Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Verbrauchsrechnung falsch
khh:
Hallo chrisw875,
wie bereits gesagt :
--- Zitat von: khh am 02. August 2014, 10:13:48 ---Die von Almado per 15.05.2014 erstellte Verbrauchsabrechnung würde ich per Einschreiben zurückweisen und die Stornierung verlangen, schließlich haben Sie ja keine solche unterjährige Abrechnung beantragt !
--- Ende Zitat ---
Damit ist dann erledigt, dass Almado bis 15.05. einen zeitanteiligen Paket-Verbrauch von 1.774,19 kWh errechnet/geschätzt hat und ggf. eine weitere Zahlung verlangt.
Für den bisherigen Zeitraum Januar bis August haben Sie 8 x 110 € Abschlag = insgesamt maximal 880 € zu zahlen, keinen Cent mehr!
Zum Ablauf des 31.12.2014 würde ich rechtzeitig per Einschreiben-Einwurf kündigen und mir einen seriöseren Strom-Versorger suchen.
Zur Zählerstands-Ablesung bestimmt die aktuelle (seit 01.08.13 verwendete?) Almado-AGB Ziff. 10 Abs. 3 :
--- Zitat ---Der Kunde ist verpflichtet, ... unaufgefordert den Zählerstand zum Lieferbeginn sowie zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit selbst abzulesen und dem örtlichen Netzbetreiber und dem Energieversorger mitzuteilen. ...
--- Ende Zitat ---
Auch im eigenen Interesse sollten Sie den Zählerstand am Ende des 1. Lieferjahres ablesen und Almado sowie Ihrem VNB mitteilen.
Almado/365 AG würde ich zu dem Zeitpunkt gleichzeitig auffordern, die Schlussabrechnung innerhalb von längstens 6 Wochen korrekt zu erstellen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG). Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist oder bei einer fehlerhaften Abrechnung hat das den Vorteil, dass Sie sich ohne erneute Reklamation und Abwarten der 4-wöchigen Abhilfefrist gleich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden können!
Gruß, khh
Eni:
Habe es mir angesehen.
Das ist echt der Hammer.
Für alle Mitleser:
Es werden tatsächlich nun 4,5 Monate abgerechnet, als handele es sich um eine ganz normale Jahresrechnung. Und jetzt die Krönung:
Da es bereits jetzt zu einem Guthaben durch die Abschläge gekommen ist, soll sogar ein Verrechnungscheck verschickt werden. :o
Lieber Chris, ich zweifele doch arg, dass Sie diesen Scheck jemals erhalten werden.
Aber auch unabhängig davon, würde Almado mit dieser Abrechnung natürlich im Endeffekt ein Geschäft zu Ihrem Nachteil machen. Wenn Sie die Rechnung so akzeptieren würden, stünden Ihnen tatsächlich bis zum Vertragsende nur noch 4400-1774,19 kWh zu.
Also sofort die Schlichtungsstelle einschalten, den Sachverhalt präzise schildern und der Schlichtungsstelle auch den Vertrag selbst zusenden. Außerdem sollten Sie den bisherigen Schriftverkehr mit Almado ebenfalls mitsenden, damit daraus ersichtlich ist, warum es überhaupt notwendig schien, zum 15.05.2014 einen Zählerstand mitzuteilen.
Die Abschlagserhöhung wurde ja, wie ich anhand der Rechnung sehe, zurückgenommen. Die 110,- Euro sind nach wie vor in Ordnung. Da gibt es also nichts zu beanstanden.
Beanstanden müssen Sie die Tatsache, dass nun unterjährig überhaupt eine Abrechnung nach SLP erfolgt. Dazu gibt es keinen Anlass. Ich gehe davon aus, dass Almado es so versucht, da sie sich erhoffen, dass der ein oder andere Kunde nur die Aussicht auf eine so frühe Gutschrift per Scheck berücksichtigt und daher so eine unterjährige Abrechnung akzeptiert. In Wahrheit versucht Almado aber aus der Möglichkeit von SLP-Abrechnungen zu profitieren bzw. dieses System zu missbrauchen. Ich habe gerade erst die Bundesnetzagentur durch meinen eigenen Fall nochmal darauf aufmerksam gemacht.
Sie kommen aber nicht umhin, selbst nun auch einen Widerspruch zur Rechnung direkt an Almado zu senden. Außer, dass darin Vertrags-/Rechnungs- und Kundennummer und eben eindeutig der Gegenstand des Widerspruchs formuliert sein muss, ist dieser an keiner Form gebunden. Den Widerspruch am besten per Einwurf-Einschreiben an Almado senden. Zusätzlicher Versand per Email und/oder Fax ist auch nicht schädlich. Dabei jeweils die Adressdaten nutzen, die auf der 1. Seite auf der Rechnung unten stehen.
Anschließend dann diesen Widerspruch, Rechnung, Vertrag und sämtlichen anderen Schriftwechsel mit Almado an die Schlichtungsstelle-Energie senden. Wenn Sie dafür das Online-Formular der Schlichtungsstelle nutzen, leitet Sie dieses durch den Prozess. Hier können auch Anhänge mitgesandt werden.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23
Es kann dann sein, dass die Schlichtungsstelle zunächst noch nicht tätig wird, sondern zunächst noch einen 4-wöchigen Zeitraum zur Einigung zwischen ihnen und Almado abwartet. Dennoch sollten Sie bereits jetzt alles an die Schlichtungsstelle senden und dort Ihre Beschwerde formulieren.
chrisw875:
Vielen Dank für die Ratschläge:
Ich würde dann den wiederspruch noch per Einschreiben an almado versenden.
Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.
Vielen Dank Sie haben mir schon wirklich gut geholfen.
gruss Chris
Eni:
--- Zitat von: chrisw875 am 02. August 2014, 17:17:32 ---Da ich leider nicht so gut in formulieren bin, könnte mir villeicht jemand eine Formulierung posten wie dieser wiederspruch per Einschreiben aussehen sollte.
--- Ende Zitat ---
Chris, das ist letztendlich nur Übungssache. Sie brauchen keine Hemmungen davor zu haben, weil der Widerspruch wirklich nur das aufführen muss, was beanstandet wird, Ihre Unterschrift und eben die relevanten (Vertrags-) Daten.
Nur mal so als Inspiration:
Briefkopf, etc. wie üblich.
Dann fett mittig, "Widerspruch zur Rechnung Nr......, Vertragsnr...., etc.
und dann:
"Hiermit widerspreche ich o.a. Rechnung vom ......2014.
Bei meinem Vertrag 'Transparent ...' handelt es sich um einen Jahres-Volumen-Tarif, der entsprechend auch erst nach 12 Monaten Belieferungszeit abzurechnen ist. Für eine unterjährige Abrechnung besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Ich habe eine solche auch nicht beantragt. Ich erwarte daher, dass Sie vertragsgemäß meine Abschlagszahlungen entgegennehmen und nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Verrechnung in Form einer Jahresabrechnung durchgeführt wird.
Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin derzeit keine Abrechnung zu erfolgen hat, weise ich außerdem darauf hin, dass Sie ohne besonderen Anlass (Preiserhöhungen, unterjährige Kündigung)keine SLP-Berechnungen durchzuführen haben, und schon gar nicht nach einer solchen Berechnung in meinem Fall unterjährig abrechnen dürfen.
Ich widerspreche daher Ihrer Rechnung vollumfänglich und werde auch einen etwaigen Verrechnungsscheck nicht verwerten."
So, ich habe das jetzt nur kurz hingezimmert. Es muss nicht so lauten, sondern wirklich nur eindeutig beinhalten, wogegen Sie letztendliche Widerspruch erheben.
Jetzt habe ich auch nochmal Ihren ersten Beitrag gelesen. Da hatte ich übersehen, dass Sie ja schon Kontakt zur Schlichtungsstelle hatten. Ist das Verfahren denn bereits komplett abgeschlossen? Kann ja eigentlich nicht sein, da Sie ja jetzt erst die Abrechnung erhielten. Oder hat Almado zuvor schon ein Schreiben an Sie versendet, dass beinhaltete, dass die hohen Abschläge zurückgenommen werden? Da diese Abrechnung sich ja eindeutig aus dem vorangegangenen Schlichtungsfall ergibt, sollte jetzt eigentlich keine Wartezeit mehr anfallen. Beziehen Sie sich also beim erneuten Einschalten der Schlichtungsstelle auf das bereits bekannte Aktenzeichen, anstatt online einen gänzlich neuen Fall aufzumachen.
Und noch eine Frage:
Wie kam es jetzt dazu, dass Sie überweisen und nicht mehr Bankeinzug besteht? Das könnte noch interessant für den Bonus werden.
EDIT:
Oops, hab' noch was vergessen. Sie brauchen natürlich irgendwie auch eine Bestätigung, dass die Rechnung zurückgenommen wird. Dafür setzen Sie eine Frist von ca. 10 Tagen, also z.B. bis zum 11.08.2014.
chrisw875:
Hallo Eni,
vielen vielen Dank für dieFormulierung,
auf deine Frage nach den Abschlagzahlungen ichein schlichtungsverfahren eingeleitet und Ihnen die Lastschriftermächtigung schriftlich entzogen, ich überweise nun per Dauerauftrag monatlich 110 Euro
Almado hat dies zur Kenntnis genommen und gedroht das ich wenn ich gewerbendetreibender bin und Sie das herausfinden melden Sie das der Schlichtungstelle und ich soll dann die Kosten tragen.
Ich habe ab er kein Gewerbe.
Nach einer Weile haben Sie dann geschrieben das Sie an Kundenzufriedenheit intressiert sind und meine Abschlagzahlung auf 110 Euro wieder gesenkt.
Das habe ich dann der Schlichtungsstelle mitgeteilt, die daraufhin das Verfahren eingestellt hat.
Ich habe dann die Schlichtungsstelle angeschrieben was ich tun soll wenn wieder probleme auftreten, Sie hat geantwortet das ich in diesen Falle ein neues Schlichtungsverfahren einleiten soll.
Ich habe die Befürchtung das es mit dem Bonus auch noch probleme geben wird >:(
Ich möchte den Anbieter wechseln wie mache ich das um probleme mit almado zu vermeiden, soll ich per einschreiben zum 31.12.2014 selber kündigen oder das meinen neuen Stromanbieter überlassen.
Wenn ich selber kündigen soll, wann soll ich das tun um weitere Schikanen von Almado aus den weg zu gehen ?
Nocheinmal vielen Dank ich bin leider nicht so fit im Kammpf gegen diese Stromverbrecher.
lg Chris
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