Was steht denn dazu in Ihren AGB ? Sind SIE verpflichtet den Tank zurückzutransportieren und Ihr Anbieter bietet Ihnen an, dieses zu übernehmen, wenn der Tank leer ist und Sie den Rücktransport bezahlen oder steht in den AGB direkt drin, dass der Anbieter den Tank abholt und Sie bezahlen ? Bei der ersten Variante können Sie auf jeden Fall Ihren Transporteur selber auswählen. Bei der zweiten könnte es eine unzulässige AGB-Klausel sein, da Ihnen das Recht genommen wird, eine günstigere Variante des Rücktransports zu suchen.
Meines Erachtens hat der Anbieter nur das Recht, den Tank zurück zu bekommen. Fraglich wäre ggf. noch, wohin dieser geliefert werden muss, falls das nicht aus dem Vertrag bzw. den AGB hervorgeht.