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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 68960 mal)

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Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #45 am: 25. November 2014, 16:33:01 »
Hallo zusammen,

ich verfolge die Angelegenheit hier schon seit einiger Zeit, da ich ebenfalls eine PV-Anlage habe. Auch ich speise 100% ins Netz ein. Mir wurden die 25% Bonus genauso verweigert.

Bei mir läuft nun ebenfalls solch eine Feststellungsklage. Mein Anwalt hat Widerklage eingereicht. Ich werde hier über den weiteren Verlauf berichten.

Gruß
Öcke

Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #46 am: 25. November 2014, 22:27:19 »
Na jetzt bin ich aber mal gespannt wie das aus geht.

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Offline Ben

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #48 am: 29. November 2014, 12:48:42 »
Dann lieg ich mit meiner Einschätzung in Antwort #44 wohl richtig und vielleicht sollte die 365 AG aufgrund des geschlossenen gerichtlichen Vergleichs auch die anderen anhängigen Feststellungsklagen besser zurücknehmen?
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Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #49 am: 01. Dezember 2014, 15:26:28 »
... vielleicht sollte die 365 AG aufgrund des geschlossenen gerichtlichen Vergleichs auch die anderen anhängigen Feststellungsklagen besser zurücknehmen?
Da glauben Sie doch nicht ernsthaft dran.  8) Die sind den Vergleich doch nur deshalb eingegangen, damit sie kein Urteil gegen sich kassieren, denn dann dürften sie zukünftig keinem mehr in einem solchen Fall den Bonus verweigern, da ihnen ihr rechtswidriges tun bekannt wäre. Nur darum geht es !
Insofern wird sich bestimmt nichts ändern an deren Vorgehen.

Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #50 am: 20. Dezember 2014, 05:25:39 »
Hallo zusammen,

die abschließenden Stellungnahmen der Parteien wurden nun eingereicht.

Ich denke Anfang/Mitte Januar ist ein Urteil zu erwarten. Ich werde dann hier umgehend berichten.

Gruß
Öcke

Offline Reisefan

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #51 am: 28. Januar 2015, 18:26:44 »
@Öcke - Ende Januar ist ja nun. Gibt es schon was?

Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #52 am: 28. Januar 2015, 23:43:01 »
Tut mir leid. Ich warte auch schon sehnsüchtig auf das Urteil. Verstehe nicht warum das so lange dauert.  :(

Melde mich sofort.

Gruß
Öcke

Offline 365tage

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #53 am: 04. Februar 2015, 21:59:22 »
Hallo zusammen,

ich bin leider auch Opfer dieses Unternehmens geworden.
Kurz zusammengefasst: 1 Jahr Kunde gewesen, rechtzeitig gekündigt, letzte Rate konnte nicht per Lastschrift eingezogen werden ;-) - per Überweisung bezahlt, Bonusanspruch besteht nicht lt. 365ag wg. PV-Anlage. Nach mehreren Mails an Schlichtungsstelle Energie gewandt. Jetzt Klage auf Feststellung seitens 365ag.

Die Frage ist, Klage erwidern oder aufgeben?

Die zugrundeliegenden AGBs sagen folgendes:
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Ich habe eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch (365g denkt aber ich speise 100% ein), 2 Zähler.

Danke!

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #54 am: 04. Februar 2015, 22:34:09 »
@365tage,

siehe Link in Antwort #47  -  http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html , insbesondere Definition zu "Abnahmestelle" !

Anzumerken ist, dass die 365 AG in der aktuell verwendeten AGB die Bonusklausel -sicherlich nicht ohne Grund!- wie folgt geändert hat "Ziff. 9 Abs. 4 Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." Prüfen Sie auch, was in der für Ihren Vertrag geltenden AGB-Version in Ziff. 1 zu PV-Anlage bestimmt ist.

Gruß, khh
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Offline 365tage

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #55 am: 05. Februar 2015, 09:10:20 »
Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.

In den AGBs steht unter dem von Dir genannten Abschnitt folgendes:

Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Auf das geht die Klageschrift gar nicht mehr ein, da ich (damals noch immergrün) schriftlich einer Erhöhung der Abschlagsbeträge widersprochen habe mit Hinweis auf die PV-Anlage mit Eigenverbrauch. Wurde von denen zwar ignoriert, aber jetzt können sie nicht sagen, sie hätten nichts davon gewusst.

Also meinst Du, ich hätte gute Chancen?

Gruß,
365tage



Offline berghaus

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #56 am: 05. Februar 2015, 14:35:07 »
Zitat
Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

"Nicht angeboten" heißt ja noch nicht, wenn (unwissend) als Kunden angenommen, dass es dann keinen Bonus gibt.
Wenn das so wichtig ist, muss man m.E. bei Vertragsabschluss deutlich danach fragen oder in den AGB deutlich beschreiben.

Spätere Formulierungen laufen ja darauf hinaus, dass es dann keinen Bonus gibt. Die werden ja bei Ihrer Trickserei auch immer schlauer!

berghaus 05.02.15

Offline 365tage

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #57 am: 07. Februar 2015, 19:31:02 »
Hallo,
da die Anwälte der 365 AG mehrere gewonnene Urteile mitschicken, wollte ich fragen, ob irgendwo gegen dieses Unternehmen gewonnene Urteile zu finden sind, damit ich auch etwas in der Hand habe. Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?

Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #58 am: 09. Februar 2015, 10:02:19 »
Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?

Hatten Sie nicht oben geäußert, bei Ihnen würde zunächst alles ins Netz eingespeist ? Dann haben Sie keinen Eigenverbrauch in deren Sinne.

Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.

Das Problem bei dem Versorger ist, dass er in sehr vielen Fällen (so ja auch in dem oben von @khh verlinkten Fall des Rechtsanwaltes von anwalt.de) in denen er die Klage zu verlieren droht, im Rahmen eines Vergleichs einlenkt und so kein Urteil zu Gunsten des Verbrauchers existiert. Des weiteren ist
a) zu berücksichtigen, dass man genau die betroffenen Sachverhalte analysieren muss, da diese sowie die entsprechenden AGB des Versorgers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oft unterschiedliche Inhalte habe und
b) Amtsgerichte keine bindenden Urteile für andere Regionen aussprechen. Da ist jeder Richter frei in seiner Entscheidung. Was also in A zugunsten des Versorgers ausgeht, muss in B noch lange nicht so funktionieren und (leider) auch anders herum.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #59 am: 15. Februar 2015, 10:44:24 »
http://www.vz-nrw.de/almado

Auszug:
Zitat
Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe oder dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) Danach würden auch Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die zum Beispiel ein kleines Arbeitszimmer für eine geringfügige berufliche (Neben-) Tätigkeit nutzen und die die steuerrechtlich als "gewerbliche Tätigkeit" gelten mag. Der Begriff der Haushaltskunden umfasst aber nach seiner gesetzlichen Definition in § 3 Nr. 22 EnWG alle Personen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, also auch den Stromverbrauch für solche untergeordneten Nebentätigkeiten.

Das Amtsgericht Obernburg a. Main (Zweigstelle Miltenberg) ließ offen, ob eine entsprechende Klausel als überraschend und unwirksam anzusehen ist und hat mit Urteil vom 22.12.2014 (AZ: 14 C 295/14) dem Verbraucher den Bonus zugesprochen. Der Bonusanspruch sei nicht durch eine angeblich gewerbliche Nutzung ausgeschlossen, wenn auf einem Grundstück eine einzelne Ferienwohnung [mit separatem Stromzähler] vermietet werde.
[Hervorhebung und Einfügung in [ ] durch khh]
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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