch auf Bonus.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html

Auszug aus dem verlinkten "Rechtstipp":
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstromnetz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.

D i e s e  zu treffende Differenzierung dürfte für den Bonusanspruch entscheidend sein.
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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #80 am: 08. April 2015, 20:48:03 »
Da kann man mal sehen, was von manch einem Amtsgericht (oder mit undifferenzierte Beiträge?) "verzapft" wird, denn bei der 365 AG & Co. hat es m.W. noch nie eine AGB-Klausel gegeben, die explizit "einen Neukundenbonus ... ausschließt, sofern der Kunde eine PV-Anlage betreibt". Vielmehr wird lt. den hier im Forum bekannt gewordenen AGB die "Belieferung von ... Entnahmestellen mit ... Photovoltaikanlagen ... nicht angeboten".
@khh, u.a. Richter- oder Berichterschelte ist nicht angebracht, auch beim  Amtsgericht Landau an der Isar gilt das BGB und es wird Recht gesprochen. Da steht auch nichts von "explizit". Aus dem Urteilsauschnitt ist u.a. zu lesen:
Zitat
Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.

Beim Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" steht auch nicht "explizit" Traktor, trotzdem gilt das Verbot auch für den Landwirt mit Traktor sofern kein Zusatzschild eine Ausnahme anzeigt. Selbst ein Fahrrad müsste geschoben werden.

... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. Schnellsch(l)üsse sind mutig, sie beeinflussen aber in aller Regel die Treffsicherheit. ;)
« Letzte Änderung: 08. April 2015, 20:54:13 von PLUS »

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #81 am: 08. April 2015, 21:23:11 »
@Plus, ich hatte von vornherein erwartet, dass von Ihrer Seite eine solche Antwort kommt!  :(
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Offline superhaase

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #82 am: 09. April 2015, 07:02:25 »
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen und bei diesem Punkt unbedingt Recht haben wollen, auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.
8) solar power rules

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #83 am: 09. April 2015, 08:04:40 »
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen ..., auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.

Tja, so kennen wir es nun mal bedauerlicherweise vom guten @PLUS mit unschöner Regelmäßigkeit, sobald
es um PV / "PV-Profiteure" oder irgendwie um EE / EEG geht.  ::)  :(  >:(
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Offline superhaase

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #84 am: 09. April 2015, 08:23:35 »
Nicht nur bei PV und EEG. Hier geht es ja eigentlich auch nicht um PV oder EEG.
8) solar power rules

Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #85 am: 09. April 2015, 10:12:23 »
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen ..., auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.
Tja, so kennen wir es nun mal bedauerlicherweise vom guten @PLUS mit unschöner Regelmäßigkeit, sobald es um PV / "PV-Profiteure" oder irgendwie um EE / EEG geht.  ::)  :(  >:(
Wo ist hier ein Nebenaspekt herausgegriffen? Was ist das eigentliche Thema und wo gehen Argumente meilenweit vorbei? Wo geht es ums EEG? Wenn, dann geht es wohl eher wieder einmal um eine Sonderbehandlung für PV-Einspeiser.

Auch ein konkretes Urteil was Ihnen nicht gefällt ist ein passendes Argument. @khh, was soll's, solche unsachlichen Bemerkungen sind aus dieser Ecke üblich, das geht mir längst am A.. vorbei. Schade, dass Sie sich da anschliessen.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #86 am: 09. April 2015, 13:22:58 »
Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:
... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...

Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).

« Letzte Änderung: 09. April 2015, 13:29:13 von khh »
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Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #87 am: 10. April 2015, 11:08:32 »
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]

@khh
Ja nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, da diese entsprechenden Formulierungen ja bekanntermaßen mehrfach verändert wurden und in ihrer letzten Fassung meines Wissens den Bonus nur bei AUSSCHLIEßLICH privater Nutzung des gelieferten Stroms vorsehen, auch wenn davor von Haushaltskunden die Rede ist (bei denen bekanntermaßen auch eine gewisse Abnahmemenge für gewerbliche Zwecke erlaubt ist).

Und zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Gewerbe des Betriebs der Photovoltaikanlage ! Wenn aber an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird, könnte das mit dem Bonus (mal wieder) problematisch werden.

Die Fassung der zu Vertragsschluss geltenden AGB (und somit die Version der entsprechenden Bonusklausel) ist also nicht unwichtig !


Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #88 am: 10. April 2015, 12:24:03 »
@khh
Je nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, ...

@bolli
Ja, nämlich wenn, wie Sie ja selbst schreiben, "an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird". Nichts anderes habe ich x-mal im Forum geschrieben.

Aber in diesem Thread, speziell im aktuellen "Fall" von @Clever+Smart, geht es nicht um ein anderes Gewerbe, sondern um eine PV-Anlage, die vollständig getrennt von der Abnahmestelle läuft.

Und dass entscheidend allein der Wortlaut der AGB-Version ist, die beim Abschluss für den jeweiligen Vertrag verwendet wurde und folglich nach wie vor gilt, hab auch ich hier wiederholt betont!  ;)

Gruß, khh
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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #89 am: 12. April 2015, 23:22:51 »
Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:
... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...
Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).
Auch wenn das explizit nicht für @Plus bestimmt war, wenn er zitiert wird, darf er auch antworten!  ;)

Auf was es ankommt, steht noch weitgehend, bis auf Einzelentscheidungen, in den Sternen!

Ob jetzt einer Tätigkeit als Versicherungsagentur, Bürgerwindradverwalter, PV-Anlagebetreiber oder was auch immer in einem Wohnhaus  nachgegangen wird, auch wenn das noch so geringfügig und nebenberuflich geschieht, es bleibt eine gewerbliche oder berufliche Nutzung. Ausschließliche Haushaltsnutzung ist eindeutig, nur dann gibt es vertragsgemäß einen Bonus.

Ob die PV-Anlage mit dem Haushaltstromkreis verbunden ist oder nicht ändert daran nichts. Der nebenberufliche Vertreter, der kaum Strom für seine Tätigkeit verbraucht wird vom Bonus ausgeschlossen, der PV-Anlagenbetreiber soll dagegen einen Anspruch haben?! Nur weil dieser den Strom getrennt vom Hausstromkreis produziert und verkauft? Die Verwaltung, Steuern, Buchführung wird ebenfalls im Haus und nicht im Büro mit abgetrenntem Stromkreis erledigt. Wenn das keine Sonderbehandlung sein soll ...  ::)

 

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